Autor Beitrag ( voriger ) 2856 mal gelesen
2fast4you33_de erstellt am 15.09.2004 um 01:27:44 pn profil link zitat
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Grafenberg
Deutschland

8 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Alex am 14.08.2008 um 15:48:45 aus dem Forum "nicht gelistete BMW Typen" in dieses Forum verschoben.



Hallo erst mal an alle,

ich hoffe meine Frage ist in der richtigen Rubrik gelandet.

Im Moment fahre ich noch einen Seat Leon Cupra, würde mir aber als nächstes gern einen X5 kaufen.
Bei der Suche auf Mobile.DE fand ich dann auch ein passendes Model mit Dieselmotor. Auf der offiziellen Homepage von BMW mußte ich dann aber feststellen, daß gerade dieser Motor 3.0 Liter Hubraum hat (stand nicht im Angebot), was sich bei der KFZ-Steuer doch sehr negativ auswirkt.

Gibt es bei diesem Model die Möglichkeit eine LKW-Zulassung zu bekommen?
Ab welcher Gewichtsklasse gibts diese Möglichkeit?

Vielen Dank schon mal für Eure schnelle Antwort!!!!!!!!!


2fast4you33_de

Bearbeitet von - taissel am 15/09/2004 11:29:06

Bearbeitet von - Alex am 14.08.2008 15:48:45
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Merlin-9999 erstellt am 15.09.2004 um 08:48:41 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.06.2003

Kaarst
Deutschland

2198 Beiträge
Hallo

Da unsere Steuerbehörde auch hinter diesen " Trick " gekommen ist, wird es im allgemeinen sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, sein heute noch eine LKW Zulassung für ein Personen KFZ zubekommen.

Im übrigen spielte nicht nur die Gewichtsklasse eine Rolle, sondern daß du eine permanente und ebene Ladefläche hast ( ich glaube es waren min. 1700cm)!!!




Gruß Stefan

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !
Meine Seite


V12 erstellt am 15.09.2004 um 13:55:31 pn profil zitat link
Mitglied seit: 23.06.2003

Heimbach


795 Beiträge
Ein Kumpel von mir hat das bei seinem Defender gemacht.
Er mußte härtere federn verbauen um die Maximale Zuladung zu erhöhen.
Mit der Ladefläche bin ich mir nicht sicher aber1,7 qm ist überhaupt kein problem mit dem X5. Das hat ja schon fast der Kofferraum in meinem 8er.

V12

Your sufferings will be legendary,
even in hell..
2fast4you33_de erstellt am 15.09.2004 um 16:29:13 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 15.09.2004

Grafenberg
Deutschland

8 Beiträge
Vielen Dank für Eure schnelle Reaktion auf meine Frage und entschuldigung für das falsche Themenforum.

Höchstwarscheinlich kann ich das Problem mit der LKW-Zulassung nur direkt mit meinem Händler zu lösen versuchen.
Sobald ich nähere Infos habe, werde ich die an dieser Stelle bekannt geben.

2fast4you33_de
Pimboli erstellt am 15.09.2004 um 16:59:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2001

Hochheim am Main
Deutschland

4939 Beiträge
Hi,

erstmal HERZLICH WILLKOMMEN im Syndikat und weiterhin viel Spass auf unseren Seiten.

Eine LKW-Zulassung ist bei Geländewagen nur mittels Auflastung möglich. Dies ist m.E. beim X5 nicht machbar. Weiterhin ist die Auflastung gerade bei Geländewagen neuerdings -wie Merlin bereits gesagt hat- mit sehr strikten Regelungen verbunden. So ist auch das Einsatzgebiet des Wagens u.a. ausschlaggebend. Wenn Du ein Bauer, Förster etc. bist und einen Defender auflastest, wird wohl niemand etwas dagegen sagen.

Nur verklicker' denen mal, dass Du mit einem X5 oder Cayenne in den Wald fährst. ;-)

Alex

Schmidt Technik E46 Stand:02.09.04
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Bearbeitet von - Pimboli am 15/09/2004 21:23:40
Fabian erstellt am 15.09.2004 um 19:35:53 pn profil zitat link
Mitglied seit: 08.08.2001

Hamburch
Deutschland

4694 Beiträge
ob sich das mittlerweile geändert hat, weiß ich nicht. bisher war es jedenfalls so, daß dein wagen ab einem zulässigen gesamtgewicht von 2,7 tonnen nach gewicht besteuert wird.

verbindliche aussagen zur aktuellen rechtslage wirst du 100%ig von VW-Bus-schraubern bekommen.

cya
Fab

BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst!
www.bmw-driver.de <- bitte verewigt euch im gästebuch.

mein bimmer


Bearbeitet von - Fabian am 15/09/2004 19:36:41
Rockbow erstellt am 17.09.2004 um 12:15:08 pn profil zitat link
Mitglied seit: 15.01.2003

Rosenheim
Deutschland

508 Beiträge
Öhm, ich möcht ja hier nicht den Klugscheisser spielen. Aber warum soll die Auflastung beim X5 nicht möglich sein ???

