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NT-cTc 318is erstellt am 28.07.2011 um 18:01:39 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.04.2009

Stuhr
Deutschland

15 Beiträge
Moin,

ich habe eine kleine Frage an euch... und zwar war ich gerade beim TÜV Nord und wollte mein Gewindefarwerk und meine Felgen eintragen lassen.

Jetzt hat er bemägelt das der Reifenabstand zum Radlauf zu geringfügig ist und das wohl der Endschalldämpfer an den Reifen von hinten kommt.

Ich hatte ihn dann gefragt wenn ich angehalten werde was ich dann machen soll. Er meinte ich soll den Mängelbericht vorzeigen das es sogesehen zugelassen ist aber das die Fehler behoben werden müssen.

Was ich mich jetzt an der ganzen Sache frage ist darf ich eigentlich jetzt erstmal so ohne bedenken weiterfahren auch wenn ich angehalten werde oder darf ich mein Wagen nur zu Werkstatt und dann wieder zum TÜV bewegen?

Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könnt ;) Danke
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Old Men erstellt am 28.07.2011 um 22:44:17 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
Deutschland

5904 Beiträge
Du darfst weiterfahren, solltest aber innerhalb der Frist die oder den Mangel behoben haben. Sonst kann es teuer werden.