Autor Beitrag ( voriger | nächster ) 2007 mal gelesen
Thema ist 3 Seiten lang:   1  2  3
t0X1c erstellt am 11.10.2011 um 17:18:24 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010

Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
Hallo...

da fahr ich doch heute in einem kleinen Nachbarort meiner Stadt so durch die Straßen. Die Ampel rot, ich wollte rechts abbiegen. Ampel schaltet grün, ich biege nach rechts ab. Der Straßenrand zu meiner rechten ist bebaut von einem Geländer von naja vielleicht 1,30m Höhe. Die Fußgänger/Radfahrer bekommen mit mir grün, ergo ich bin in der Wartepflicht, beim abbiegen.

Nun hab ich niemanden aufgrund des Geländers gesehen, bin schon zu 2/3 mit meinem Fahrzeug über den Fußgängerüberweg drüber weggefahren aufeinmal macht es kramm, bumm, peng... Nen Kind aufm Fahrrad... Tolle Schote -.- Der ist mir doch dann echt noch hinten rechts reingekachelt auf Höhe des Tankdeckels. Nun wie oben erwähnt, bin als Autofahrer ja natürlich in der Wartepflicht, aber dieses (geschätzte 6jährige) Kind sah ich hinter dem Geländer nicht auf seinem kleinen Fahrrad. Ich hatte den Eindruck, als ob er mich auch nicht für vollgenommen hat und nichtmehr rechtzeitig bremsen konnte und mir deswegen (von ihm aus gesehen) frontal in die Seite reingeballert ist. Da es ja auf Tankdeckelhöhe ist, war ich ja schon so gut wie vorbei. Die Mutter des Kindes, ebenfalls auf Rad war noch einige Meter dahinter. Auf die hätte ich nun wirklich nichtmehr warten müssen, an der Kreuzung. Naja, Kind natürlich am zittern und das Knie war "lediglich" etwas angeschürft (so wie wenn man mit Fahrrad halt mal hinfällt) kein Blut. Am Fahrrad war lediglich der nicht wirklich fest geschraubte Lenker verdreht. Die Mutter, mit noch einem Kleinkind auf dem Gepäckträger ist schon ein paar Minuten zuvor völlig unbeachtet des Straßenverkehrs vom Fahrradweg (der dort wohl endete) auf die Fahrbahn runtergefahren. Bereits dort hätte ich sie fast auf der Motorhaube gehabt. Nebenbei erwähnt finde ich es unverantwortlich einen 6jährigen einfach so über die Straße brettern zu lassen geschweige denn ihm, sich selbst oder dem Kleinkind auf dem Gepäckträger einen Helm zu verpassen, aber naja. Während ich die Polizei rief, hat die Mutter einen Krankenwagen gerufen, da die Sanitäter annahmen, dass es eine Prellung sei, mussten sie ins Krankenhaus fahren (Mutter + Unfallopfer + Kleinkind). Gleichzeitig wurde von ihr dann ihr Freund zur "Hilfe" gerufen, der solange mit uns auf die Polizei wartete und auf die Fahrräder aufgepasst hatte.




So wie ihr Freund vor der Polizei verlauten ließ, wird von derer Seite aus mir wohl keine Klage an den Hals gehängt (man weiß ja nie :/ ) aber die Staatanwaltschaft wirft mir natürlich erstmal die Körperverletzung zu bzw. habe ich ja scheinbar auch meine Haltepflicht verletzt. Wer wartet auch schon ewig auf Leute die noch sehr weit vom Straßenrand entfernt sind, wenn man in der Zeit völlig problemlos weiterfahren könnte, jedoch war das Kind schnell. Wäre es schneller gewesen, hätte ich es zumindest noch gesehen. Wäre es langsamer gewesen, wäre ich problemlos dran vorbei. Wäre ich schneller gewesen, wär es direkt hinter mir lang. :/

Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Pug erstellt am 11.10.2011 um 17:31:44 pn profil zitat link
Moderator

