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t0X1c erstellt am 03.11.2011 um 17:39:09 pn profil link zitat
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Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
Die Hebebühne reicht nicht mehr. Künftig muss jedes Auto beim TÜV auch zur Fahrprobe antreten. Außerdem gibt es Erleichterungen für technisch weniger beschlagene Halter von mängelbehafteten Fahrzeugen.

Zitat:

Die Kfz-Hauptuntersuchung soll genauer und aussagekräftiger werden. Künftig müssen die Prüfer von TÜV und Co. jedes vorgeführte Auto kurz Probe fahren. So will es eine Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung, die voraussichtlich im Februar den Bundesrat passiert. Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Regelung gilt ab April 2012 für alle neu zugelassenen Modelle; da diese aber erst nach drei Jahren zum TÜV müssen, stehen die ersten Probefahrten für 2015 an.

Schon ab April erhalten laut TÜV Süd Autobesitzer mehr Informationen zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Gibt es etwa Probleme an der Beleuchtung, führt der Prüfbericht den entsprechenden Scheinwerfer und die Art des Mangels auf.

Ebenfalls ab April wird die Rückdatierung der HU-Plakette bundesweit aufgehoben. Dann beginnt die 24-Monatsfrist bis zur neuen Prüfung erst mit der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung. Bislang startet sie in der Regel bereits mit dem ursprünglich angesetzten Termin. Wer also sein Auto zu spät beim TÜV vorführte, bekam die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. So sollte verhindert werden, dass Fahrer mit der Bummelei Zeit schinden können.

Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC allerdings eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.



Quelle: http://www.n-tv.de/auto/Kfz-Pruefer-faehrt-kuenftig-Probe-article4673046.html
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
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3erbmwibk erstellt am 03.11.2011 um 17:52:52 pn profil zitat link
Mitglied seit: 17.11.2009

Innsbruck Tirol
Austria

541 Beiträge
Gottseidank kommt das nicht in Österreich.


Plankton erstellt am 03.11.2011 um 18:08:09 pn profil zitat link
Zitat:


Gottseidank kommt das nicht in Österreich.

(Zitat von: 3erbmwibk)




XD
Made Of Steel erstellt am 03.11.2011 um 18:11:29 pn profil zitat link
Mitglied seit: 23.07.2005

Berlin
Deutschland

1633 Beiträge
ich sehe das doch richtig, dass die fahrt nur bei "neuen" fahrzeugen ab April 2012 gilt, richtig?!
Suche 1 Satz TÜRVERLEIDUNGEN e36 Coupé, Leder schwarz. Bitte alles anbieten per PN!
Probleme mit eurem 318is (M42)?
Klick
Plankton erstellt am 03.11.2011 um 18:20:51 pn profil zitat link
Zitat:


ich sehe das doch richtig, dass die fahrt nur bei "neuen" fahrzeugen ab April 2012 gilt, richtig?!

(Zitat von: Made Of Steel)




so steht es da zumindest drinnen... was das für einen Sinn macht? Dauert dann ja wieder etliche Jahre bis das irgendeinen Sinn macht...
Bei uns in Österreich ist gerade die Probefahrt die "gefährlichste" Sache... weil da der Prüfer dann alles bemerkt....
Papa76 erstellt am 03.11.2011 um 18:43:29 pn profil zitat link
Mitglied seit: 22.08.2002

Im Herzen von Sachsen
Deutschland

1449 Beiträge
...
Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
...

Dürfte interessant sein, wie die z.B. ESP oder ASR testen wollen? Burnout oder nen Drift vor der Halle?

Bearbeitet von: Papa76 am 03.11.2011 um 18:44:51

20% der 15-jährigen in Deutschland sind Analphabeten. Du auch?
www.ich-spreche-deutsch.de
Deutschlandstiftung Integration
für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund in Deutschland
aNka erstellt am 03.11.2011 um 18:46:50 pn profil zitat link
Mein Auto darf lt. Versicherungspolice nur ich selbst und kein anderer bewegen....wie soll das dann mit dem Prüfer aussehen? Oder hab ich dann die Pappnase auf wenn was passiert? -.-

Hat doch bisher so auch gepasst, warum muss man da was dran ändern?
Gobi erstellt am 03.11.2011 um 19:00:37 pn profil zitat link
Zitat:


Hat doch bisher so auch gepasst, warum muss man da was dran ändern?

(Zitat von: aNka)




Weil wir in Deutschland nicht genug andere Probleme haben um die sich die Schlipsträger kümmern könnten...
.:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:.



Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite
eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht...
potzee erstellt am 03.11.2011 um 19:01:11 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.03.2007

nähe Frankfurt
Deutschland

411 Beiträge
Zitat:

Hat doch bisher so auch gepasst, warum muss man da was dran ändern?


Man kann von ausgehen, dass die TÜV Untersuchung dann teurer wird.
...freude ist das was uns bewegt, freude ist bmw!
Saugnapf erstellt am 03.11.2011 um 19:02:25 pn profil zitat link
Mitglied seit: 15.02.2011


Deutschland

350 Beiträge
Zitat:


Mein Auto darf lt. Versicherungspolice nur ich selbst und kein anderer bewegen....wie soll das dann mit dem Prüfer aussehen? Oder hab ich dann die Pappnase auf wenn was passiert? -.-

Hat doch bisher so auch gepasst, warum muss man da was dran ändern?

(Zitat von: aNka)




Das steht in deiner Police drin, ist aber im Zweifelsfall ungültig.

Dein Fahrzeug ist auch dann versichert, wenn jemand anderes fährt. Es kann aber passieren, das die die Beitragsdifferenz zahlen musst. Eine KFZ-Versicherung ist Fahrzeugebunden, nicht personengebunden.

Des weiteren gilt für Prüfer das gleiche wie für Testfahrten seitens der Werkstatt. Kommt es zum crash, greift deren Versicherung.

Diese Regelung gehört zu den rechtlichen Papiertiegern zum Zwecke der Abschreckung wie "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen" oder "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen". Weder kann die gesetzliche Haftung einfach durch ein Schild abgelehnt werden noch der Rechtsweg in einem Rechtsstaat ausgeschlossen werden.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Stefan177 erstellt am 03.11.2011 um 19:11:58 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.04.2008

Cham
Deutschland

2021 Beiträge
Zitat:


Zitat:


Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC allerdings eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.


(Zitat von: t0X1c)




Super, das riskier ich. TÜV kostet 80 Euro für zwei Jahre. Macht 26 Euro für 8 Monate. D.h. ab einem Jahr überziehen spart man, wenn man erwischt wird. Wird man nicht erwischt, spart man schon nach 3 Monaten. Klasse Gesetz! :)

Werden wir eigentlich nur noch von Deppen regiert, sagt mal...?
Die Regelung mit der Rückdatierung zwang selber die unpünchtlichsten Leute zum pünktlichen TÜV.
Jetzt ist alles wieder beim alten. Nur mit geringfügigem Aufschlag. :)


Bearbeitet von: Stefan177 am 03.11.2011 um 19:17:30
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
bmw9009 erstellt am 03.11.2011 um 20:00:01 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.06.2011


Deutschland

35 Beiträge
Das passt ja perfekt zum Thread "Unverschämte Leistungsmessung beim ADAC" haha xD.

Jetzt dürfen die auch noch mit den Wagen einige Runden drehen tztz. Und wenn dann so'n junger Prüfer (Bengel mit 20 Jahren) vor dir steht und den Schlüssel vom M3 fordert, dann viel spaß !
Plankton erstellt am 03.11.2011 um 20:18:59 pn profil zitat link
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC allerdings eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.


(Zitat von: t0X1c)




Super, das riskier ich. TÜV kostet 80 Euro für zwei Jahre. Macht 26 Euro für 8 Monate. D.h. ab einem Jahr überziehen spart man, wenn man erwischt wird. Wird man nicht erwischt, spart man schon nach 3 Monaten. Klasse Gesetz! :)

Werden wir eigentlich nur noch von Deppen regiert, sagt mal...?
Die Regelung mit der Rückdatierung zwang selber die unpünchtlichsten Leute zum pünktlichen TÜV.
Jetzt ist alles wieder beim alten. Nur mit geringfügigem Aufschlag. :)


Bearbeitet von: Stefan177 am 03.11.2011 um 19:17:30

(Zitat von: Stefan177)




naja das Problem ist weniger das erwischt werden... als wenn man einen Unfall baut
Dann steigt die Versicherung aus....
yusuf erstellt am 03.11.2011 um 20:52:48 pn profil zitat link
Werden wir eigentlich nur noch von Deppen regiert, sagt mal...?
Die Regelung mit der Rückdatierung zwang selber die unpünchtlichsten Leute zum pünktlichen TÜV.
Jetzt ist alles wieder beim alten. Nur mit geringfügigem Aufschlag. :)


Bearbeitet von: Stefan177 am 03.11.2011 um 19:17:30

(Zitat von: Stefan177)
[/quote]

war das jemals anders?
BMW fahren ist eine Kunst, wenn es einer nicht beherscht soll er es sein lassen.
mb100 erstellt am 03.11.2011 um 21:02:29 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.11.2004

Neustadt
Deutschland

692 Beiträge
Ich persönlich seh das Problem nicht so wirklich. "Mein" Dekra-Prüfer fährt ohnehin immer ne kurze Schleife aufm Vorplatz, wenn er prüft. Und is da auch immer schneller als 8 km/h. Und ob er nun a bisserl weiter fährt (einmal um den Block) oder die Schleife macht is mir grundsätzlich wurscht. Was ich aber auch seh: das wird mal wieder als Begründung genommen, die TÜV-Gebühren zu erhöhen.



