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Delbrin erstellt am 26.08.2006 um 21:40:33 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.03.2006


Deutschland

10 Beiträge
Hi,

Ich hab an meinem Auto einen Hagelschaden. Das Fahrzeug ist z.Zt noch Finanziert. Jetzt weigert sich die Bank, der Versicherung eine Freigabebestätigung zu geben, damit es zur Auszahlung an mich kommen kann. Die Versicherung darf nur gegen Rechnung und an eine Werkstatt zahlen. Hat die Bank das Recht ??? Vielleicht kann mir jmd helfen ???
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PolishMan erstellt am 26.08.2006 um 22:32:52 pn profil zitat link
Mitglied seit: 15.02.2006

München/Sauerlach
Deutschland

292 Beiträge
Die Bank möchte ja das das Auto in seinen ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird und nicht hingepfuscht, im Falle du kannst die Finanzierung nicht mehr weiter Zahlen wird ja das Auto im gepfuschten Zustand weniger Wert sein als in einer fachlich ausgeführten Instandsetzung(im späteren Wiederverkaufswert ist es sozusagen ein grösserer Schaden für die Versicherung), zudem soll sich keiner bereichern an einen Versicherungsschaden!
Die Bank hat das Recht, ihr gehört ja das Fahrzeug!


mb100 erstellt am 27.08.2006 um 00:22:57 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.11.2004

Neustadt
Deutschland

656 Beiträge
Seh ich auch so. Schau am besten mal in die AGB - die Bank hat da sicherlich die übliche Eigentumsvorbehalts-Klausel ("Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" - also Eigentum der Bank) drin stehen, und somit können sie in so nem Fall mit dem Wagen "machen (lassen), was sie wollen".
Und auch die Vorgehensweise im Schadensfall sollte in den AGB stehen...

Mal angenommen, Du kannst die Raten nimmer zahlen und die Bank holt sich den Wagen. Und der wurde nur notdürftig repariert. Dann hat die Bank ein Nachsehen bzw. bei dem ganzen Geschäft Verlust gemacht, weil sie den Wagen dann für weniger Geld verkaufen muss als sie noch von Dir kriegen würde - weil er ja weniger wert ist. Und somit hat die Bank ein Interesse daran, den Wagen in einem möglichst perfekten Zustand zu erhalten - und perfekter Zustand heisst eben auch "im Schadensfall ordnungsgemäß in der Vertragswerkstatt repariert".

Du könntest natürlich theoretisch - falls es möglich ist - den Kredit jetzt komplett bezahlen, müsstest evtl. noch ne Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen - dann wärst Deine Schulden los und könntest Dir die Kohle von der Versicherung auszahlen lassen. Is aber ne Milchmädchen-Rechnung.

Bearbeitet von - mb100 am 27.08.2006 00:23:40
Nieder mit dem M-Packet...
rennfrikadelle erstellt am 28.08.2006 um 09:00:33 pn profil zitat link
aktuell gesperrt


Andorra

1261 Beiträge
Zitat:


Hat die Bank das Recht ??? Vielleicht kann mir jmd helfen ???




...sie kann mit ihrem Auto machen was sie will. Solange das Auto nicht voll bezahlt ist, gehört es dir nicht. Meine Vorposter haben da schon recht.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?