Hallo,
ich lasse mir nächste Woche ´nen TFT Bildschirm einbauen, mit DVD-Player und DVBT Tuner. Alles schön und gut, aber meine Frage ist jetzt, was sagt der TÜV-Mensch beim nächsten Rendezvous bzw. die "grünen" Menschen wenn die mich anhalten? Es geht mir dadrum, dass die mir vielleicht ankommen und sagen da ist keine Sperre drin und während der Fahrt ist es verboten oder so? Wer kennt sich damit aus oder hat schon jemand sowas hinter sich?
ich lasse mir nächste Woche ´nen TFT Bildschirm einbauen, mit DVD-Player und DVBT Tuner. Alles schön und gut, aber meine Frage ist jetzt, was sagt der TÜV-Mensch beim nächsten Rendezvous bzw. die "grünen" Menschen wenn die mich anhalten? Es geht mir dadrum, dass die mir vielleicht ankommen und sagen da ist keine Sperre drin und während der Fahrt ist es verboten oder so? Wer kennt sich damit aus oder hat schon jemand sowas hinter sich?
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Den TÜV Menschen interessiert das nicht. Hifi/Multimedia Einbau sind nicht TÜV Pflichtig. Und die grüne Rennleitung sieht es auch nicht so streng. Solltest dich natürlich nicht erwischen lassen wie du minutenlang auf den Monitor starrst und dabei fährst.
nich so wie ich der nen grün/weißen t4 überholt und dabei auf sich paarende menschen im 7" glotzt ^^
EIGHTYONE
SupportYourLocal
Hallo, kenne auch Niemand der damit Probleme hatte, vorausgesetzt, wie schon angry-playboy gesagt hat, Du fählst nicht so extrem auf!!!
MfG Blackthunder323
MfG Blackthunder323
Gruß Blackthunder323
Vielen Dank Jungs.... Dann kann´s ja ohne Bedenken losgehen! ;-)
Auto fahren und TV gucken???
na ja...
Ich glaube der TÜV sagt nichts dazu, der prüft ja kein TV oder?
Bearbeitet von - Janky am 19.08.2006 15:28:50
na ja...
Ich glaube der TÜV sagt nichts dazu, der prüft ja kein TV oder?
Bearbeitet von - Janky am 19.08.2006 15:28:50
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
1. TÜV: Da Audio- und Videogeräte im Auto keinerlei Zulassungsbschränkungen unterliegen kann die Verkehrstauglichkeit auch nicht durch den Einbau oder die Veränderung der Gerätschaften geändert werden.
2. Unfall: Sollte der Wagen einen Unfall haben, so läge es an dem Versicherer im Zweifelsfall zu beweisen, dass der Fahrer durch den TV-Empfang abgelenkt war. Letztenendes führt dies aber nur dazu nachzuweisen, ob der Fahrer Ferngesehen hat, oder nicht und nicht, ob die TV-Freischaltung rchtens ist.
3. Polizeikontrolle: Sollte eine Polizeikontrolle erkennen, dass der Fahrer durch ein TV-Empfangsgerät abgelenkt ist, so darf er angehalten werden und wir behandelt, wie jemand, der unachsam Auto gfahren ist. Die TV-Funktion an sich hat hier keinerlei Auswirkungen.
Die TV-Freischaltung an sich ist nicht verboten. Es ist jedoch vollkommen zu Recht und einleuchtend verboten, sich ablenken zu lassen, was Fernsehen während der Fahrt definitiv wäre.
Quelle: http://www.tv-freischaltung.net/[/url]
2. Unfall: Sollte der Wagen einen Unfall haben, so läge es an dem Versicherer im Zweifelsfall zu beweisen, dass der Fahrer durch den TV-Empfang abgelenkt war. Letztenendes führt dies aber nur dazu nachzuweisen, ob der Fahrer Ferngesehen hat, oder nicht und nicht, ob die TV-Freischaltung rchtens ist.
3. Polizeikontrolle: Sollte eine Polizeikontrolle erkennen, dass der Fahrer durch ein TV-Empfangsgerät abgelenkt ist, so darf er angehalten werden und wir behandelt, wie jemand, der unachsam Auto gfahren ist. Die TV-Funktion an sich hat hier keinerlei Auswirkungen.
Die TV-Freischaltung an sich ist nicht verboten. Es ist jedoch vollkommen zu Recht und einleuchtend verboten, sich ablenken zu lassen, was Fernsehen während der Fahrt definitiv wäre.
Quelle: http://www.tv-freischaltung.net/[/url]
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
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