E46 privat gekauft - Hinterachse
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.04.2013
Göppingen
Deutschland
124 Beiträge
Hallo,
Ich hab mal ne frage für einen Kollegen. Der hat sich vor 4 wochen eine e46 geholt, der irgendwann 99 produziert wurde. Nun hat er am Donnerstag bemerkt, das er auch von der Hinterachs thematik betroffen ist. Er war bei 3 BMW werkstätten und sie sagten, das kulanz zu 100% abgelehnt wird und das ganze 4000-5000€ kosten würde, da kein scheckheft vorhanden und 190.000km.
Nun zur eigentlichen Frage. Beim kauf wurde ein Mobile.de Kaufvertrag gemacht und er wollte jetzt wissen, ob er Chancen hat, den wagen zurück zu geben. Verkäufer wurde kontaktiert, nimmts aber nicht zurück. Zum Anwalt will er erst gehen, wenn er weiß, das er chancen hat. Hat glaube ich kein rechtsschutz.
Zusammenfassung:
-Auto 4 wochen alt
-Hinterachsbleche ausgerissen
-BMW kein kulanz, da kein scheckheft und zu alt
-Kaufvertrag vorgefertigt von mobile.de
-im kaufvertrag steht nichts über die hinterachse drin
-wegen "gekauft wie gesehen" muss ich ihn mal fragen, obs drin steht. Kann ich morgen drüber berichten
-tüv wurde im oktober gemacht, aber nicht bemängelt. Bmw meinte das es so groß ist, das es sogar schon über ein halbes jahr sein kann. Also muss es eig tüv gesehen haben. Soll aufjedenfall nicht mehr weiterfahren
Danke
Bearbeitet von: AbduL7593 am 16.02.2014 um 23:18:40Bearbeitet von: AbduL7593 am 16.02.2014 um 23:20:40Bearbeitet von: AbduL7593 am 16.02.2014 um 23:21:44
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo AbduL7593,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E46 privat gekauft - Hinterachse"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Hallo,
1. muss ich mal folgendes loswerden...sowas prüft man ja vorher ;)
Zitat:
wegen "gekauft wie gesehen" muss ich ihn mal fragen, obs drin steht. Kann ich morgen drüber berichten
meines wissens gibt es sowas nicht mehr
wenn es ein vorgefertigter Kaufvertrag war, denke ich das die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Soviel ich weiß muss man dem Verkäufer nachweisen das er von dem Mangel gewusst hat...
Zitat:
-tüv wurde im oktober gemacht, aber nicht bemängelt. Bmw meinte das es so groß ist, das es sogar schon über ein halbes jahr sein kann. Also muss es eig tüv gesehen haben. Soll aufjedenfall nicht mehr weiterfahren
mit dem TüV ist so eine Sache... vllt. mal da nachfragen wo die HU gemacht wurde.. ob so etwas geprüft wird
ist ja auch nur eine Moment Aufnahme
viel Erfolg
Gruss
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.04.2013
Göppingen
Deutschland
124 Beiträge
Ja aber wenn ich jetzt überlege, kann man doch ganz einfach nachweisen, das die hinterachse schon seit monaten gerissen ist. Sollte doch durch einen Gutachter möglich sein. Hab mich mal vorhin eingelesen gegoogelt etc und wenn eine arglistige täuschung vorliegt, hilft dem verkäufer die ausschließung der gewährleistung auch nix. In dem fall ist es doch eine arglistige täuschung oder ? Der hat uns nichts gesagt ( ich war dabei, kumpel, und sein vater der das auto gekauft hat). Also können wir bezeugen, das er es nicht erwähnt hat und auch nix im vertrag davon steht. Wurde uns halt verschwiegen.
Wegen dem prüfen. Kumpel und ich hatten bis vor paar tage keine ahnung davon. Wusste also niemand und wer denkt schon an die hinterachse beim autokauf. :)
Bearbeitet von: AbduL7593 am 17.02.2014 um 00:12:40
Zitat:
Wusste also niemand und wer denkt schon an die hinterachse beim autokauf. :)
Bearbeitet von: AbduL7593 am 17.02.2014 um 00:12:40
(Zitat von: AbduL7593)
Sorry aber wenn man sich einen e46 kaufen möchte, setzt man sich mal mit dem Auto auseinander und wenn man einmal "e46 Kaufberatung" googelt, kommen hunderte threads wo auf die Hinterachse hingewiesen wird.
Aber um zu deiner Frage zu kommen, ich denke bei einem Privatkauf habt ihr schlechte Karten.
