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Hifi-Man erstellt am 01.11.2006 um 13:54:45 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 03.05.2006

Oberfranken
Deutschland

356 Beiträge
Meines Wissen muss hierbei der Händler bei jeglichem Mangel in den ersten 6 Monaten dem Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Da dies so gut wie unmöglich ist, muss also der Verkäufer alle Fahrzeugmängel im ersten halben Jahr beseitigen.

Richtig?

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5erFahrer erstellt am 02.11.2006 um 14:49:17 pn profil zitat link
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Deutschland

446 Beiträge
Wenn nicht gerade ein Panzer über Deinen E60 gerollt ist, sollte das in etwa hinkommen.


1998-2000 E39 528i (135.000 km)
2000-heute E39 530i (248.000 km)
2005-2008 E60 530d (109.000 km)
2008-2011 E60 530d (109.000km)
2009-heute Z4 35i
2011-heute F10 (900km)
René 530i erstellt am 02.11.2006 um 19:59:45 pn profil zitat link
Mitglied seit: 16.06.2005

Rbg
Deutschland

179 Beiträge
Hallo,
die ersten zwei Jahre übernehmen die eigentlich fast alles, solange es sich um einen Hersteller- oder Materialfehler handelt. Danach gibt es ja noch den Kulanzantrag den man stellen kann und da BMW ja nicht so kleinlich ist, sollte man das auch versuchen. Hatte beim letzten BMW mit einem Alter von fast 3 Jahren eine Kulanzreparatur noch erhalten.