Zitat:
Ich muss natürlich nichts dazu zahlen.
Volle Deckung über die Gewehrleistung. Denn ist das Getriebe nicht zu reparieren muss ich mich an einem Neuteil so oder so nicht beteiligen.
(Zitat von: Manufaktur-of-Design)
A-ach, auf einmal geht es doch...soetwas aber auch ;-)
Man hat wohl hier mitgelesen - wäre nicht das erste mal. Mal wieder die übliche wir_wollen_unser_Gesicht_wahren Argumentation.
Wie schon geschrieben:
Gewährleistung
Keine Selbstbeteiligung! Ein Masche, die manche Werkstätten versuchen: Es wurde z.B. ein neue Motor aufgrund Gewährleistungsansprüchen eingebaut und nun soll der Kunden die dadurch entstandene Wertsteigerung seines Fahrzeuges übernehmen. Ablehnargument:
"Die Werkstatt ist beauftragt das Fahrzeug aufgrund von Mängeln so instand zu setzen, so das der Mangel entfernt ist. Da es hierbei für den Kunden keinen Anspruch auf Neuteile gibt, können Werkstätten damit auch keinen Auspruch auf Wertausgleich geltend machen. Wenn es aus Mangel an gleichwertigen Teilen nur möglich ist, den Schaden mit Neuteilen zu beheben, so ist das nicht Problem es Kunden."
Garantie - Selbstbeteiligung nur wenn in den Garantiebedingungen vorher festgelegt (Art und Höhe)
Kulanz - Selbstbeteiligung durchaus üblich.