Es wird nicht so leicht sein dem Verkäufer nachzuweißen das er dies wusste
lg
Ok. Ich bin nicht so mit der Materie "Hinterachse" vertieft, aber man kann mittels Reparaturbleche mehr als das doppelte an den Kosten sparen, die vorgestellt wurden. Man muss nur wissen, wie groß die Risse tatsächslich sind.
Es gab sogar schon hier eine Fotostory von einem E46er (Baujahr 2001), da wurde das komplette Blech von der Hinterachsaufnahme gewechselt.
Scheinbar muss eine gerissene Hinterachse nicht gleich das Todesurteil eines E46ers sein.
Wie kann ich am besten Sprit sparen? Einfach nicht Auto fahren.
Keine AE-Scheinwerfer für E46 Compact?
Link
Hi,
was willst Du eigentlich?
Du stellst Spekulationen an (Rechtschutz, Kaufvertrag) und erwartest konkrete Ratschläge?
Du erwähnst den Mobile.de Musterkaufvertrag - warum kopierst Du die Passage nicht rein?
Auszug aus Mobile.de Musterkaufvertrag:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Ihr müsst dem Verkäufer also schon Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen.
Und einen Richter finden, der das auch so sieht.
Wenn der Verkäufer nun eine Rechtschutzversicherung hat, wird's teuer.
Anwalts- und Verfahrenskosten, die man erstmal vorstrecken muss, übersteigen dann ganz schnell die Reparaturkosten - und zwar die von BMW.
Ich sehe das so: Dein Kumpel (warum fragt er nicht selbst?) hat Euch vorher nicht richtig über den E46 informiert und bei der Besichtigung nicht richtig hingeschaut bzw. hinschauen lassen.
Das wird er wohl selbst ausbaden dürfen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Am Ende kommt es nur auf eine Frage an: Kannst du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung vorwerfen und ist es plausibel?
Wenn nein, bleibt dein Kumpel auf dem Schaden sitzen. An seiner Stelle würde ich einen Brief an den Verkäufer aufsetzen in dem folgendes steht:
- Erklärung des Problems
- Kopie der Gesetzespassage zur arglistigen Täuschung
- Die Bitte einen Termin auszumachen zur Rückgabe des Autos
- Ultimatum bis er sich wieder zu melden hat
- Passiert das nicht, hält er sich das Recht frei, den Rechtsweg zu gehen
Das ist ein wenig gepokert, eben weil du es wahrscheinlich nicht nachweisen kannst, dass der Verkäufer davon wusste, wirkt aber dennoch manchmal - und besonders, wenn er weiß worum es geht.
Wenn das alles nichts bringt, heißt es Schadensbegrenzung. Einer von euch kennt vielleicht einen Schrauber, der ihm die Hinterachse ausbauen und die paar Bleche (gibt es bei eBay) einschweißen kann. Dann kommt er, wie schon oben erwähnt, bei einem Bruchteil der Kosten an.
Gruß, Meta
Zitat:
(...)
Der hat uns nichts gesagt (...). Also können wir bezeugen, das er es nicht erwähnt hat und auch nix im vertrag davon steht. Wurde uns halt verschwiegen.
Wegen dem prüfen. Kumpel und ich hatten bis vor paar tage keine ahnung davon. Wusste also niemand und wer denkt schon an die hinterachse beim autokauf. :)
Bearbeitet von: AbduL7593 am 17.02.2014 um 00:12:40
(Zitat von: AbduL7593)
Und was nun, wenn der Verkäufer selbst auch nichts davon wusste, weil er genausowenig wie du von dieser Problematik wusste?
Das er es verschwiegen hat, wirst du niemals nachweisen können, ausser es steht im letzten TÜV Bericht, dann hätte er aber wohl auch keinen TÜV bekommen. Somit hast du bzw. dein Kumpel schlichtweg ins Klo gegriffen, auch wenn das natürlich ärgerlich ist.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.04.2013
Göppingen
Deutschland
124 Beiträge
Kumpel hat gerade kein Internet und hat mich gebeten, da ich hier angemeldet bin, euch mal zu fragen.
Ok. Sieht wohl nicht so gut aus. Könnte man vielleicht den vom TÜV dafür verantwortlich machen, weil ers nicht kontrolliert hat, oder muss er das nicht kontrollieren. TÜV Bericht ist vorhanden, steht aber nix drin.
Wenn das auc scheitern würde, dann muss er wohl selber Hand anlegen bzw. jemand anderen außer BMW Hand anlegen lassen.
Kurze Frage noch. Kann ein Kfz mechaniker, der mit dem schweißgerät umgehen kann, das auch machen oder muss es ein Karosseriebauer sein ?
