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Avusblau erstellt am 10.08.2011 um 11:35:29 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 24.03.2005

Zwickau
Deutschland

565 Beiträge
Hi,

weiß einer von euch zufällig innerhalb welcher Frist man seine Abnahmen am Fahrzeug durch den Prüfer,bei der Zulassungstelle umtragen lassen muß?

vielen Dank schon mal.
mfg avusblau
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rumpel666 erstellt am 10.08.2011 um 12:12:34 pn profil zitat link
Mitglied seit: 27.07.2003

Mittel-Hessen
Deutschland

3018 Beiträge
Bei meinen Abnahmen nach §19.3 stand in dem Wisch irgendwas von "bei nächster Gelegenheit - wenn man wieder zur Zulassungsstelle muss" eintragen lassen.

Hab ich dann nach 6 Jahren eintragen lassen, als ich das Auto ummelden musste.


MFG
rumpel666

Mein "Nebel-Werfer"
Avusblau erstellt am 10.08.2011 um 13:11:06 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.03.2005

Zwickau
Deutschland

565 Beiträge
Danke,für deine Antwort,bei mir sind das Abnahmen nach §21 StVZO.Weiterhin steht da "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich".Es steht ja leider nirgens wie lange man wirklich Zeit hat.

Muß morgen mein Auto ummelden und dann werd ich mal sehn ob die,die Gutachten von 2007 noch anerkennen.
Zu meinem Pech wurde ich gestern noch von der Polizei angehalten,die es speziell auf getunte Fahrzeuge abgesehn hatte,mal sehn was da noch kommt.
VERITAS AEQUITAS