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n/a erstellt am 10.07.2005 um 18:50:44 pn profil link zitat
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Laumersheim


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hi,

mich würd ma interessieren, da ich vorhabe mir demnächst eine Komplettanlage von Eisenmann zu holen (Race), wie laut max eine Sportauspuffanlage sein darf.
Ich habe nämlich keine Lust diese dann wieder abzubauen.

Wäre kewl wenn dazu jemand etwas weiß.

Gruss

Freak
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Bearbeitet von - FreakE36_320i am 10.07.2005 18:51:38

Bearbeitet von - FreakE36_320i am 10.07.2005 18:52:12
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touring528 erstellt am 10.07.2005 um 19:34:23 pn profil zitat link
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Deutschland

24 Beiträge
lt. unserem Tüv-Prüfer darf die Lautstärke den im Fhzg.-Brief eingetragenen Wert ( Standgeräusch ) um max. 2 - mit zwei zugedrückten Augen - um max. 3 Db übersteigen.
Mit deiner ( Race ) Anlage - ich denke mal Du meinst "Supersound " haste keine Chance ! Zumal die für den Export sind und ohne Papiere.
Selbst wenn du die eingetragen bekommst, wenn einer von Grün-weiß Ahnung hat, ihm das zu laut erscheint, ist die Fahrt für Dich an Ort und Stelle zu Ende. Das Fahrzeug kann dann beschlagnahmt werden und dem Tüv vorgeführt werden.
Lass es lieber .

Gruß
touring528


n/a erstellt am 10.07.2005 um 20:00:36 pn profil zitat link
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Laumersheim


29 Beiträge
thanks für deine antwort wie sieht es mit der soundstufe untendrunter aus das dürfte keine probleme geben oder?
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touring528 erstellt am 11.07.2005 um 09:41:08 pn profil zitat link
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Deutschland

24 Beiträge
moin,
also wie es mit der " Soundstife " aussieht, kann ich dir leider nicht so genau beantworten, frag am Besten direkt bei eisenmann nach, habe ich auch gemacht. Ich habe sehr schnell und genau eine Antwort bekommen. Ich selbst habe nur den Endtopf in " Straßenversion " drunter. Ist zwar nicht sooooo brachial der Sound, dafür habe ich keine Probleme mit der Rennleitung, ist mir persönlich wichtiger.

Gruß
touring528
Starcrunch erstellt am 11.07.2005 um 17:05:07 pn profil zitat link
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Deutschland

5291 Beiträge
Wenn du wirklich sicher sein willst, dann musst du die ABE Variante nehmen.

Bei Soundstufe S oder gar SS kannst du Probleme kriegen. Bei SS bekommst du die Probs mit 80% Sicherheit!

Ne günstigere Alternative wäre eine Bastuck Anlage. Halt auch die ABE Version.

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Bodensee_BMWler erstellt am 12.07.2005 um 22:37:46 pn profil zitat link
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Markdorf
Deutschland

1681 Beiträge
oder besorgst dir nen TÜV,der dir das StandG. auf 99db hochträgt :D !
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Mein ---->COMPACT<---
FRY erstellt am 12.07.2005 um 23:36:41 pn profil zitat link
ist das denn dann überhaupt legal?
hat so eine eintragung dann bei der polizei noch irgendwelchen bestand?

mfg FRY
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o)
Starcrunch erstellt am 13.07.2005 um 12:11:21 pn profil zitat link
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Deutschland

5291 Beiträge
WArum nicht, wenn in den Papieren 100dB eingetragen sind, dann können sie ja nicht mosern :-)
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n/a erstellt am 13.07.2005 um 16:11:30 pn profil zitat link
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Laumersheim


29 Beiträge
hat jemand zufällig ein soundfile vom eisenmann soundstufe s wäre top das ich weiß wie der so klingt. Wäre schön wenn jemand seins uppen könnte.

greetz
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CityCobra erstellt am 18.07.2005 um 23:55:32 pn profil zitat link
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Königreich Rhade
Deutschland

472 Beiträge
Habe dazu folgende Infos gefunden :

Zitat:

