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Ob die Teile geliefert werden oder ob es demnächst von mir mal einen
"Hilfe ebay Problem" Thread gibt werden wir ja sehen, ich wurde hier
ja belehrt das man auf sein Recht durch den Kaufvertrag bestehen soll.
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» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Super Sache. Ich würde mal sagen es ist sein Problem wenn er es für 1 € Sofort-Kaufen rein stellt. Du hast eingewilligt, gezahlt und er muss liefern. Entweder er hat wirklich übersehen dass er anstatt 1 € bieten, 1 € Sofort-Kaufen gewählt hat oder er weiß nicht was die Leisten neu bei BMW kosten oder gebraucht in gutem Zustand wert sind.
Zitat:
Ich würde mal sagen es ist sein Problem wenn er es für 1 € Sofort-Kaufen rein stellt. Du hast eingewilligt, gezahlt und er muss liefern.(Zitat von: padani)
Ich glaub soooo einfach isses dann doch nicht. Ich erinner mich ganz dunkel ans Studium wo es einen Paragraphen gibt, der besagt das die Ware nicht verkauft werden "muss" wenn der Wert unrealistisch ist (viel zu wenig oder zu teuer, was aber auch wieder Auslegungssache ist) oder der Verkäufer sich schlichtweg vertan hat.
Wie gesagt.. Ganz ganz dunkel *lach*
Ja das stimmt schon aber ich bin mir nicht sicher ob es bei ebay genauso ist. Er hatte ja eigentlich genug Zeit sein Angebot sorgfältig zu überprüfen und nachzubessern. Vielleicht war es ja ein kleiner Azubi der jetzt während seiner Probezeit entlassen wird aber Hauptsache M-Leisten für 11 € :D
Ich bin gespannt.
Ich bin gespannt.
eBay ist im Endeffekt nichts anderes wie Angebot und Nachfrage im realen Leben. Nur das eben das "Schaufenster" virtuell ist und somit auch der Verkäufer beim auszeichnen einen Fehler machen kann, und er somit nicht in bewusster Absicht die Ware falsch ausgezeichnet hat. Aber da könnten wir noch 397 weitere Seiten volltexten ^^
Ich hoffe natürlich das du für 1 Euro deine Leisten bekommst und alles glatt geht. Halt uns auf dem Laufenden!
Bearbeitet von: h4ihappen am 09.02.2012 um 10:44:41
Ich hoffe natürlich das du für 1 Euro deine Leisten bekommst und alles glatt geht. Halt uns auf dem Laufenden!
Bearbeitet von: h4ihappen am 09.02.2012 um 10:44:41
Das ist korrekt. Ich hoffe nur für Nicore dass ebay irgendwo eine Klausel vermerkt hat, dass man für sein Angebot selbst verantwortlich ist oder Ähnliches, da es ja nicht der eigene Laden ist sondern wie du schon gesagt hast eine Plattform, wo Angebot und Nachfrage sich die Hand geben. Es ist ja keine Neuware und der Preis grenzt auch nicht an ein Scherzangebot und ruinieren wird es das Unternehmen auch nicht. Eventuell ist er so kulant und gesteht seinen Fehler ein. Ich warte jetzt einfach mal ab was Nicore so berichtet.
Ich bin mal so frei: Rechtliche Informationen für private Verkäufer
//Edit (Quelle: ebay.de):
Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?
Wenn Sie sich beim Einstellen eines Artikels über bestimmte Eigenschaften oder den Zustand des Artikels im Irrtum befanden bzw. sich beim Eingeben des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt haben, können Sie Ihr Angebot unter Umständen vorzeitig beenden.
Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.
In Betracht kommt:
Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgegeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.
Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.
Hinweis: Eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums ist jedenfalls nach Übergabe der Sache an den Käufer grundsätzlich nicht mehr möglich um nicht die Gewährleistungsansprüche des Käufers zu umgehen. Lassen Sie sich hier im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten.
Sofern Sie rechtlich dazu berechtigt sind, sich von ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote, technisch umsetzen (§ 9 Abs. 11 eBay-AGB). Sie sollten auf jeden Fall den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots dem Höchstbietenden gegenüber zusätzlich gesondert in Form einer Anfechtungserklärung geltend machen.
Die Anfechtung muss dabei unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden. Geben Sie hierbei den Grund für die vorzeitige Beendigung an. Bewahren Sie die gesamte E-Mail-Korrespondenz über Ihre Anfechtung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.
Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Das war das was ich meinte:
Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
Bearbeitet von: h4ihappen am 09.02.2012 um 11:08:26
//Edit (Quelle: ebay.de):
Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?
Wenn Sie sich beim Einstellen eines Artikels über bestimmte Eigenschaften oder den Zustand des Artikels im Irrtum befanden bzw. sich beim Eingeben des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt haben, können Sie Ihr Angebot unter Umständen vorzeitig beenden.
Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.
In Betracht kommt:
Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgegeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.
Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.
Hinweis: Eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums ist jedenfalls nach Übergabe der Sache an den Käufer grundsätzlich nicht mehr möglich um nicht die Gewährleistungsansprüche des Käufers zu umgehen. Lassen Sie sich hier im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten.
Sofern Sie rechtlich dazu berechtigt sind, sich von ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote, technisch umsetzen (§ 9 Abs. 11 eBay-AGB). Sie sollten auf jeden Fall den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots dem Höchstbietenden gegenüber zusätzlich gesondert in Form einer Anfechtungserklärung geltend machen.
Die Anfechtung muss dabei unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden. Geben Sie hierbei den Grund für die vorzeitige Beendigung an. Bewahren Sie die gesamte E-Mail-Korrespondenz über Ihre Anfechtung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.
Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Das war das was ich meinte:
Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
Bearbeitet von: h4ihappen am 09.02.2012 um 11:08:26
Wird interessant weil ja gewerblich verkauft wurde. :)
Wie gesagt, ich berichte dann.
Bearbeitet von: Nicore am 09.02.2012 um 11:23:45
Wie gesagt, ich berichte dann.
Bearbeitet von: Nicore am 09.02.2012 um 11:23:45
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Zitat:
Wird interessant weil ja gewerblich verkauft wurde. :)
Wie gesagt, ich berichte dann.
Bearbeitet von: Nicore am 09.02.2012 um 11:23:45(Zitat von: Nicore)
Oh ok.. Das ist an mir vorbeigegangen ^^ Sorry...
//Edit:
Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?
In Betracht kommt:
Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
Bearbeitet von: h4ihappen am 09.02.2012 um 11:26:08
^Wenn man das so alleine stehen lässt, würde ebay selber damit
ausgelaufene 1€ Auktionen aushebeln, siehe dem aktuellen Thread
hier im Forum wo es um die E39 Heckklappe geht.
Die Regelung bezieht sich aber auf folgendes:
Das ist also der Fall, das während der laufenden Auktion wo auch schon
Gebote abgegeben wurden, die Auktion vom Verkäufer beendet werden kann.
Machen ja einige Verkäufer so, die einen Tag vor Ende merken "Mist, mein Artikel
erreicht nicht so den erhofften Preis". Hatte ich gerade erst vorgestern bei einem
E39 Schleifring wo ich (bisher) der einzige Bieter bei 1€ war.
Aber die "Auktion" ist in diesem Fall hier nun gelaufen, aus, Ende und vorbei.
Meinen Teil des Kaufvertrages habe ich mit der Bezahlung des Artikels vollständig erfüllt.
ausgelaufene 1€ Auktionen aushebeln, siehe dem aktuellen Thread
hier im Forum wo es um die E39 Heckklappe geht.
Die Regelung bezieht sich aber auf folgendes:
Zitat:
Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Das ist also der Fall, das während der laufenden Auktion wo auch schon
Gebote abgegeben wurden, die Auktion vom Verkäufer beendet werden kann.
Machen ja einige Verkäufer so, die einen Tag vor Ende merken "Mist, mein Artikel
erreicht nicht so den erhofften Preis". Hatte ich gerade erst vorgestern bei einem
E39 Schleifring wo ich (bisher) der einzige Bieter bei 1€ war.
Aber die "Auktion" ist in diesem Fall hier nun gelaufen, aus, Ende und vorbei.
Meinen Teil des Kaufvertrages habe ich mit der Bezahlung des Artikels vollständig erfüllt.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Na sieh mal an, eben kam eine eMail.
Zitat:
Es ist ein Übertragungsfehler beim Einstellen entstanden was Sie bestimmt verstehen da diese leisten nicht für einen 1€ zu kaufen sind e-bay wurde schon informiert das Geld sende ich Ihnen zurück Danke für Ihr Verständnis MFG B.Cordes
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
So ein Pfeifenladen. Schade.
Let the game begin oder wie? Ist ja schon dreist das einfach so abzutun zu wollen. Vor allem.. "Übertragungsfehler" lol. Der PC / die Leitung whatever überträgt genau das was man reinschreibt!
ebay soll also informiert sein, na ich warte mal ab ob die mir was schreiben.
Ich bestehe erstmal auf den Kauf.
Ich bestehe erstmal auf den Kauf.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Zitat:
ebay soll also informiert sein, na ich warte mal ab ob die mir was schreiben.
Ich bestehe erstmal auf den Kauf.(Zitat von: Nicore)
Kannst Du nicht.