Zum kaufvertrag: Ich wusste selber nicht, welcher das ist. Wollte nur erwähnen, das es ein vorgefertigter war. Welcher es war, muss ich nachfragen.
Bearbeitet von: AbduL7593 am 17.02.2014 um 09:26:08
Zitat:
Kumpel hat gerade kein Internet und hat mich gebeten, da ich hier angemeldet bin, euch mal zu fragen.
Ok. Sieht wohl nicht so gut aus. Könnte man vielleicht den vom TÜV dafür verantwortlich machen, weil ers nicht kontrolliert hat, oder muss er das nicht kontrollieren. TÜV Bericht ist vorhanden, steht aber nix drin.
Wenn das auc scheitern würde, dann muss er wohl selber Hand anlegen bzw. jemand anderen außer BMW Hand anlegen lassen.
Kurze Frage noch. Kann ein Kfz mechaniker, der mit dem schweißgerät umgehen kann, das auch machen oder muss es ein Karosseriebauer sein ?
Zum kaufvertrag: Ich wusste selber nicht, welcher das ist. Wollte nur erwähnen, das es ein vorgefertigter war. Welcher es war, muss ich nachfragen.
Bearbeitet von: AbduL7593 am 17.02.2014 um 09:26:08
(Zitat von: AbduL7593)
Das kann ein versierter Mechaniker hinbekommen. Eine Hebebühne sollte aber schon vorhanden sein. Alles andere ist ein Krampf. Es bietet sich an, direkt die Hinterachse neu zu lagern, wenn sie schon raus ist.
Es gibt, soweit ich weiß, nur den Kaufvertrag bei Mobile...
Naja, ist schon ne blöde Sache. Anwalt und Gericht und nachweisen das es absichtlich verschwiegen wurde kann ein Haufen Geld kosten und ewig dauern. Das hilft euch nicht, wenn er jetzt ein Auto brauch das fährt. Ich seh da auch wenig Erfolgschancen für euch.
Haut euch an die Platte und hakt es als Lehrgeld ab und sucht jemand der es euch günstig reparieren kann.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Ich denke nicht, dass das einem TÜV Prüfer auffallen muss, dafür kenn ich mich damit aber auch zu wenig aus.
Da du direkt um die Ecke kommst, könnte
diese Firma in Österreich ja eventuell für deinen Freund interessant sein. Die reparieren sowas und ich habe schon oftmals bei Problemen dieser Art von der Firma gelesen.
Schei&$e gekauft und jetzt n Köttel in der Hose.
So macht das Autoverkaufen keinen Spaß mehr.
"Der muss das gewußt haben/arglistige Täuschung..." ist ein Klassiker, bei dem sich mein Blutdruck meldet.
Der Prüfer wird dafür auch nicht belangt werden können, da die HU eine "Momentaufnahme" ist.
Dein Kollege darf das ganze als Lehrgeld abstempeln und beim nächsten Mal bitte vorher nach Kaufberatungen suchen. Dafür ist das Internet doch auch da. :)
Zitat:
So macht das Autoverkaufen keinen Spaß mehr.
"Der muss das gewußt haben/arglistige Täuschung..." ist ein Klassiker, bei dem sich mein Blutdruck meldet.
(Zitat von: Schnetz84)
Dann solltest du genauer lesen. Im gesamten Thread steht nicht einmal etwas davon, das der Verkäufer des Autos das gewusst haben
muss. Ebenso steht nur erklärt, dass eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden muss, wenn er das Auto wieder zurück geben will. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
Dein Kollege darf das ganze als Lehrgeld abstempeln und beim nächsten Mal bitte vorher nach Kaufberatungen suchen. Dafür ist das Internet doch auch da. :)
(Zitat von: Schnetz84)
Da bin ich zu 100% bei dir.
Zitat:
Zitat:
So macht das Autoverkaufen keinen Spaß mehr.
"Der muss das gewußt haben/arglistige Täuschung..." ist ein Klassiker, bei dem sich mein Blutdruck meldet.
(Zitat von: Schnetz84)
Dann solltest du genauer lesen. Im gesamten Thread steht nicht einmal etwas davon, das der Verkäufer des Autos das gewusst haben muss. Ebenso steht nur erklärt, dass eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden muss, wenn er das Auto wieder zurück geben will. Nicht mehr und nicht weniger.
