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K.E36 erstellt am 09.01.2012 um 21:43:24 pn profil link zitat
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Dortmund Airport
Deutschland

127 Beiträge
Auf der Alten B1 Fahrrichtung Unna in der linken Spur ein Auto langsam fahrender als Vorgeschrieben (ca. 50-60 km/h) bei vorgeschriebener Geschwindigkeit 70 km/h

Ich ein wenig mehr beschleunigt da vorgeschrieben 70 km/h und nach links ausgeschert, nachdem ich an dem linken Fahrzeug vorbei war! (ca. 90 - 100 km/h) ca. 30 km/h mehr als das Fahrzeug auf der linken Spur. Hier hatte ich beim Ausscheren vergessen zu blinken!

Hinter mir konnte ich ein Fahrzeug beobachten mit auffäligen Fahrverhalten!

Auffälig war das schnelle näher kommen des Fahrzeuges im Rückspiegel. (Kein Drängeln)

An der draufhin folgenden Ampel, Blinker gesetzt um nach links abzubiegen, dicht hinter mir ein Fahrzeug!

Bei grünes Lichtsignal zügig nach links abgebogen und anschließend zügig auf 70 Km/h beschleunigt (70er Zone, Ölpfad - Holzwickede)

Hinter mir ein Fahrzeug etwas weiter hinten, holt jedoch zügig ein! (Logischerweise muss das Fahrzeug hinter mir schneller fahren als ich, da ich einen Vorsprung nach vorne habe durch das zügige Abbiegen!)

Anschließend an der zweiten Abbiegemöglichkeit Bliker nach links gesetzt und erneut zügig links abgebogen (50er Zone, Stephenstrasse - Holzwickede)

Das Fahrzeug hinter mir liegt durch mein zügiges Abbiegen erneut ein wenig weiter hinten, kann mich jedoch einholen und anschliessend überholen, da die Geschwindigkeit meiner seits eingehalten wurde (ca. 50-60 Km/h, 50er Zone)

Polizei Warnsignal, rechts am Strassenrand angehalten, Kontrolle, Vorwurf:


- Überholvorgang von rechts, außerhalb geschlossener Ortschaften

- Geschwindigkeitsüberschreitung von + 80 Km/h in der 50er Zone

- Abbiegevorgänge ohne Lichtsignal


Laut Aussage der Polizei soll ich in der 50er Zone ca. 130 Km/h gefahren sein und mehrmals die Geschwindigkeitsvorgabe im Übermaß überschritten haben!

Beweise sind keine Vorhanden! Zwei Polizisten, Fahrer und Beifahrer. Messung/Schätzung durch angezeigten Tachowert im Fahrzeug der Polizisten!


Laut Polizei droht mir ein Führerscheinentzug je nach Vorauffälligkeiten im Straßenverkehr und natürlich eine hohe Geldstrafe!

Ich bin bislang nie im Straßenverkehr aufgefallen und wurde auch nie angehalten. Nur einmal geblitzt mit 11 Km/h zu schnell außerorts in der 50er Zone. (Schon sehr lange her)

Momentan befinde ich mich noch in meiner Probzeit, die jedoch ca. im Oktober ablaufen würde!

Tolles Schlamassel.. Und nun, bin ich denen ausgeliefert, ich war alleine und habe keine Zeugen!? :(

Bitte euch um eure Hilfe.


Vielen Dank im Voraus


Bearbeitet von: K.E36 am 09.01.2012 um 22:06:21
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F3-John erstellt am 09.01.2012 um 21:52:23 pn profil zitat link
ich kapier, dein überholmavöver iwie net?....

aber blinken...mein gott kostet vllt 15 euro

der rest ist egal ohne geeichtes messinstrument können die viel erzählen.

die wollten sich nur wichtig tun! keine Sorge!

wenn was schriftliches komm einfach wiederspruch einlegen und beweise verlangen.


Edit: falls das nichts hilft Anwalt! Bzw wenn du ne rechtschutz hast sofort Anwalt.

Bearbeitet von: F3-John am 09.01.2012 um 22:05:10

Bearbeitet von: F3-John am 09.01.2012 um 22:06:12


BMW-Fahrer haben Blutgruppe ///M
TheDream erstellt am 09.01.2012 um 21:53:44 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.03.2010

Heringen
Deutschland

59 Beiträge
na schöne sch***e die du da hast...such dir nen guten anwalt würde ich sagen
Wer vor der Kurve nicht bremsen muss, war auf der Geraden zu langsam.
bmw_kc erstellt am 09.01.2012 um 21:54:10 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.03.2010

Kronach
Deutschland

78 Beiträge
wende dich an einen anwalt und lass dir das nicht gefallen...
mfg
K.E36 erstellt am 09.01.2012 um 22:03:18 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
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Dortmund Airport
Deutschland

127 Beiträge
Zitat:


ich kapier, die überholmavöver iwie net?....

aber blinken...mein got kostet vllt 15 euro

der rest ist egal ohne geeichtes messinstrument können die viel erzählen.

die wollten sich nur wichtig tun! keine Sorge!

wenn was schriftliches komm einfach wiederspruch einlegen und beweise verlangen.