Im anderen Thread ging es um "Auktionen", das hier ist ein Sofortkauf. Bei Auktionen muss der Verkäufer den entstandenen Preis akzeptieren. In diesem Fall kann er sich auf einen Fehler bzw. Versehen berufen, was er ja anscheinend auch tut.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Oh er schreibt wieder.
*lol*
Genau, ebay wird es schlichten und einen "Systemfehler" auf Ihre Kappe nehmen.
Er kann das sicherlich eindeutig beweisen weil tausende anderer ebay-Verkäufer
beim einstellen ihrer 1€ Auktionen den Fehler hatten und schwuppdiwupp plötzlich
1€ SofortKauf Angebote waren.
Bisher höre ich nur unglaubwürdige Aussagen von ihm.
Ich weiss selber wie es um das Mysterium 1€ SofortKauf steht. :)
Ich habe das letzte Urteil eines Gerichte in so einem Fall schon
vor meinem Kauf hier durchgelesen und kenne meine Chancen.
Klar könnte ich das nun menschlich sehen und das Fehler passieren
können, aber hier wird einem immer wieder eingehämmert das man
auf sein Recht bestehen soll, auf Teufel komm raus. Sofern von ebay
nun nichts kommt, werde ich auf die bei ebay angegebenen Fristen
für den Versand von Artikeln pochen und den Artikel bei nichterhalt
dann melden.
Zitat:
Ich werde Abwarten was E-Bay sagt und meinen Anwalt fragen das ich an so einen Menschen wie Sie geraten bin dachte ich mir. Sie hören von E-Bay oder meinem Anwalt wie es weiter geht.
MFG
*lol*
Zitat:
Ach und noch etwas wenn ich den Fehler gemacht hätte, hätten Sie recht aber da es sich ganz klar um einen Systemfehler von E-Bay aus Handelt sieht die Sache etwas anders aus. Ich habe den Artikel mit einem Startpreis von 1€ eingestellt und nicht mit einem Sofortkauf von 1€.
Genau, ebay wird es schlichten und einen "Systemfehler" auf Ihre Kappe nehmen.
Er kann das sicherlich eindeutig beweisen weil tausende anderer ebay-Verkäufer
beim einstellen ihrer 1€ Auktionen den Fehler hatten und schwuppdiwupp plötzlich
1€ SofortKauf Angebote waren.
Bisher höre ich nur unglaubwürdige Aussagen von ihm.
Ich weiss selber wie es um das Mysterium 1€ SofortKauf steht. :)
Ich habe das letzte Urteil eines Gerichte in so einem Fall schon
vor meinem Kauf hier durchgelesen und kenne meine Chancen.
Klar könnte ich das nun menschlich sehen und das Fehler passieren
können, aber hier wird einem immer wieder eingehämmert das man
auf sein Recht bestehen soll, auf Teufel komm raus. Sofern von ebay
nun nichts kommt, werde ich auf die bei ebay angegebenen Fristen
für den Versand von Artikeln pochen und den Artikel bei nichterhalt
dann melden.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Das kann ja noch eine "lustige" Geschichte werden.. Aber hey.. eBay kann schon mal ein Fehler unterlaufen bei GENAU DEINER Auktion!! :P
Wie lange war die Auktion denn eigentlich online, also wann war der Start?
Wie lange war die Auktion denn eigentlich online, also wann war der Start?
Er will Dir nur Angst machen. Bleib standhaft. Klar kann man sagen hey pfeif drauf ich mach da jetzt keinen Aufstand aber wie soll er sonst aus seinem Fehler lernen :D ich geh davon aus dass es sich "nicht" um einen Systemfehler handelt. Auch wenn du sicher das Geld hättest dir neue Leisten zu kaufen, einfach nicht locker lassen und einfach mal abwarten ob von ebay oder seinem erfundenen Anwalt was kommt.
er Angst machen? hahahahah
der weiss GENAU das das Rückgänig gemacht wird ..... er ist nur ein bissal ungeschickt weil er überhaupt antwortet.
der weiss GENAU das das Rückgänig gemacht wird ..... er ist nur ein bissal ungeschickt weil er überhaupt antwortet.
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Zitat:
Das kann ja noch eine "lustige" Geschichte werden.. Aber hey.. eBay kann schon mal ein Fehler unterlaufen bei GENAU DEINER Auktion!! :P
Wie lange war die Auktion denn eigentlich online, also wann war der Start?(Zitat von: h4ihappen)
Das weiss ich auch nicht und es steht leider nicht mehr da wann die gestartet ist.
Muss mal schauen, gab so ein Plugin für Firefox wo man mehr ebay-Daten sieht.
Ich weiss grad auch nicht mehr ob der Artikel Startpreis + SofortKauf hatte oder
nur einen Sofort-Kauf, damit wäre es ein normales Festpreisangebot.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
