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Freude_am_driften erstellt am 01.01.2012 um 15:13:45 pn profil link zitat
Hallo Community und euch allen ein frohes Neues 2012

So jetzt zum Problem meines kleinen Bruders ( mal wieder)

Er hat seinen alten E36 verkauft vor ca. 7 Wochen - jetzt flattern ihm
zwei Blitzer rein die durch den Käufer passiert sind
Highlight hierbei ist,dass der Käufer im Kaufvertrag falsche Angaben
angegeben hat.
Er wohnt wahrscheinlich auch nicht in dieser Stadt die er angegeben hat
Meine Frage: Reicht das Blitzerfoto der Polizei um den Käufer zu überführen?
Mein kleiner Bruder hat seit ein halbes Jahr seinen FS wieder da er leider immer
zu schnell am fahren war - jetzt bangt er natürlich wieder um seinen Schein
fährste quer,siehste mehr
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CrAsHoVeR erstellt am 01.01.2012 um 15:17:00 pn profil zitat link
Mitglied seit: 29.12.2004

Olching bei München
Deutschland

835 Beiträge
Habt ihr im Kaufvertrag kein Tag bzw. Datum der "Übergabe" angegeben?
Dann ist die Sache doch ganz klar.
Zudem solltest du immer im Kaufvertrag erwähnen:
"Fahrzeug wird innerhalb der nächste X-Tage ab-/umgeldet".


Airbaglampe leuchtet??: http://www.BMW-Sitzbelegungsmatte.de
jochen78 erstellt am 01.01.2012 um 15:17:33 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.05.2009

Wertheim/Bettingen
Deutschland

3277 Beiträge
Hi

was sind die falschen Angaben im Kaufvertrag?
Normal schreibt man ja Datum und sogar Uhrzeit der Verkaufs mir rein, vor allem wenn das Auto angemeldet verkauft wird. Auch um solche Sachen und auch Unfälle zu beweisen.

Auch sollte man auf Blitzerfotos erkennen können wer gefahren ist.

MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Freude_am_driften erstellt am 01.01.2012 um 15:30:59 pn profil zitat link
Vorname , Nachname , Adresse, Ort sind falsch angegeben worden
Im Kaufvertrag steht,dass das Auto in 3 Werktagen umgemeldet wird
Auch das Datum und die Uhrzeit stehen drin aber wie wird nun der Käufer
ermittelt?
fährste quer,siehste mehr
bmw9009 erstellt am 01.01.2012 um 15:37:49 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.06.2011


Deutschland

35 Beiträge
Nicht nur der Führerschein ist gefährdet, sondern der Vertrag wurde auch nicht eingehalten...
Man müsste erst die Person ausfindig machen, da falsche Angaben.
evergreen1 erstellt am 01.01.2012 um 16:04:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.04.2010

Schlaubetal
Deutschland

212 Beiträge
also ich vergleiche bei einen Kaufvertrag immer die Daten des Persos mit den Daten die auf dem Blatt stehen! Aber anscheinend nehmt ihr so einen Kaufvertrag nicht so ernst.... habt ihr seine Telefonnummer noch?

BMW Fahrer müssen zusammenhalten!
Freude_am_driften erstellt am 01.01.2012 um 16:17:44 pn profil zitat link
Ich bin von Beruf Autohändler deshalb kenne ich
solche Maschen von anderen Kollegem aber leider ist mein
Bruder sehr naiv und kommt nicht auf solche Ideen das Leute sowas abziehen
Telnr. ist nicht vorhanden
fährste quer,siehste mehr
louisdama erstellt am 01.01.2012 um 19:20:21 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.04.2003


Deutschland

1327 Beiträge
Man wird auf den Fotos leicht erkennen das es nicht dein Bruder ist, es sei den der Käufer ist sein verheimlichter Zwilling.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




CrAsHoVeR erstellt am 01.01.2012 um 19:33:53 pn profil zitat link
Mitglied seit: 29.12.2004

Olching bei München
Deutschland

835 Beiträge
Ich würde auch behaupten dass man das sieht dass das nicht dein Bruder ist.

Zudem würde ich eine Kopie des Kaufvertrags dazuheften und schreiben dass das Auto seit dem Tag X nicht mehr in deinem Besitz ist. Fertig.

Niemand kann dich bzw. deinen Bruder zu etwas verurteilen wenn du/er es nicht getan hast.
Airbaglampe leuchtet??: http://www.BMW-Sitzbelegungsmatte.de
adorable*m82 erstellt am 02.01.2012 um 15:03:17 pn profil zitat link
Genau so siehts aus. Wenn Dein Bruder auf dem Foto nicht zu erkennen ist, kann man ihm gar nichts.
Im fließenden Verkehr ist immernoch Fahrerhaftung. Die Behörde muss beweisen, dass Dein Bruder gefahren ist. Nicht Dein Bruder dass er nicht gefahren ist.
Den Behörden eine Kopie des Kaufvertrages zusenden, zusammen mit dem ausgefüllten Zeugenbefragungsbogen (Verstoß natürlich nicht zugeben usw.) dann ist die Ermittlung deren Sache.
In wie weit die das dann natürlich glauben (vorallem wenn die Daten auf dem Kaufvertrag nicht stimmen) ist die andere Frage, aber darüber kann man sich nach einer etwaigen Antwort der Behörde noch Gedanken machen.
Alles in Allem sollte sich das ganz schnell klären, wenn das Bild qualitativ in Ordnung ist.