Ich hab letzte Woche mit dem Chef unseres EDEKA-Marktes hier gequatscht (den ich übrigens sehr gut kenne) und er hat seit einem halben Jahr eben genau einen X5 3.0d...aufgelastet als "Kombinationsfahrzeug" und bezahlt lediglich einen pauschalen Steuersatz von circa EUR 130,-.

Ich mein, der hat zwar ein Geschäft, aber das hat ja nix mit Försterei oder Ähnlichem zu tun, oder ?! Er hat aber ausdrücklich gesagt, daß das nicht als LKW, sondern eben als "Kombinationsfahrzeug" gilt und das Fzg, dazu lediglich über 2 Tonnen wiegen muß und ein Gutachten vom TÜV benötigt wurde.

Also Mist erzählt der mir sicher keinen...wieso auch !?

Schlauer sind wir jetzt allerdings auch nicht, oder ?! *g*

Regionale Unterschiede kenn ich zwar vom TÜV, aber wohl ned bei der Steuer....komisch.

Greets.

Rockbow

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten." Dieter Nuhr

Mein 6pack
Pimboli erstellt am 17.09.2004 um 12:28:17 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2001

Hochheim am Main
Deutschland

4939 Beiträge
Lediglich über zwei Tonnen ist ein bißchen Gummi. :o)

Ein Kombinationskraftwagen muss auf 2805 bzw. 2810 KG aufgelastet werden. Die jährliche Steuer beträgt dann 172,50 €.

Das dies auch beim X5 möglich ist, war mir ehrlich gesagt neu. Aber...man lernt ja nie aus. ;-)

Wie gesagt, der Gesetzgeber ist mittlerweile auch auf diesen "Umweg" aufmerksam geworden und will das Auflasten künftig einschränken (Berufsgruppen etc.). Daher...jetzt noch schnell auflasten.

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Bearbeitet von - Pimboli am 17/09/2004 12:34:18
2fast4you33_de erstellt am 18.09.2004 um 01:38:58 pn profil zitat link
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Grafenberg
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8 Beiträge
Inzwischen habe ich dank Eurer Beiträge und Infos von anderen Seiten beschlossen, "In den sauren Apfel zu beißen" und die Idee mit der LKW-Zulassung fallen zu lassen.

Am Anfang dachte ich noch, diese Möglichkeit funktioniert wie beim VW Touareg, den man ja anscheinend ohne riesen Aufwand als Kombinationskraftwagen zulassen kann.

Jetzt hab ich daraus resoltierend ein neues Problem.
Gestern Abend versuchte ich fast ne Stunde lang die Typklasse bzw. Abgas-Euronorm heraus zu bekommen, ich fand leider nichts, da das Objekt meiner Begierde ein ca. 2 Jahre alter Gebrauchter wäre mit dem 184 PS Motor, den es ja nicht mehr gibt.

Für den findet man kaum solche Infos, also falls Ihr darüber etwas wisst, wäre es nett, wenn Ihr mir bald ein paar Typs geben könnt.

2fast4you33_de
Pimboli erstellt am 18.09.2004 um 21:32:30 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2001

Hochheim am Main
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Haftpflicht 24
VK 32 (Neuvertrag 28)
TK 33 (Neuvertrag 31)


Abgasnorm sollte ne Euro 3 sein.

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Bearbeitet von - Pimboli am 18/09/2004 21:33:47
Michael-M3 erstellt am 27.09.2004 um 08:46:28 pn profil zitat link
Mitglied seit: 15.04.2003


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74 Beiträge
Die Auflastung ist
WAHLWEISE MIT UND OHNE
TECHNISCHE ÄNDERUNG
möglich.

Es geht ohne probleme....

Für weitere fragen schaut einfach auf die HP von meinem Kumpel:
www.nolimits-minden.de

///Michael M3
Image ist nichts, BMW ist alles!!!


GFK im Auto??? Schaust du hier: www.GFK-Freak.de
Pimboli erstellt am 27.09.2004 um 12:14:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2001

Hochheim am Main
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4939 Beiträge
Btw. würde ich mich auf jeden Fall beeilen, da die Steuervergünstigung für Geländewagen in der vergangenen Woche gekippt wurde.

Wie oben bereist erwähnt, werden wahrscheinlich nur noch bestimmte Berufsgruppen in den Genuss kommen. So war es jedenfalls im April 2004 vom Bundesverkehrsministerium noch geplant worden.

--> LINK

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Bearbeitet von - Pimboli am 27/09/2004 12:18:37
320ijunki erstellt am 26.10.2004 um 11:16:43 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.07.2002


Deutschland

398 Beiträge
Nun,als LKW darfst du aber am Sonntag nicht fahren,das ist dir schon klar ,oder ? =)))
  Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten
Rouven erstellt am 03.02.2005 um 17:39:22 pn profil zitat link
Mitglied seit: 11.01.2005

Hanau/Gütersloh
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62 Beiträge
klar darf er das.... nur nicht wenn er über 7,5 tonnen hat....

er darf sontags nicht mit ahänger fahren... ausser zu sportzwecken....


nie ohne 6...... zylinder