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mastermarc19 erstellt am 01.01.2010 um 16:35:46 pn profil zitat link
Mitglied seit: 22.04.2008

Hamburg
Deutschland

445 Beiträge
selbst wenn es eine abe wäre was dieses ja nicht darstellt bräuchtest du scheinwerfer die für Xenon ausgelegt sind. und ein umbau auf xenon in standartscheinwerfer würde die E Zulassung der scheinwerfer verwerfen und somit wäre es auch wieder illegal.
egal wie man es macht man kommt nicht ohne swra und alwr aus.
E36-Freak erstellt am 01.01.2010 um 16:47:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
es gibt überhaupt nur ganz wenige Fahrzeuge, die vor dem in §50 STVZO genannten Stichtag ohne ALWR bzw. SWRA in Verkehr gebracht worden sind...dazu gehörten z.B. Fahrzeuge mit Luftfederung aus den grossen BMW und Mercedesbaureihen.
Wenn Fahrzeuge aus den genannten Baureihen kein Xenon-Licht hatten, aber vor dem Jahre 2000 mit Xenon (dem dafür erhältlichen Originalen Xenon, d.h. Scheinwerfer, Brenner und Vorschaltgeräte) nachgerüstet worden sind, dann und nur dann wäre es ohne ALWR und SWRA legal.

Der Taiwanesiche Billigschrott-sprich Nachrüstbrenner und Nachrüstvorschaltgeräte- sind umhin eh erst seit ein paar Jahren in Verkehr, also def. nach dem in §50 StVZO genannten Stichtag, somit bräuchte man dafür (rein theoretisch, da es eh nicht eintragungsfähig ist) sowieso ALWR und SWRA


ive erstellt am 10.01.2010 um 14:35:46 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.11.2008


Deutschland

46 Beiträge
Es gibt beim E36 nur zwei legale Loesungen fuer Xenonscheinwerfer.
1. Hella e36 Xenon kit ins Zusammenhang mit SRA. Kommt mit Niveauregulierung und EG-ABE. Mann muss noch nicht einmal eintragen!. Ich habe die Teile. Ich habe mir 2004 extra erinen 323ti mit SRA ab Werk gekauft und gleich dannach umgeruestet. Sehr gut, nur die Hoehenreglung stellt sich nur

Kostet 650 neu. Sollte es ab und an auf 1-2-3 gebracuht geben.

2. Xenonscheinwerfer, die fuer Xenonbetreieb eine e-Nummer haben, z.B. aus dem e46 oder VW oder was auch immer, inkl einer SRA und Niveauregulierung einbauen und per Einzelabnahme eintragen lassen.

Alles andere mit Birnenadaptern und "Xenon-Kits" in Scheinwerfern, die fuer Halogenbetrieb und nicht fuer Xenonbetrieb zertifiziert sind, sind in D eine vorsaetzliche Aenderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen und koennen zur sofortigen Stilllegung fuehren.
  Hinweis:
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ive erstellt am 16.03.2010 um 13:13:24 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.11.2008


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46 Beiträge
Bin gestern in meine erste "Technikkontrolle" der Polizei in München gekommen.
Grund: Meine Hella-Xenonscheinwerfer! Sie wollten die ABE sehen, unter die Haube schauen und das Schwenken der automatischen Leuchtweitenregulierung beim Einschalten beobachten.
:-) War aber kein Problem, habe ja ABE und die zugelassenen Hellanachrüstscheinwerfer für den e36.
Der Mann meinte, sie suchen zur Zeit verstärkt nach nicht bauartzugelassenen Xenonnachrüstungen.
Also aufgepasst in München.

Grüße
Marko