Grüße

...all those nasty women gonna rip you dime for dime
der_Strolch erstellt am 02.01.2012 um 15:53:15 pn profil zitat link
Mitglied seit: 18.05.2006

Berlin
Deutschland

2464 Beiträge
Es ist außerdem noch interessant zu welchem Zeitpunkt die Fotos entstanden sind. Also Datum des Verkaufs und Datum der Fotos. Und weshalb kann man seinem Bruder nichts? Er kann den Wagen ja auch verliehen haben. OWI's oder Strafen kommen immer zum Fahrzeughalter. Wenn dieser den Namen nicht nennen kann/will dann passiert es durchaus dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Da aber das Fahrzeug verkauft wurde hat er ja einen Beweis dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Entstehens der Fotos garnicht mehr sein Eigentum war. Wie es sich nun verhält dass der Käufer falsche Angaben gemacht hat weiß ich nicht. Das ist aber dann auch Sacheder ermittelnden Behörden. Eine Anzeige gegen Unbekannt wäre auch nicht verkehrt. Hierzu auch die Fotos mitnehmen. Alles weitere wird sich dann bestimmt klären.

mfg
BMW ///M
adorable*m82 erstellt am 02.01.2012 um 17:10:26 pn profil zitat link
Fahrtenbuchauflage erfolgt nur dann, wenn der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht mitwirkt. Das ist mit dem Zusenden des Kaufvertrages aber geschehen.
Und selbst wenn nicht.. muss es sich schon um einen wirklich eklatanten Verstoß handeln, oder der Halter mehrfach beim verschleiern der Fahrer seines Fahrzeuges aufgefallen sein.
Also immer ruhig mit den Pferden beim Fahrtenbuch..
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Dr Death erstellt am 02.01.2012 um 20:06:32 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.10.2006

Straubing
Deutschland

495 Beiträge
Hallo,

ich würde auf jeden Fall die Sache bei der Polizei anzeigen und dann über die Zulassungsstelle eine Zwangsstillegung erwirken.

By the Way: Hat dein Bruder denn die Daten nicht vom Ausweis abgeschrieben??
ChrisH erstellt am 03.01.2012 um 15:29:58 pn profil zitat link
Zitat:


Hallo,

ich würde auf jeden Fall die Sache bei der Polizei anzeigen und dann über die Zulassungsstelle eine Zwangsstillegung erwirken.

By the Way: Hat dein Bruder denn die Daten nicht vom Ausweis abgeschrieben??

(Zitat von: Dr Death)




Sehe ich auch so, und zwar schnellst möglich! Denk auch mal dran, was bzgl. Versicherung deines Bruder passiert, wenn die einen Unfall bauen. Anzeige und Info an die Versicherung!
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"

Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
J.R. erstellt am 04.01.2012 um 15:10:53 pn profil zitat link
Mitglied seit: 08.06.2010

Mannheim
Deutschland

191 Beiträge
Hi und frohes Neues auch!

So ganz verstehe ich das Problem nicht: Das Auto wurde verkauft (nachweislich - er hat doch hoffentlich schon das ganze Geld bekommen!?). Das bedeutet doch auch, dass es jetzt auf den neuen Besitzer zugelassen ist!? Wurde das Auto denn nicht umgemeldet? Zahlt dein Bruder immer noch Steuern und Versicherung für das Auto?

Er muss doch irgendwas haben, aus dem hervorgeht, dass das Auto gar nicht mehr auf ihn zugelassen ist, damit erübrigt sich doch der Rest und die Anzeige geht an den aktuellen Halter des Fahrzeugs.

Gruß
Jan
goer1848 erstellt am 04.01.2012 um 23:39:47 pn profil zitat link
Hi,
wie schon geschrieben, Kopie vom Kaufvertrag und den Anhörungsbogen mit den ausgefüllten Halterdaten und einem "Kurzsachverhalt" an die Bußgeldstelle senden. Die Owi sollte damit erledigt sein.
Was mich viel mehr beunruhigt ist die Tatsache das dein Bruder den Wagen angemeldet übergeben hat und die Käufer falsche Angaben gemacht haben.
Mal ganz ganz zügig zur Polizei und Anzeige erstatten BEVOR Weiteres passiert.
Offensichtlich wollten diejenigen den Wagen gar nicht ummelden. Was weißst du schon was die damit vorhaben!!!? Und der Ärger geht richtig los, wenn er erst im Nachhinein eine Anzeige erstattet. Denk mal an die Halterhaftung und vor Allem fahren die fröhlich auf seiner Vericherung rum.
Also ganz ganz schnell zur Polizei, dann mit der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige zur Zulassungsstelle und unverzüglich die Versicherung informieren.
Viel Glück!