Wirtschaftlicher Totalschaden/ Gutachten/Restwert
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Greven
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 09.08.2014 um 09:47:35 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo zusammen,
leider ist vor 2 Wochen etwas schreklich trauriges geschehen, ich musste dabei zusehen wie mein BMW überschmemmt wurde =( (Das Auto stand ca. 6 Stunden bis zu den Außenspiegel unter Wasser).
Mittlerweile habe ich auch das Gutachten von der Versicherung bekommen, welches sich auf 3200 Euro beläuft was mir mein Herz bricht, da wir in dieses Fahrzeug so viel Geld und Zeit gesteckt haben. Die Versicherung schreibt auch das der Restwert des Fahrzeuges bei 250 Euro liegt.
Aus diesem Grund schreibe und frage ich, ob es nicht doch mehr bei dem Restwert rauszuholen wäre. Da ich sowas noch nie erlebt habe, habe ich auf diesem Gebiet keine Ahnung und wäre so unendlich dankbar für eure Hilfe, Antworten und Tips =)
Bei Fragen versuche ich schnellst möglich zu antworten.
MfG Natalie
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 09.08.2014 um 09:47:35
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo nati-9292,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wirtschaftlicher Totalschaden/ Gutachten/Restwert"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Was ist es für ein Auto? Bilder? Zustand? Kilometer? Wie lange hatt das Auto noch Tüv? Alles Sachen, die den Wert beeinflussen.
Wenn das Auto den Eindruck macht deutlich über die 250€ zu gehen, würde ich einfach ein Gegengutachten machen lassen!!!
Mich wollte meine Versicherung auch einfach abspeisen und sagte, das sie den Schaden nicht übernehmen würden, da er sich so nicht hätte ereignen können! Ohne das sich jemand das Fahrzeuig angeschaut hatte! Nach meinem Gegengutachten haben sie dann anstandslos gezahlt und sich mehrfach entschuldigt!
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Beileid erst einmal, das wünscht man niemandem.
Wenn du kein Wertgutachten deines Fahrzeugs hast und vorlegen kannst, bleibt dir nur (wenn du dir sicher bist bzgl des Mehwert) ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
Das gemeine ist immer, reimgestecktes Geld für Reparaturen bekommt man nie berücksichtigt. :(
Nem Kumpel passiert, Kühler neu machen lassen und ZKD für um die 1700 Euro ein halbes Jahr zuvor....dann ist ihm jmd reingefahren......
Unabhängig vom Geld was du nun letztendlich von der Versicherung bekommen wirst:
Ist das Auto nicht mehr zu retten, wie schaut es aus mit Wiederaufbau? Batterie abklemmen, alles trockenlegen, Wasser absaugen und so weiter?
Evtl bekommst dein Baby wieder hin....zu wünschen ware es
Den Restwert hochzuschrauben wird dir nix bringen, da dieser von der Versicherung wieder abgezogen wird. Also wenn dann musst du gucken und einen eigenen Gutachter beauftragen der den eigentlichen Wert vom Auto höher anlegt ;-)
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Versicherungssumme die du ausgezahlt kriegst.
Zitat:
Beileid erst einmal, das wünscht man niemandem.
Wenn du kein Wertgutachten deines Fahrzeugs hast und vorlegen kannst, bleibt dir nur (wenn du dir sicher bist bzgl des Mehwert) ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
Das gemeine ist immer, reimgestecktes Geld für Reparaturen bekommt man nie berücksichtigt. :(
Nem Kumpel passiert, Kühler neu machen lassen und ZKD für um die 1700 Euro ein halbes Jahr zuvor....dann ist ihm jmd reingefahren......
Unabhängig vom Geld was du nun letztendlich von der Versicherung bekommen wirst:
Ist das Auto nicht mehr zu retten, wie schaut es aus mit Wiederaufbau? Batterie abklemmen, alles trockenlegen, Wasser absaugen und so weiter?
Evtl bekommst dein Baby wieder hin....zu wünschen ware es
(Zitat von: Pommes1980)
Das stimmt nicht ganz! Zustand der Reifen (neu oder abgefahren), Innenausstattung oder der Bremsen (neu oder runter) wird auch mit ein bezogen!
Hatte das damal bei einem Einbrauchschaden an meinem Focus (Airbags geklaut). Da hat sich der Gutachter die Reifen angeschaut und auf meine Nachfrage gesagt, das dies zur Wertermittlung zählt!
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Gut klar, diese Dinge werden als verkehrssicherrelevant gesehen, ich kenns aber zB umgekehrt.....
