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e46-Reihensechser erstellt am 27.01.2012 um 16:06:07 pn profil link zitat
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Deutschland

26 Beiträge
Hi,

Ich habe das Auto von meiner Freundin verkauft, da sie sich im Frühjahr einen Seat kaufen möchte. Es handelt sich hierbei um einen Opel Astra Baujahr 1994 mit knapp 200.000 km. Kaufpreis genau 1.000 €
Der Käufer hat es sich auch ausführlich angesehen und ihm gefiel das Auto auch sehr, sagte er zumindest.
Jetzt nach guten 9 Tagen bekam ich einen Anruf von ihm und drohte gleich mit seinem Anwalt. Angeblich sei das Auto völlig Schrott und es ist explosionsgefährdet und nicht mehr fahrtauglich, da wohl irgendetwas mit der Batterie nicht stimmt. Außerdem sollen wohl die Pleul kaputt sein und es war die Rede vom Motorschaden und die Lichtmaschine sei hin. Sagte wohl alles der Futzi aus der Werkstatt...

Ich gebe zu, dass Auto ist natürlich nicht mehr das neuste mit dem Alter und den Kilometern, aber ich habe das Auto wirklich nach besten Gewissen verkauft und niemanden probiert "Schrott" zu verkaufen. Da ich das Auto auch manchmal gefahren bin, auch vor dem Verkauf, weiß ich aufjedenfall das es sich noch sehr gut fahren ließ und ich konnte absolut keine Mängel feststellen und vorallem keine gravierende. Wie gesagt der Käufer hatte sich vor dem Kauf das Auto ausführlich angesehen und Probe gefahren und da war auch nichts, denn sonst hätte er sich sich mit sicherheit nicht gekauft.
Im Kaufvertrag habe ich extra angegeben: Gekauft wie gesehen, kein Umtausch, Garantie oder Rückgaberecht.
Jetzt meint er aber (hat er wohl von seinen Anwalt), dass es wohl eine Sonderregelung gibt und das man trotz Privatverkauf wohl doch ein 14-Tägiges Rückgaberecht hat.
Ich vermute, dass mich der Käufer gewaltig verarschen möchte und jetzt noch von mir ordendlich Geld rausschlagen möchte. So das er quasi das Auto geschenkt bekommen möchte. Er meinte jedenfalls das ich das zurücknehmen soll oder ihm einen neuen Motor ersetzen soll.

Meine Frage jetzt, wie soll ich mich verhalten? Blöfft der Käufer nur um mich einzusüchtern oder hat er wirklich ein 14-Tägiges Rückgaberecht? Das Auto wurde nicht gewerblich verkauft sondern als privat. Vielleicht übertreibt auch einfach nur der Mitarbeiter aus der Werkstatt um eventuell einen schönen Reparaturauftrag zu bekommen ist noch ein Gedanke von mir.
Außerdem wohnt er ca. 50 km von mir entfernt und wenn das Auto wirklich so kaputt ist, dann frage ich mich wie er wohl damit nachhause gekommen ist.

Wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet.
Gruß

Bearbeitet von: e46-Reihensechser am 27.01.2012 um 16:09:43
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Matze669 erstellt am 27.01.2012 um 16:10:19 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.08.2010


Deutschland

131 Beiträge
Dann hat der Käufer wohl Pech gehabt :)



Gerhard69 erstellt am 27.01.2012 um 16:19:22 pn profil zitat link
Dieses 14 tage Umtauschrecht gilt nicht für Autos!!
Mach dir da keinen Kopp.
Mach dir immer klar, dass du die wichtigste Person auf der Straße bist!
bmw9009 erstellt am 27.01.2012 um 16:35:55 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.06.2011


Deutschland

35 Beiträge
Kein Umtauschrecht ! der Verkäufer meldet sich erst nach 9 Tagen ! Mängel hätten ihm bekannt sein müssen (war aber alles in Ordnung) ! explosionsgefahr hör ich zum ersten mal !....

so viel dazu. Einfach ignorieren.
Stefan177 erstellt am 27.01.2012 um 16:58:45 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.04.2008

Cham
Deutschland

2021 Beiträge
Meld dich nichtmehr. Er hat nur Rechte, wenn Du ihm was zugesichert hast, was hinterher nicht so ist. Beispielsweise, da steht ein Radio im Kaufvertrag und Du hast es ausgebaut. Oder den Wagen als Unfallfrei verkauft und hinterher stellt sich raus, daß es gerummst hat.