Bearbeitet von: mb100 am 03.11.2011 um 21:10:33
Nieder mit dem M-Packet...
BMWpaul erstellt am 03.11.2011 um 22:21:40 pn profil zitat link
Mitglied seit: 05.09.2008

RB
Deutschland

4 Beiträge
Mein Prüfer is schun immer mit meinen Auto´s gefahren! Seh da auch kein Problem drin.
t0X1c erstellt am 03.11.2011 um 22:53:57 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010

Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
Zitat:


...
Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
...

Dürfte interessant sein, wie die z.B. ESP oder ASR testen wollen? Burnout oder nen Drift vor der Halle?

Bearbeitet von: Papa76 am 03.11.2011 um 18:44:51

(Zitat von: Papa76)




Nen Drift mit 8km/h ?

Wird die ABS-Funktion dann als "defekt" bemängelt, wenn es bei der Geschwindigkeit nicht eingreift? :D
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Der Bolide erstellt am 04.11.2011 um 08:47:52 pn profil zitat link
Bei mir fahren die Prüfer immer. Keine Ahnung warum.

Es steht auf Dauer zu befürchten, dass die Gebühren (mal wieder) steigen und diese Regelung auch auf Altfahrzeuge erweitert wird (siehe LKW-Maut & zukünftige PKW-Maut). Wie war das noch mal mit dem Mautsystem: ,,Ich versichere Ihnen, dass es in Deutschland niemals eine PKW-Maut geben wird!" (Zitat: Ramsauer)


cxm erstellt am 04.11.2011 um 11:04:50 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.08.2003

Hofheim / Taunus
Deutschland

7397 Beiträge
Zitat:


Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
(Zitat von: t0X1c)




Hi,

alles klar!
Bei 8 km/h Spur-, Auffahr/Brems-Assistent und ASC/DSC überprüfen - will ich sehen.
Die brauchen doch schon länger als diese kurze Fahrt dauert, um überhaupt zu erfassen, welche Systeme in einem Auto überhaupt verbaut sind.
Und beim Käfer und Zeitgenossen: keine Assistenzsysteme, keine Probefahrt - durchgefallen...

Viel heftiger finde ich die Regelung, dass bei Einzelabnahmen wie Motor-Umbauten oder extremen Felgen die Probefahrt auf abgesperrter Strecke stattfinden soll.
d.h. Rennstrecke mieten.
Die Möglichkeit, sowas zu verlangen, haben die Prüfer.
Ist mir mal untergekommen.
Die hatten einfach keinen Bock und bauen erstmal ein Verhinderungsgebirge auf.
Da habe ich dann gesagt, die sollen ihre Spaßrunden selbst bezahlen.
Ein andere Prüfer gab sich dann mit einer Platzrunde auf dem Gelände zufrieden...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Papa76 erstellt am 04.11.2011 um 14:53:44 pn profil zitat link
Mitglied seit: 22.08.2002

Im Herzen von Sachsen
Deutschland

1449 Beiträge
Zitat:


Zitat:


...
Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
...

Dürfte interessant sein, wie die z.B. ESP oder ASR testen wollen? Burnout oder nen Drift vor der Halle?

Bearbeitet von: Papa76 am 03.11.2011 um 18:44:51

(Zitat von: Papa76)




Nen Drift mit 8km/h ?

Wird die ABS-Funktion dann als "defekt" bemängelt, wenn es bei der Geschwindigkeit nicht eingreift? :D

(Zitat von: t0X1c)




;-)

20% der 15-jährigen in Deutschland sind Analphabeten. Du auch?
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aNka erstellt am 04.11.2011 um 17:08:43 pn profil zitat link
Zitat:



Hi,

Und beim Käfer und Zeitgenossen: keine Assistenzsysteme, keine Probefahrt - durchgefallen...

(Zitat von: cxm)




Naja, ich gehe mal ganz stark davon aus, dass das nur Autos betrifft, die auch Assistenzsysteme "verbaut" haben...

trotz allem: Schwachsinn so eine Regelung!