NACHRÜST-AUSPUFFANLAGEN dürfen nicht lauter als das Original sein.
Mit einer EG-Betriebserlaubnis s (EG-BE), erkennbar am ein gestanzten kleinen e (plus Länderziffer), ist eine Eintragung in die Papiere nicht nötig.
Die Fälschung einer BE gilt als Straftat.
Im Kfz-Schein gibt's zwei Werte für die maximal zulässige Lautstärke: das Fahr und das Standgeräusch.
Letzteres kann bei Kontrollen durch die Rennleitung gemessen werden.
Gemessen wird drei Mal in einem Abstand von 50 Zentimetern und im 45- Grad-Winkel
längs zur Auspufföffnung.
Als Drehzahl gilt die Hälfte der Nenn-Drehzahl
(falls diese über 5000 liegt, unter 5000 gelten drei Viertel).
Der lauteste der drei Messwerte gilt, davon wird eine Toleranz von fünf dB(A) abgezogen.
Ist der ermittelte Wert höher als der Wert im Kfz-Schein, gilt die Betriebserlaubnis des
Motorrads/ Auto als erloschen.
Als Bußgeld sind 100 Mark und 36 Mark Verwaltungskosten fällig.
Hat der Auspuff eine gültige BE und ist (ohne daß daran manipuliert wurde) dennoch zu laut, so wird der Fahrer und nicht im der Hersteller dafür verantwortlich gemacht.

Die Rennleitung darf in keinster Weise sicherstellen!!!!!!!!
Es sei denn, sie kann an Ort und Stelle schriftlich den Nachweis über ein oder mehrere gestohlen gemeldeter Teile vorweisen.
Oder das Fahrzeug ist Bestandteil einer Straftat.
Die vorrübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.
Ein Eingriff in das Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt.
Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Es heißt im § 17 STVZO: Bei allen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Rennleitung lediglich
einen Mängelbericht nach § 17.... ausstellen, der in angemessener Zeit(1-2
Wochen) zu überprüfen ist.

Die zuständigen Behörden können lediglich den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, solange die Mängel nicht behoben sind.

Das offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung der Rennleitung verpflichtet,
(z.B. Auspuff) den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen.

Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die
Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt.

Starcrunch erstellt am 21.07.2005 um 09:21:06 pn profil zitat link
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5291 Beiträge
Jo, und wenn die n Messgerät dabei haben und du bist zu laut, dann musst du den Wagen trotzdem stehen lassen....
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Karthager erstellt am 21.07.2005 um 21:49:56 pn profil zitat link
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Unterföhring
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45 Beiträge
Stehen lassen musst Du ihn nicht! Auf alle Fälle die Messung nicht anerkennen!! Lautstärke der Umgebung!!!!
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Starcrunch erstellt am 22.07.2005 um 12:19:41 pn profil zitat link
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5291 Beiträge
Wenn dir der Grüner sagt lassen Sie den Wagen stehen, dann lässt du ihn auch stehen.

Auch wenn er es nicht darf, musst du folge leisten. Sonst ist das Wiederstand gegen die Staatsgewalt!
Belangen kannst du ihn erst hinterher, mit Dienstaufsichtsbeschwerde usw. falls er sich unkorrekt verhalten hat....


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SirHanSolo erstellt am 22.07.2005 um 13:08:15 pn profil zitat link
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nicht dein ernst, oder???
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Christoph
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Starcrunch erstellt am 22.07.2005 um 16:28:21 pn profil zitat link
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5291 Beiträge
Du willst mir jetzt erzählen, daß wenn ein Polizist dein Auto vorrübergehend still legt (warum auch immer), du zu ihm sagst drauf pfeif ich und weg fährst?

Das glaubste doch selber nicht :-)
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pred erstellt am 31.07.2005 um 13:46:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 21.04.2003

Niederstotzingen
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79 Beiträge
Hi ,
besser spät als nie ;)
Hier ein Link zu meinem Video. E36 328i Eisenmann Soundstufe S : Video
Auf meiner HP gibts noch ein kleines Video wie sich meiner ohne ESD anhört ;)


Mfg Daniel
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n/a erstellt am 03.08.2005 um 13:54:09 pn profil zitat link
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Laumersheim


29 Beiträge
fettes thanks das hört sich ja wunderbar an jetzt wirds en eisenmann stufe s thanks hat mir sehr geholfen göttlicher sound =)

@pred wo hastn den her von eisemannn direkt oder von wo anderst?

Bearbeitet von - FreakE36_320i am 03.08.2005 16:02:49
pred erstellt am 06.08.2005 um 17:21:45 pn profil zitat link
Mitglied seit: 21.04.2003

Niederstotzingen
Deutschland

79 Beiträge
Hi ,
also ich hatte mir den bei Ebay gebraucht für 180€ ersteigert ;) . Der war bei mir von anfang an so laut. Tüv war kein problem , hatte dabei kein Vitamin B ! Im Endeffekt war er mir dann aber doch zu laut da ich selber mal die Lautstärke gemessen hatte und der zeiger bei 107dB(A) stehen blieb.

Mfg Daniel
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