Hamburg
Deutschland

6292 Beiträge
gott sei dank ist ja relativ wenig passiert, wie blöd es auch klingt aber kleinere kinder können "fahrende sachen" überhaupt nicht einschätzen.
die wegeführung ist teilweise auch echt bescheiden, habe letztens ein sehr treffendes bild gesehen und konnte ein zustimmendes schmunzeln nicht vermeiden:


Nu mal los....
Enrico_93 erstellt am 11.10.2011 um 17:46:17 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.12.2010


Deutschland

123 Beiträge
dein bild mit dem abbiegen sagt schon alles... finde es auch sehr gefährlich an solchen kreuzungen abzubiegen sowohl als rad also auch atutofahrer
t0X1c erstellt am 11.10.2011 um 17:58:56 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010

Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
Zitat:


dein bild mit dem abbiegen sagt schon alles... finde es auch sehr gefährlich an solchen kreuzungen abzubiegen sowohl als rad also auch atutofahrer

(Zitat von: Enrico_93)




Zumal der Zaun (an den geriffelten Linien am Straßenrand zu erkennen) in etwa eine Höhe mit dem Kind ist und dadurch schlecht bis garnicht ersichtlich während der Fahrt.
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Maninblack erstellt am 11.10.2011 um 18:20:28 pn profil zitat link
Mitglied seit: 08.04.2005

Hannover
Deutschland

252 Beiträge
Hi,

na ich würde mal vermuten, dass du wohl für deinen und den Schaden am Fahrrad aufkommen musst.
Sollte die dich anzeigen, würde ich mal beim Anwalt nachhaken ob man ihr nicht einen reinwürgen kann.

Find's auch echt unverantwortlich wenn die kleinen Kinder mehrere Fahrradlängen voraus fahren und die Mutti seelenruhig hinterher - und das auch noch an einer Straße und noch viel schlimmer - an einer Kreuzung!


Jokin erstellt am 11.10.2011 um 21:06:16 pn profil zitat link
Mitglied seit: 08.05.2004

Gehrden
Deutschland

453 Beiträge
Das wird eine einfache Sache, da Dir das Kind in den hinteren Teil des Autos gefahren ist.

Hättest Du das Kind umgefahren oder wäre es Dir deutlich weiter vorne reingefahren, wäre das anders.

... bitte erkundige Dich bei der Mutter wie es dem Kind geht und da der Schaden nicht wirklich groß ist, regele den Schade auf eigene Kappe.

Ist halt dumm gelaufen, sprich auch mit der Mutter darüber und sprecht einen Weg ab wie ihr klar kommt.

So ein Kinderrad kostet auch nicht die Welt ... alles Klienkram.

Wichtig ist nun, dass dem Kind nix passiert ist. Bleib am Ball!

Gruß, Frank
meins: http://www.jokin.de/z4
Old Men erstellt am 11.10.2011 um 21:55:20 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
Deutschland

5904 Beiträge
Wenn Kinder im Spiel sind, ist die ganze Sache immer sehr heikel. Hier aber, lassen wir mal die Mutter aus dem Spiel, ist es alleine das Kind, welches sich nicht korrekt verhalten hat. Wenn das Kind wirklich dem angegebenen Alter entspricht, hat das Kind, ob mit oder ohne Fahrad, nichts auf der Strasse zu suchen. Kinder in dieser Altersklasse MÜSSEN!!! auf dem Gehweg fahren. Hier liegt die Schuld ganz alleine bei der Mutter. Es tut mir leid für das Kind, aber man darf hier jetzt nicht einen Autofahrer madig machen, weil ein Kind verletzt wurde. Ich selber fahre mit meinem kleinen mit dem Fahrad und achte immer darauf, dass er den Gehweg benutzt.Gehwege sind fast immer da, Radwege nicht. Noch nebenbei bemerkt, mein Kleiner ist sechs Jahre alt.
KTMschnee erstellt am 11.10.2011 um 22:15:15 pn profil zitat link
Mitglied seit: 08.03.2007

little Ankara
Austria

142 Beiträge
Zitat:


Kinder in dieser Altersklasse MÜSSEN!!! auf dem Gehweg fahren. Hier liegt die Schuld ganz alleine bei der Mutter.
(Zitat von: Old Men)




Kommt hier nicht der Vertrauensgrundsatz zur Anwendung? So nebenbei, warst du dabei als der Unfall passiert ist? Man sollte nicht sofort der Mutter die Schuld geben wenn das Kind am Gehweg in einen Unfall verwickelt wird. Grund: siehe Satz vorher.