Sprich wenn ein Unfall geschieht mit abgefahrenem Reifen oder Bremsbelägen die runter sind, bekommt man eine Teilschuld, selbst bei unverschuldetem Unfall.
Zitat:
Gut klar, diese Dinge werden als verkehrssicherrelevant gesehen, ich kenns aber zB umgekehrt.....
Sprich wenn ein Unfall geschieht mit abgefahrenem Reifen oder Bremsbelägen die runter sind, bekommt man eine Teilschuld, selbst bei unverschuldetem Unfall.
(Zitat von: Pommes1980)
Sein Auto ist aber "nur" abgesoffen :)
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Joa, war ja bloß talk generell zum Thema Versicherung, sorry fürs offtopic :)
Zum Thema:
Dem Motor sollte nix passiert sein dabei oder? Klar wenn Wasser im Ansaugtrakt steht nicht starten, Wasserschlag und so....
Aber generell fürs Vorgehen nun?
Batterie abklemmen, Ansaugtrakt mit Luftfilterkasten (Filter neu), Ansaugbrücke und co trocken legen, Abgasseitig ebenso sicherstellen das alles frei ist.
Dann Zündkerzen raus und prüfen ob trocken, schauen ob Wasser in den Verbrennungsräumen steht, Ölstand anschauen und dort nach Wasser sehen usw.
Kabel-/Steckverbindungen und Steuergeräte, Sicherungen usw....
Dann 1-2 Tage in der Sonne stehen lassen und dann ne Batterie anklemmen und einen Motorstart versuchen?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 08.08.2014
Greven
Deutschland
2 Beiträge
Danke für eure Anteilnahme,
Das Auto war wirklich in einem einwandfreien Zustand außer halt kleine Roststelle an der Heckklappe. Bremsen waren so gut wie neu und nicht grad die billigsten. Aber da meinte der Gutachter dass es Verschleißteile sind und die nicht in die Kalkulation kommen, da diese nicht den Wert steigern. Das einzige was als Wertsteigerung berechnet wurde war die Auspuffanlage und CD/DVD-Player.
Ja ich weiß dass der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Aber ich bin ja nicht verpflichtet das Auto zum angegeben Restwert an den vorgeschlagenen Händler zu verkaufen oder? Das ist ja nach wie vor mein Auto und so gesehen kann ich damit machen was ich will? Oder bin ich da falsch informiert?
Wir haben auch erst überlegt das Auto selber in Schuss zu bekommen aber als die Battarie einen Kurzschluss hatte ist das eine Fenster aufgegangen und der ganze Dreck,Müll und andere tolle Sachen sind in den Innenraum eingedrungen. Das Auto sieht einfach wie ein Müllhaufen aus und es stinkt einfach unerträglich. Deswegen haben wir uns dagegen entschieden, es würde einfach zu viel Kosten. Und außerdem war das Steuergerät unter Wasser, das müsste man sicherlich auch wieder ersetzen??
Der Gutachter schrieb, dass die Reparaturkosten sich auf ca. 26000 Euro belaufen würden.
Habe auch überlegt ein Gegengutachten zu machen, bloß habe Angst so viel Geld dafür aus zu geben für hundert Euro mehr. Denn das Gutachten soll mich dann zwischen 300 und 500 Euro kosten. Und denn müsste man sich einen RA suchen denn die Versicherung hat zu mir gesagt dass die ein Gegengutachten nicht akzeptieren werden. Aber ich hab doch das Recht ein zu machen??
Keine Versicherung will ein Gegengutachten akzeptieren! Desswegen muss dieses ja mit dem Anwalt eingeklagt werden!!!
ABER!!!! Was hast du denn jetz bitte für ein Auto???? 316i? 328i? Laufleistung? Evt. ein paar Bilder von vor dem Schadensfall.....????
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Verpflichtet bist du nicht es zu verkaufen...
Es wird nur zum Kauf angeboten um zu sehen wie viel Potenzielle Käufer noch zahlen würden...
Als Beispiel
Mein Compact mit leichtem Heckschaden:
Heckklappe, Heckblech, Seitenwand Insts. Stoßstange neu.
Ausstattung:
318ti, 200tkm, Komplettes M Paket, Eibach Fahrwerk, Alufelgen, Teilleder, vor 3 Jahren Ganz lackiert komplett ohne Rost.
Kosten Gutachten Dekra (Hessen): 505 Euro
Wiederbeschaffungswert: 2100 Euro
Restwert: 130Euro
Reperaturkosten: 4200Euro
Bearbeitet von: Timstereo am 08.08.2014 um 19:05:38