Aber auch da muss er Dir nachweisen, daß Du das mit Absicht gemacht hast, sprich: Davon gewusst hast. Das ist auch praktisch nicht nachzuweisen.

Das ist die rechtliche Seite. Wenn er allerdings plötzlich mit 5 Kumpels vor Deiner Tür steht und das Auto zurückgeben will (50 km sind nicht weit), das ist was anderes.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
KKKlaus erstellt am 27.01.2012 um 17:07:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 22.03.2011


Deutschland

365 Beiträge
1. beim barkauf gibts NIE rückgaberecht. die 14 tage rückgaberecht beziehen sich auf das fernabsatzgesetz und dient dazu nicht gesehene artikel (die im inet gekauft wurden z.b.) bei nichtgefallen zurück geben zu können.
2. er hat sicherlich keinen anwalt... nicht wegen 1k€! er soll die korrespondez über deinen anwalt laufen lassen ;)
http://spar-codes.de
e46-Reihensechser erstellt am 27.01.2012 um 17:25:08 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.11.2011


Deutschland

26 Beiträge
Ok danke für eure schnelle Hilfe, dann bin ich jetzt etwas beruhigt.
Ich glaube jedenfalls nicht das er mit anderen vorbei kommt, ansonsten geh ich mal zu meinen Anwalt :)
F3-John erstellt am 27.01.2012 um 17:36:05 pn profil zitat link
hallo,

nur mal n tipp, mach doch mal das entgegengesetzte und frag mal bei deinem anwalt ob das nicht verleumdung und betrug ist was er dort macht?

Ich würde ihm jetzt die breitseite geben^^

ausserdem kann dein anwalt dich dann beraten wie du dich am besten verhalten solltest.
BMW-Fahrer haben Blutgruppe ///M
BMW-mobil erstellt am 27.01.2012 um 18:19:21 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.12.2010

Berlin
Deutschland

184 Beiträge
Die ganze Geschichte ist doch lächerlich!
Da kauft jemand für 1000 Euro ein Auto aus Bj94 mit 200 000Km und 9 Tage später
reklamiert er den Zustand des Fahrzeuges.
Wer will denn bitte annehmen, dass ein solches Fahrzeug Mängelfrei ist?
Auch der Käufer wusste wohl, dass der Kauf eines solchen Fahrzeug wohl
einiges an Risiken beinhaltet.
Viele kaufen ja sowas als Winterfahrzeug. Wichtig ist hierbei ja nur, dass man
noch genug Zeit bis zum nächsten TÜV hat. Desweiteren wird man nach einem
techn. Check und Probefahrt nur hoffen können, dass man damit noch einige Zeit fahren kann.

Ein zurück gibt es nicht beim Kauf, wenn nicht gerade arglistige Täuschung vorliegt.
Das gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die neuwertig sind.

Einen Anwalt wird der Käufer gar nicht haben! Der hat sich da was zusammengegoogelt und
meint, dass er Dich einschüchtern könnte..Deshalb ja auch die 14 tägige Frist zur Rückgabe.
Da hatte er wohl den Kauf mit dem Fernabsatzgesetz verwechselt.


Ich würde ihm mitteilen, dass er doch bitte die Sache über den Anwalt regeln soll.

Es ist schwer einzuschätzen, was das für ein Kunde ist oder was für eine Intention dahinter steckt.
Schon alleine das Verlangen nach einem neuen Motor ist doch der Gipfel der Dummheit.

Halt uns mal auf dem Laufenden!

e46-Reihensechser erstellt am 27.01.2012 um 19:16:55 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.11.2011


Deutschland

26 Beiträge
Na klar das werde ich tun. Mal sehen ob denn überhaupt noch was kommt.
Ich meinte zum Schluss, dass ich nicht mehr angerufen werden will und das er die Sache gerne seinen Anwald übergeben kann. Schluss aus ende.