„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.“
Quelle: österreichische StVO - existiert in so ähnlicher Form sicher auch in Deutschland

@ TE: dem Kind ist nichts schlimmes passiert - ich hoffe jetzt zumindest mal dass im Krankenhaus nix schlimmes festgestellt wurde. Also blick positiv in die Zukunft und versuch dich nicht mit dem durchspielen von "hätte..." "wäre..." Situationen selbst fertig zu machen. Zieh deine Lehre(n) aus diesem Unfall und das Leben geht weiter.

Wenn du die Adresse von der Dame hast, dann fahr morgen zu ihr hin, erkundige dich wegen dem Zustand des Kindes und entschuldige dich (nochmals) für den Vorfall, eventuell für den Kleinen noch was mitnehmen.
Kommt gut an, kostet nicht viel und bewahrt dich vielleicht vor einer Klage - sollte sie mit diesem Gedanken spielen.

Bearbeitet von: KTMschnee am 11.10.2011 um 22:22:25
ex oder dangrieß
Old Men erstellt am 11.10.2011 um 22:31:51 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
Deutschland

5904 Beiträge
@KTMschnee. Ich will nicht der Mutter die Schuld geben und nein ich war bei dem Unfall nicht dabei.Ich möchte nur nicht, dass hier mal wieder ein Autofahrer, vor allem aber die sogenannten BMW RASER, als der Schuldige hingestellt wird. Es ist immer wieder traurig, wenn ein Kind bei einem Unfall verletzt wird. Ohne jetzt den Unfallhergang genau zu kennen, würde ich, egal wie weit der Autofahrer beteiligt ist, einen grossen Teil der Schuld der Mutter zusprechen. ( Meine ehrliche Meinung )
t0X1c erstellt am 11.10.2011 um 22:38:26 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010

Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
Danke erstmal für eure Antworten.

Das Kind befuhr ja den Gehweg (vor der Mutter her, welche in Deutschland ja auf der Straße hätte fahren müssen?) und wollte dann die Straße überqueren (Fußgängerüberweg - Ampelschaltung grün)

Als der Polizist was davon erwähnte, dass ich nun abwarten muss, was die Mutter macht (wenn ichs richtig verstanden habe), meinte der Freund der Mutter "ach so schlimm sind wir nich". Das sollte wohl darauf hindeuten, dass sie mich wohl nicht verklagen werden. Wie gesagt, die Sanitäter meinten es würde wie eine Prellung aussehen und daher müsse man es Röntgen (= Krankenhaus). Es gab kein Blut, keine kaputte Hose, kein verbogenes Fahrrad, kein großartig weinendes Kind, lediglich einen verdutzt reinschauenden, unter Schock zitternden etwa 6 Jährigen Jungen, der vom Straßenbelag eine (wie ich es als Laie erkennen konnte) Schürfwunde am Knie trug. Nicht mehr und nicht weniger. Der Freund der Mutter hat mir dann noch seine Karte hinterlassen.

Nun, wer wird wohl die Schuld tragen? Sicherlich ich, da ich der Autofahrer bin und sofern sie mich nicht verklagt, werde ich wohl "nur" mit einem Bußgeld (?) rechnen müssen und meinen unbezahlten Schaden am Auto, woah?
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
KTMschnee erstellt am 11.10.2011 um 22:46:42 pn profil zitat link
Mitglied seit: 08.03.2007

little Ankara
Austria

142 Beiträge
@ Old Men: das die Mutter Hauptschuld hat ist jetzt eigentlich genauso eine Vorverurteilung wie das ein Bmw Fahrer schlechthin DER BMW RASER ist, oder :)
ex oder dangrieß
LucyStern erstellt am 12.10.2011 um 00:10:51 pn profil zitat link
Mitglied seit: 15.02.2009

