Hallo,
ich hab schnell mal die ABEs aus dem Auto geholt um den Text wörtlich wiedergeben zu können.
In der ABE zur Frontschürze steht:
Der Frontspoiler kann in seiner Grundversion, wahlweise zusätzlich mit der High-Performance-Spoilerlippe an der Grundspoiler-Unterkannte sowie wahlweise zusätzlich mit darunter angebrachten Spoilerecken verbaut werden.
Es steht noch drin das die Verwendung der Schürze bis zu einer Geschwindigkeit von 275 km/h technisch unbedenklich ist.
Darüber hat man wahrscheinlich nicht getestet.
Eine Anbaupflicht für einen Heckflügel besteht also nicht.
Wer den Class II Heckflügel verbaut muss aber die M Frontschürze mit Lippe und GT Ecken verbauen. Siehe auch die Class II ABE:
Nur in Verbindung mit Frontspoiler Typ 2233 350, KBA Nr 37 064 ab N I:
Der Frontspoiler ab N I ist erkennbar an seiner zusätzlich vor der Spoilerunterkannte angebrachten High-Performance (HP-)Spoilerlippe mit darunter angebrachten Spoilerecken.
mfg Tom
Fotoalbum bei ArcorBMW - Sheer Driving Pleasure