(Zitat von: F3-John)




Einspruch einlgen und Beweise verlangen? Hmm, bringt dies denn was..

Vielen Dank für eure Antworten, ich weiß grad echt nicht was die von mir wollen!
_Patrick_ erstellt am 09.01.2012 um 22:10:28 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.04.2011


Austria

101 Beiträge
wie gesagt ohne geeichte Messung können die viel erzählen, da solltest dir keine sorgen machen.... Ich weiß ja nicht wie das bei euch in deutschland ist, aber in österreich nehmen sie dir den führerschein an ort und stelle ab wennst um +80km/h über der erlaubten geschwindigkeit bist, Im schlimmsten Fall kann dir passieren eben geldstrafe und ne verlängerung der probezeit.....

Würde mir da aber in deinem Fall keine Sorgen darüber machen,
F3-John erstellt am 09.01.2012 um 22:12:36 pn profil zitat link
naja einspruch kannst du immer einlegen.
und als begründung für deinen Einspruch sagst du das dir vor Ort keine beweise gezeigt wurden wie zb Video oder oder sonstige messungen.

Fertig aus.

Vermutlich wirst du dann nie wieder von denen hören.
BMW-Fahrer haben Blutgruppe ///M
Krischi23 erstellt am 09.01.2012 um 22:22:47 pn profil zitat link
Mitglied seit: 23.10.2011

Do-Ki
Deutschland

60 Beiträge
Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.
K.E36 erstellt am 09.01.2012 um 22:28:49 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
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Dortmund Airport
Deutschland

127 Beiträge
Zitat:


Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.

(Zitat von: Krischi23)




Ja ist richtig gedacht, ich habe von rechts überholt, aber ist das nicht schon 1 Punkt und somit in der Probezeit tödlich für die Fahrerlaubnis? :(

Danke euch allen ! !
jochen78 erstellt am 09.01.2012 um 22:31:37 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.05.2009

Wertheim/Bettingen
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3277 Beiträge
Zitat:


Zitat:


Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.

(Zitat von: Krischi23)




Ja ist richtig gedacht, ich habe von rechts überholt, aber ist das nicht schon 1 Punkt und somit in der Probezeit tödlich für die Fahrerlaubnis? :(

Danke euch allen ! !

(Zitat von: K.E36)




Wenn ich richtig dran bin 100 Euro und 3 Punkte für rechts überholen.
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
K.E36 erstellt am 09.01.2012 um 22:34:49 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 05.08.2011

Dortmund Airport
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127 Beiträge
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Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.

(Zitat von: Krischi23)




Ja ist richtig gedacht, ich habe von rechts überholt, aber ist das nicht schon 1 Punkt und somit in der Probezeit tödlich für die Fahrerlaubnis? :(

Das war's dann wohl.. Ich habe das mit dem rechts Überholen meine ich sogar eingesehen als er mich darauf hingewiesen hat. Bei dem Rest der Vorwürfe waren wir nicht der gleichen Meinung.. Toll

Danke euch allen ! !

(Zitat von: K.E36)




Wenn ich richtig dran bin 100 Euro und 3 Punkte für rechts überholen.
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html

(Zitat von: jochen78)


K.E36 erstellt am 09.01.2012 um 22:35:57 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 05.08.2011

Dortmund Airport
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127 Beiträge
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.

(Zitat von: Krischi23)




Ja ist richtig gedacht, ich habe von rechts überholt, aber ist das nicht schon 1 Punkt und somit in der Probezeit tödlich für die Fahrerlaubnis? :(

Danke euch allen ! !

(Zitat von: K.E36)




Wenn ich richtig dran bin 100 Euro und 3 Punkte für rechts überholen.
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html

(Zitat von: jochen78)




Das war's dann wohl.. Ich habe das mit dem rechts Überholen meine ich sogar eingesehen als er mich darauf hingewiesen hat. Bei dem Rest der Vorwürfe waren wir nicht der gleichen Meinung.. Toll
charlie2 erstellt am 09.01.2012 um 22:42:57 pn profil zitat link
Mitglied seit: 31.05.2010


Deutschland

182 Beiträge
Wars nicht doch innerhalb der Ortschaft? Mehrspurig und nur 70, außerhalb, ist je eher selten.
sirmo erstellt am 09.01.2012 um 22:55:18 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.03.2011


Deutschland

146 Beiträge
Zitat:


wie gesagt ohne geeichte Messung können die viel erzählen, da solltest dir keine sorgen machen.... Ich weiß ja nicht wie das bei euch in deutschland ist, aber in österreich nehmen sie dir den führerschein an ort und stelle ab wennst um +80km/h über der erlaubten geschwindigkeit bist, Im schlimmsten Fall kann dir passieren eben geldstrafe und ne verlängerung der probezeit.....