Asslar
Deutschland

138 Beiträge
kenne sowas von einer bekannten.der ist ein kind ins auto gefahren mit dem rad. Hatte mit anderen kindern ein rennen gefahren und dabei nach hinten geschaut.ihr wurde die volle schuld zugesprochen, da kinder bis 7 machen können was sie wollen.nichts mit aufsichtspflicht
5 Dinge die ein Mensch nicht braucht: Golf I-V
X3 - Driver erstellt am 12.10.2011 um 01:07:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.07.2011


Austria

6 Beiträge
Zitat:


@KTMschnee. Ich will nicht der Mutter die Schuld geben und nein ich war bei dem Unfall nicht dabei.Ich möchte nur nicht, dass hier mal wieder ein Autofahrer, vor allem aber die sogenannten BMW RASER, als der Schuldige hingestellt wird. Es ist immer wieder traurig, wenn ein Kind bei einem Unfall verletzt wird. Ohne jetzt den Unfallhergang genau zu kennen, würde ich, egal wie weit der Autofahrer beteiligt ist, einen grossen Teil der Schuld der Mutter zusprechen. ( Meine ehrliche Meinung )

(Zitat von: Old Men)




Nun ein 6 jähriges Kind auf der Strasse fahren zu lassen is in etwa so fahrlässig wie wennst so nem Child nen Paragleiter umschnallst und über ne Klippe stoßt, den auch wenns zB mit dem papa im Tandem des öfteren schon gesprungen ist (die Deppen gibts wirklich), braucht sich die Mutter ned wundern das das Kleine unten aufschlägt.

Fazit: Kinder dürfen ned auf der Strasse in dem Alter fahren, somit ist dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht und hier dazu noch grob fahrlässig und vorsätzlich, heißt dem Kind seine Mutter hat bewusst die Gefahr in Kauf genommen, das was passieren kann.

Denk, bei halbwegs normalem Staatsanwalt solltest aus der Sache rauskommen.
Nimm Dir aber gleich nen Anwalt, das schadet nie.

PS: Bin selbst Vater von 3 Kindern, naja inzwischen schon Erwachsen alle um die 20.

Bearbeitet von: X3 - Driver am 12.10.2011 um 01:09:01
V!ru$ erstellt am 12.10.2011 um 06:08:04 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.08.2004

Brandenburg
Deutschland

1525 Beiträge
Also so weit ich weiß wird an einem Fußgängerüberweg oder einer Fußgängerampel das Fahrrad geschoben.
Und von einem Kind auf alle fälle geschoben.
Lt.Smash erstellt am 12.10.2011 um 08:26:11 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.05.2011


Deutschland

23 Beiträge
Zitat:


Also so weit ich weiß wird an einem Fußgängerüberweg oder einer Fußgängerampel das Fahrrad geschoben.
Und von einem Kind auf alle fälle geschoben.
(Zitat von: V!ru$)




So kenn ich das auch, außer es war eine Ampel mit Fuß- und Radweg.
t0X1c erstellt am 12.10.2011 um 08:41:06 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010

Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
Zitat:


Zitat:


Also so weit ich weiß wird an einem Fußgängerüberweg oder einer Fußgängerampel das Fahrrad geschoben.
Und von einem Kind auf alle fälle geschoben.
(Zitat von: V!ru$)




So kenn ich das auch, außer es war eine Ampel mit Fuß- und Radweg.

(Zitat von: Lt.Smash)




So eine wars... Kein Zebrastreifen (= Fußgängerüberweg)
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Asko erstellt am 12.10.2011 um 11:34:01 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.07.2008

Berlin
Deutschland

1184 Beiträge
In Zusammenhang mit Kindern kannst du nur den Kürzeren ziehen, auch wenn du "eigentlich" im Recht wärest!

Du kannst höchstens die Mutter wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht belangen, was dir effektiv nix bringt ..

Was das Kind angeht wirst wohl in den saueren Apfel beissen müssen..

Also, wie bereits erwähnt wurde, möglich friedlich und freundlichen mit den Leuten reden und die Sache privat klären!