Danke nochmal an alle und schönes Wochenende.
Andi G. erstellt am 27.01.2012 um 22:40:23 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.01.2007


Deutschland

526 Beiträge
Kann es sein, dass du die Möhre so nem Agalatzenhändler der als Privatperson auftritt verkauft hast, der jetzt einfach nur den Preis drücken will? Oder war das ein normaler Typ?
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Stefan177 erstellt am 28.01.2012 um 00:03:09 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.04.2008

Cham
Deutschland

2021 Beiträge
Zitat:


Ich glaube jedenfalls nicht das er mit anderen vorbei kommt, ansonsten geh ich mal zu meinen Anwalt :)
(Zitat von: e46-Reihensechser)




Zuerstmal gehst Du ins Krankenhaus. Das was der Dir aufstreicht abends vor der Haustür nimmt Dir kein Anwalt mehr ab. ;)
Das aber nur am Rande. Sozusagen als Hinweis, es nicht zu übertreiben und vorsichtig zu sein, bei der geringen Entfernung. Sprücheklopfen kann man, wenn das auto 200km+ weggeht.

Ich weis jetzt auch nicht, ob Du nen Idioten an der Angel hast, der nicht bis drei zählen kann, oder ein richtig cleveres Bürschchen. Auf jedenfall vorsichtig sein, die nächsten Wochen und schaun was passiert.

Rein rechtlich kann er wenig bis garnichts machen, aber das kann schnell in Frustration umschlagen...

Bearbeitet von: Stefan177 am 28.01.2012 um 00:04:01
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Old Men erstellt am 28.01.2012 um 01:08:31 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
Deutschland

5904 Beiträge
Schreibe dem Käufer doch mal eine ""FREUNDLICHE"" Mail. Biete ihm an, das Auto zum Verkaufspreis zurückzunehmen. Da er das Auto schon einige Tage gefahren hat, würdest du dem Käufer für die Tage einen Preis für die Nutzung vorschlagen. Bei einem Astra sind es meines Wissens nach ( Nutzungsausfall bei Unfall) 46.50 € . Sage Dem Käufer, er bekommt den Verkauspreis zurück, wenn er dir für die Tage, die das Auto in seinem Besitz war, den Nutzungsausfall bezahlt. Gleichzeitig mit dieser Mail, teile dem Käufer mit, dass er bei weiteren Fragen sich an deinem Anwalt wenden soll. Du wirst nie wieder etwas von diesem ""DUBIOSEN"" Käufer hören.
TomAustria2 erstellt am 29.01.2012 um 13:34:40 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.01.2010


Austria

88 Beiträge
Leider kommt es seit neuesten immer wieder vor, daß man mit bestem Wissen und Gewissen ein Auto verkauft und dann nach einigen Tagen eine "Reklamation" bekommt. Meist steckt tatsächlich der Versuch dahinter, nachträglich noch "ein paar Hunderter" herauszuschlagen.
Ich bin gerade auch am Prozessieren wegen so einer Sache ( ich war der Verkäufer).
Deshalb werde ich in Zukunft jedes ältere Fahrzeug im Kaufvertrag als Ersatzteilspender zum Ausschlachten und nicht Fahrbereit beschreiben.
Gebrauchte Autos verkaufen, macht einfach keinen Spaß mehr.

Gruß Thomas
Jo i bins.
  Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
e46-Reihensechser erstellt am 27.03.2012 um 09:20:45 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.11.2011


Deutschland

26 Beiträge
Wie versprochen melde ich mich jetzt nach einiger Zeit zurück.
Bis heute hin ist nichts von irgendeinen Anwalt oder sonstigen Behörden eingetroffen, es war anscheinend wirklich nur ein Blöff und mehr nicht.

Vielen Dank nochmal an alle.

Bearbeitet von: e46-Reihensechser am 27.03.2012 um 09:21:24
theblade erstellt am 27.03.2012 um 11:08:23 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.10.2006

Nähe Berlin
Deutschland

1711 Beiträge
ist doch zu 99% der Fälle so was man hier und woanders so liest. :)

'Früher' war eben doch so einiges besser - zumindest beim Auto ver-kauf. Nicht so wie heute wo jeder jeden übers Ohr hauen will ^^