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Heppo92 erstellt am 11.09.2011 um 14:30:46 pn profil link zitat
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.09.2011 um 13:24:23 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hi habe mal ne frage, der eisenmann ss und der eisenmann n sind ja von der optic her genau gleich aber das innenleben ist anders oder sehe ich das falsch ?

Weil ich habe mir en 323ti gekauft auf dem ein eisenmann n gekauft aber der is mir zu leise und jetzt will ich mir nen ss holen und die Plakete vom n auf den ss machen. Der N is 4 jahre alt un schon gut frei geblasen und wurde als er gekauft wurde auf gemacht und die wolle wurde raus geholt.

Wie groß is den der Unterschied zwischen nem neuen ss und nem 4 jahre alten n ?

Danke

EDIT:

Also mit Unterschied meine ich in sachen Lautstärke

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.09.2011 um 13:22:10

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.09.2011 um 13:24:23
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Gobi erstellt am 11.09.2011 um 14:33:24 pn profil zitat link
Könnte klappen. Aber nur wenn du die Plakette wirklich ordentlich anheftest. Und nicht so ein Dorfhegel mit seinem Megaschweissapparat das Teil da dranbrät... Und das er schonmal geöffnet wurde, KANN irgendwannmal entdeckt werden... wie auch immer aber es sind halt "Narben" vorhanden.
An sich sollte das klappen, es sei denn das Teil ist so brutal laut das jeder merkt das das keine ABE haben kann.
Gruß


.:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:.



Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite
eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht...
Heppo92 erstellt am 21.09.2011 um 00:15:44 pn profil zitat link
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37 Beiträge
Meint ihr das könnte klappen mit der plakette ohne das die bullen mich damit fic***?
jochen78 erstellt am 21.09.2011 um 07:21:11 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.05.2009

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3277 Beiträge
Hi

also wenn der Polizei der Auspuff zu laut vorkommt, werden die nachmessen und spätestens dann bekommst Probleme.

Kann dir sogar mit einem Auspuff passieren der legal eingetragen wurde. Zu laut ist eben zu laut.

MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
überwiegend positiv gelobt Diese Antwort wurde 1 mal gelobt (positiv)   und 0 mal kritisiert (negativ)  Details anzeigen
KoKoBoB erstellt am 21.09.2011 um 08:38:59 pn profil zitat link
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46 Beiträge
Kann nur von eigenen Erfahrungen sprechen.

ABE oder Eintragung sagen in Sachen " zu laut " rein GAR NICHTS aus.

Es ist egal, ob der legal ist, wenn er in Verdacht kommt, zu laut zu sein, wird er geprüft und spätestens dann hast du Probleme.

Bearbeitet von: KoKoBoB am 21.09.2011 um 08:39:18
Heppo92 erstellt am 21.09.2011 um 09:42:15 pn profil zitat link
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37 Beiträge
und was passiert wen er zu laut ist ? mit welchen folgen muss ich rechnen ausser das ich ihn runter machen muss ?
KoKoBoB erstellt am 21.09.2011 um 09:56:05 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.08.2011


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46 Beiträge
Mängelliste = 3 Punkte in Flensburg 80€ Bußgeld

Wenige Grünen drücken ein Auge zu, umso mehr dafür nicht.
Wenn du aber noch 1-2 andere Kleinigkeiten am Wagen hast, was sie kritisieren könnten,
wirste 100% eine bekommen. ( und glaub mir, sie finden zu 95% immer irgentwas )
Ich wurde 4 mal kontrolliert, immer alles ok gewesen, außer bei einem und der war
Verkehrspolizist und der hat 6 Mängel bei mir festgestellt.
(Wagen war bei allen 4 Kontrollen unverändert)

Hast 2 Wochen nach Posteingang von der Zulassungsstelle Zeit,
die/den Mängel zu beheben, sonst wird der Wagen stillgelegt.

Bearbeitet von: KoKoBoB am 21.09.2011 um 10:02:48

Bearbeitet von: KoKoBoB am 21.09.2011 um 10:03:18

Bearbeitet von: KoKoBoB am 21.09.2011 um 10:19:36

Bearbeitet von: KoKoBoB am 21.09.2011 um 10:20:19
Heppo92 erstellt am 21.09.2011 um 10:25:06 pn profil zitat link
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37 Beiträge
Seit wann gibt ne mängelliste den 3 punkte ?
KoKoBoB erstellt am 21.09.2011 um 10:31:08 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.08.2011


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46 Beiträge
Zitat:

Wenn ein Fahrzeug trotz erheblicher Mängel am Straßenverkehr teilnimmt, kann es für den Fahrzeughalter bei einer Kontrolle zu deftigen Strafen kommen. Besonders unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen versteht das KBA keinen Spaß. Für solche Delikte gibt es 3 Punkte in Flensburg und eine Geldbuße in Höhe von 180 Euro Regelsatz.

Das Auto sollte innerlich wie äußerlich voll funktionsfähig sein, d.h. die Beleuchtung darf nicht beschädigt sein, Spiegel müssen vorhanden sein und jegliche Funktionen vom Motor sowie der Mechanik müssen wie geschmiert funktionieren.



Wie gesagt, es kommt immer drauf an, was kritisiert wird und von wem...

Der eine schreibt es auf, der andere drückt ein Auge zu.

Bearbeitet von: KoKoBoB am 21.09.2011 um 10:34:51
Insane76 erstellt am 22.09.2011 um 08:35:25 pn profil zitat link
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Ostalbkreis
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2452 Beiträge
Wenn der Auspuff aber eingetragen ist, und dann zu laut, dann würde ich mich auf die Strafe "fahren mit defektem Schalldämpfer" versuchen zu berufen. Kann ja sein, dass der über die zeit aufgrund Verschleiß und ausbrennen zu laut wurde. Das gibt es nämlich auch.
Es stimmt, das zu laut zu laut ist. Aber die Folgen können entsprechend anders ausfallen...
Heppo92 erstellt am 22.09.2011 um 09:37:30 pn profil zitat link
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37 Beiträge
Ja un vorallem das doofe is man weiß nie wie die cops reagieren, da gibt es welceh die sagen nichts un dann gibt es wieder welche die dir den kopf abreißen