Sowas kann jedem mal passieren und umso ärgerlicher ist es, wenn man nix dafür kann .. aber auch solche Situationen gibt es.

Gruß

Asko
t0X1c erstellt am 12.10.2011 um 17:16:50 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010

Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
Habe heute morgen bei der Familie angerufen und mich nach dem Kind erkundigt. Er trägt "nur" eine Prellung von dem Fall. Desweiteren habe ich gleich gefragt, ob die Mutter weitere Schritte (Schadensersatzklage?) einleiten wird, aber werden sie nicht. Hab mich dann daraufhin auch bei meinem Versicherungsmakler gemeldet, der die Sache aufgenommen hat und nun muss ich auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft warten, zwecks in Rechnungstellung des Einsatzes vom Krankenwagen (Polizei ist ja "gratis" ?!).
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Nicore erstellt am 17.10.2011 um 14:54:18 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.08.2003

Oranienburg
Deutschland

8906 Beiträge
Was genau heisst Fußgängerüberweg?
War es ein Zebrastreifen oder eine Kreuzung mit eingezeichneter Fahrradspur?

Wenn keine Fahrradspur eingezeichnet war, darf im Prinzip
nicht rüber"gefahren" werden, genau wie bei einem Zebrastreifen.
Als Fahradfahrer muss man davor absteigen und das Fahrrad schieben.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
t0X1c erstellt am 18.10.2011 um 08:09:49 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010

Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
Wie weiter oben erwähnt, handelte es sich -nicht- um einen Zebrastreifen sondern einem gemeinsamen Überweg für Fußgänger und Radfahrer.
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
t0X1c erstellt am 30.11.2011 um 20:32:23 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010

Magdeburg
Deutschland

104 Beiträge
UPDATE:

Zwischenzeitlich ist ein Brief der Polizei eingetroffen, wohingehend ich mich nochmals hätte äußern können.

Einen Brief von der Staatsanwaltschaft habe ich noch nicht erhalten.

Jedoch einen Brief von meiner KFZ-Versicherung...

"1 Haftpflichtschaden führt zur Änderung des Beitragssatzes"

[2011][4 Schadenfreie Jahre][60% Beitragssatz][R3 Tarifgruppe/Regionalklasse][20 Typklasse][Beitrag ] (<-- im Beitrag steht nichts oO ? es waren jedenfalls bisher etwas mit ~65€/mtl.)

[2012][2 Schadenfreie Jahre][85% Beitragssatz][R3 Tarifgruppe/Regionalklasse][20 Typklasse][Beitrag 70,44] (zzgl. Teilkasko 17,06€)

Ergibt einen neuen Beitrag ab 2012 von 87,50€ (vorher ~65€)

Nun ist keinerlei Erklärung warum, wieso, weshalb (na klar, wegen dem Unfall halt) ich erhöht werde, bzw. wie sich die Kosten zusammensetzen. (Krankenwageneinsatz? Oder zahlt es die Krankenkasse des Unfallsopfers?)

Mir wird in diesem Schreiben auch kein Angebot der kompletten Kostenübernahme gestellt (sprich ich zahle einmalig die Rechnung und gut ist das Thema, ohne Erhöhung) sondern lediglich eine neue Beitragsrechnung für 2012.




Muss das so? Soll das so?

Bisher jährlich: 780€
ab 2012 jährlich: 1050€

Kann das so "krass" ausgehen und ist mein Beitrag eigentlich noch ein verhältnismäßiger, oder sollte ich mich nach einer anderen Versicherung umsehen, mit der ich bei der Einstufung günstiger fahre? (Mein Versicherungsmakler hat die Generali für mich ausgewählt... Bei check24 komm ich auf knapp unter 200€ vierteljährlich mit dem neuen Beitragssatz bei der cosmosdirekt. Vielleicht ist hier ja ein Makler, der mal was durchrechnen könnte?)

Im Netz finde ich für Krankenwagenkosten immer nur die Zuzahlung von 10€, wird das in einem Verkehrsunfall anders gehandhabt ?

Bearbeitet von: t0X1c am 30.11.2011 um 21:12:34
Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.