Würde mir da aber in deinem Fall keine Sorgen darüber machen,

(Zitat von: _Patrick_)




Tachos von Dienstfahrzeugen sind geeicht und Zeugen gibts auch (waren zu zweit) Pech gehabt!
Krischi23 erstellt am 09.01.2012 um 23:02:02 pn profil zitat link
Mitglied seit: 23.10.2011

Do-Ki
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60 Beiträge
Das is aber keine Messung sondern eine Schätzung und eine Schätzung hat nichtmal annähernd bestand.
sirmo erstellt am 09.01.2012 um 23:10:15 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.03.2011


Deutschland

146 Beiträge
@ krischi : bist du Rechtsanwalt oder Polizist ? Hab mich zufällig letztens mit beiden über genau das Thema unterhalten und beide sagten, da hätte ich aber richtig Glück gehabt..

du glaubst bestimmt auch, dass n Schutzmann ohne Mütze nicht im Dienst ist wa ?
angry81 erstellt am 09.01.2012 um 23:52:50 pn profil zitat link
Moderator

Berlin/Brandenburg
Deutschland

15323 Beiträge
Was ihr alle Ahnung habt...!?

Wenn ihr es nicht wisst sondern nur vermutet dann bitte zurück halten, bringt dem TE nichts.

Sie DÜRFEN nach einer Messstrecke x den abgelesenen Tachowert minur 20% vorhalten. Bei zwei Polizisten Aussicht auf Erfolg eher zwecklos. -> eigene Erfahrung, auch normaler (Streifen)wagen. Der Richter meinte lapidar zu mir "warum sollten die Beamten lügen?".

Gleich zum Anwalt wenn was kommt und dann beten. Im Grunde können die dir alles vorwerfen. Solange Du das Gegenteil nicht stichfest beweisen kannst hast Du immer die schlechteren Karten.
Ehre wem Ehre gebührt
EIGHTYONE
SupportYourLocal
shgfa erstellt am 10.01.2012 um 06:56:56 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.09.2007


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1427 Beiträge
Sorry für das OT aber es heißt WIDERSPRUCH und nicht Wiederspruch.

Dieser Fehler wird immer wieder gemacht und irgendwann kann man es sich nicht mehr ansehen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Nicore erstellt am 10.01.2012 um 11:31:01 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.08.2003

Oranienburg
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8906 Beiträge
Zitat:


Auf der Alten B1 Fahrrichtung Unna in der linken Spur ein Auto langsam fahrender als Vorgeschrieben (ca. 50-60 km/h) bei vorgeschriebener Geschwindigkeit 70 km/h

Ich ein wenig mehr beschleunigt da vorgeschrieben 70 km/h und nach links ausgeschert, nachdem ich an dem linken Fahrzeug vorbei war! (ca. 90 - 100 km/h) ca. 30 km/h mehr als das Fahrzeug auf der linken Spur. Hier hatte ich beim Ausscheren vergessen zu blinken!

(Zitat von: K.E36)




Was heisst "vorgeschriebene Geschwindigkeit" bei Dir? Was war das für ein Schild?
War es Mindestgeschwindigkeit, Richtgeschwindigkeit oder maximal erlaubte Geschwindigkeit?
Je nach Sachlage hast Du ja ein Fehltritt schon gestanden. :)

Du hast nach links ausgeschert und das linke Fahrzeug auf der linken Spur überholt?
Watt is los?! Mach mal ne Zeichnung.

Zitat:


Sorry für das OT aber es heißt WIDERSPRUCH und nicht Wiederspruch.

Dieser Fehler wird immer wieder gemacht und irgendwann kann man es sich nicht mehr ansehen.

(Zitat von: shgfa)




Genau wie "M-Packet", "Standard" oder "einzigste"... Pisa lässt grüssen und es gruselt mich
echt wenn ich sowas lese... :D

» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
sirmo erstellt am 10.01.2012 um 15:05:45 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.03.2011


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146 Beiträge
@ nicore : hast du was gesagt gegen mein m packet ? .... :)) lol
charlie2 erstellt am 10.01.2012 um 15:11:23 pn profil zitat link
Mitglied seit: 31.05.2010


Deutschland

182 Beiträge
Zitat:


Du hast nach links ausgeschert und das linke Fahrzeug auf der linken Spur überholt?
Watt is los?! Mach mal ne Zeichnung.



Nö. er hat ein Fahrzeug, welches die linke Spur benutzte rechts überholt und danach sofort wieder auf links gewechselt. Musste auch einen Moment überlegen. Damit hat er einen Spurwechsel und somit einen Überholvorgang abgeschlossen. Ist also nicht rechts noch einen Kilometer weiter gerollt, was aber wohl auch nicht viel besser gewesen wäre. Aber man klammert sich ja an jedem Strohhalm.

Solche Fahrmanöver in der Pobezeit sind schon recht optimistisch. Nimms wie ein Mann. Die nächsten Monate wirst Du bestimmt der vorbildlichste Fahrer sein, was ja auch nicht schlecht ist.