(Zitat von: Metamorphose)
Für mich liest sich das hier aber iwie anders:
Zitat:
Ja aber wenn ich jetzt überlege, kann man doch ganz einfach nachweisen, das die hinterachse schon seit monaten gerissen ist. Sollte doch durch einen Gutachter möglich sein. Hab mich mal vorhin eingelesen gegoogelt etc und wenn eine arglistige täuschung vorliegt, hilft dem verkäufer die ausschließung der gewährleistung auch nix. In dem fall ist es doch eine arglistige täuschung oder ? Der hat uns nichts gesagt ( ich war dabei, kumpel, und sein vater der das auto gekauft hat). Also können wir bezeugen, das er es nicht erwähnt hat und auch nix im vertrag davon steht. Wurde uns halt verschwiegen.
Wegen dem prüfen. Kumpel und ich hatten bis vor paar tage keine ahnung davon. Wusste also niemand und wer denkt schon an die hinterachse beim autokauf. :)
(Zitat von: AbduL7593)
Bearbeitet von: Schnetz84 am 17.02.2014 um 11:34:25
Nö,
das sind einfach nur Mutmaßungen. Herauszufinden, dass die Hinterachse schon seit Monaten ausgerissen ist, ist nicht gleichbedeutend mit dem Wissen, ob der Verkäufer (als Laie) davon auch wusste. Letzteres ist nämlich deutlich schwerer zu belegen, im Prinzip so gut wie unmöglich.
Aber da hilft eh alles nichts. Der Schaden kann im Verhältnis recht günstig behoben werden.
Ich kenn den Verkäufer nicht, aber ich geh mal von aus es war jemand wie meine Freundin oder mein Kollege der keine Ahnung davon hat. Die würden sowas erst merken, wenn es rappelt und die Achse neben dem Auto liegt. Also diesbezüglich wirds mit nachweisen äußerst schwer. Das das schon ewig so kaputt ist, kannst du dabei nachweisen wie du willst. Der Verkäufer hatte wahrscheinlich wirklich keine Ahnung, so wie in dem Fall der Käufer auch. Also hast du den Fehler 4free mitübernommen, ganz einfach.
Zumal es ja keine Seltenheit ist am E46 diesem Baujahres hätte man es als Käufer wissen können. Jede Mobile.de wischiwaschi Kaufberatung erwähnt die Hinterachsaufnahmen.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Zitat:
Nö,
das sind einfach nur Mutmaßungen. Herauszufinden, dass die Hinterachse schon seit Monaten ausgerissen ist, ist nicht gleichbedeutend mit dem Wissen, ob der Verkäufer (als Laie) davon auch wusste. Letzteres ist nämlich deutlich schwerer zu belegen, im Prinzip so gut wie unmöglich.
Aber da hilft eh alles nichts. Der Schaden kann im Verhältnis recht günstig behoben werden.
(Zitat von: Metamorphose)
Ich glaube, wir haben die ganze Zeit das Gleiche gemeint, nur aneinander vorbeigeschrieben. :D
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.04.2013
Göppingen
Deutschland
124 Beiträge
Ich habe vorhin nochmal selber nach ein paar Inserate geschaut und habe nichts gefunden, wo es erwähnt wird.
War halt dumm, das er sich vorher nicht informiert hat. Könnte ich ebenfalls machen, is mir aber auch nicht eingefallen.
Der Verkäufer war ein Band Mitarbeiter bei AUDI. Muss also schon Ahnung haben, da er jeden Tag Autos zusammenbaut. Aber ob ers zugibt oder wir es ihm beweisen können, ist schwer. Da habt ihr Recht.
Dann sprechen wir mal mit meinem Onkel, der KFZ Mechaniker ist, ob er das hin bekommt. Arbeitet auch viel mit Schweißgerät, sollte also nicht am Schweißen scheitern.
Danke Jungs und Mädels (falls welche vorhanden) für eure Antworten. Ich gibs ihm dann mal weiter.
Noch ne letzte Frage. Die Bleche gibts zu Hauf bei Ebay. Sollten wir lieber die nehmen, oder neue Bleche fräsen lassen ? BMW verkauft ja anscheinend keine.
Hab hier mal 2 verschiedene:
mk-motorsportteileebayOder doch neue extra für einen E46 fräsen lassen ?
Bearbeitet von: AbduL7593 am 17.02.2014 um 15:35:46
nur weil er am band bei audi arbeitet, heißt das noch lange nicht, dass er sich mit dem e46 auskennt.
ich würd an eure stelle einfach mal zu nem Anwalt gehen und fragen was für Chancen ihr habt!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.04.2013
Göppingen
Deutschland
124 Beiträge
Der hat halt wie gesagt kein Rechtsschutz, ist aber ADAC Mitglied. Da hab ich ihm halt geraten, das er zu einem ADAC Verkehrsanwalt gehen kann. Erstberatung kostenlos.