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Gratza erstellt am 28.09.2010 um 14:17:10 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 25.09.2010


Deutschland

2 Beiträge
Hallo erstmal an alle hier, nettes Forum .. daher musste ich mich auch gleich hier anmelden!

So .. bin nun seit 1 1/2 Tagen BMW E46 316ti Compact Besitzer und habe mal 3 Fragen zum Thema Service und Garantie.

Wie gesagt, habe gestern Morgen meinen "gebrauchten" BMW abgeholt und nun 3 Sachen die mich stören, als erstes leuchtet bei mir die Servicelampe obwohl der Wagen komplett überprüft wurde, neue AU/TÜV bekommen hat etc.
Gilt sowas schon als Serviceleistung oder kann ich nun bereits nach 1 Tag schon nach BMW fahren um Service machen zu können?! Ein wenig idiotisch für mich ..
Zweitens rappelt mein Auspuff im Stand leicht, habs heute erst bemerkt .. kann ich doch auch gleich wieder zum Händler fahren das die den festschrauben sollen oder nicht?
Und drittens funktioniert mein Fensterheber auf der Beifahrerseite nicht so wie der auf der Fahrerseite, runter geht er automatisch, hoch jedoch nicht .. normal?
Hatte eben schonmal einen kurzen Satz gelesen nach meiner Suche das es bis Ende 2002 normal sein soll und ab 2003 dann auch automatisch hochfährt, richtig?
Wenn ja dann ist alles ok .. meiner ist BJ 08/02

Jo .. das sind meine Fragen .. ich frage deswegen weil ich gerne wissen möchte in wie weit meine Gebrauchtwagengarantie fruchtet die 1 Jahr anhält .. keine Lust nun alle 2 Tage bei dem Händler anzurufen und Fragen zu stellen die vielleicht unsinnig sind, daher würde ich das gerne hier vorab klären.

Gruß Tim
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taxi_717 erstellt am 28.09.2010 um 15:23:19 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.09.2010

Hochtaunus-Kreis
Deutschland

32 Beiträge
Hi,
wenn im Kaufvertrag 1 Jahr Garantie festgehalten ist, dann muss er dir den aufgeführten Mangel mit dem Fensterheber beseitigen. TÜV/AU hat nichts mit Serviceleistung, also Ölwechsel/Inspektion, zu tuen. TÜV/AU hat das Fahrzeug neu erhalten, weil es für den Straßenverkehr tauglich ist. Somit hat der Händler keinen NEUEN Service/Inspektion für das Fahrzeug machen lassen (oder schau mal ins Scheckheft, was gemacht wurde und was nicht), wenn er jedoch den Service oder Ölwechsel gemacht hat, hat er vielleicht vergessen den Service zurück zu setzen, dass könnte er dir dann noch zurücksetzen/reseten. Der Auspuff ist ja ein "Verschleißteil" und wenn er am Endtopf angefangen hat zu rosten und deswegen klappert, dann muss der Händler es auch nicht richten. Ist aber der Endtopf in Ordnung (also nicht verostet) und klappert dann muss er den technischen Mangel beseitigen, wenn im Kaufvertrag nichts vom klappernden Auspuff erwähnt ist sowie das vom Fenster.

Gruß


BMW318ti erstellt am 28.09.2010 um 15:28:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 01.02.2009


Deutschland

1217 Beiträge
Ab zum Händler und den Auspuff machen lassen.
Nach einem Tag wird es mit Sicherheit auf Kulanz gemacht.

Die Servicelampe hat rein gar nichts mit TÜV/AU zu tun.
Dies ist für die Inspektion bzw. den Ölwechsel.
Wenn es gemacht wurde, das Lämpchen einfach zurücksetzen.
Wenn es nicht gemacht wurde, ab zum Service.

Das mit dem Fenster ist absolut normal beim Compact.
Da kein Einklemmschutz vorhanden ist, ist die Komfortschließung nicht möglich!

Bzw. "möglich" ist alles aber beim =) wirst du keinen Erfolg haben.
Such dir jemand hier aus dem Forum der dir das frei machen kann und gut ist.


Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
evergreen1 erstellt am 28.09.2010 um 15:29:19 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.04.2010

Schlaubetal
Deutschland

210 Beiträge
hey ich hatte auch mal n 316ti das mit dem fensterheber is glaub ich normal

BMW Fahrer müssen zusammenhalten!
taxi_717 erstellt am 28.09.2010 um 15:34:50 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.09.2010

Hochtaunus-Kreis
Deutschland

32 Beiträge
Nochmal in Kurz, falls das andere zu lange war:

1. Servicelampe (Inspektion/Ölservice):

- hat nichts mit HU/AU zu tuen
- wenn kein Service vom Händler durchgeführt wurde laut Scheckheft, musst du eben den Service
machen lassen auf deine Kosten
- wurde Service vom Händler gemacht, so muss er das Service reseten/zurücksetzen

2. Fensterheber:

- technischer Mangel: also Garantiefall (wenn Defekt nicht im Kaufvertrag erwähnt ist)

3. Auspuff:

- wenn Auspuff in Ordnung ist und nicht verostet, dann muss er dir den Mangel beheben (wenn
Defekt nicht im Kaufvertrag erwähnt ist), ist er aufgrund von Rost klapprig dann kannst du
einen neuen selber kaufen da Verschleißteil

Gruß
Tom 316ti erstellt am 28.09.2010 um 16:12:11 pn profil zitat link
Mitglied seit: 22.03.2010


Deutschland

31 Beiträge
Hi,

Problem 1: Servicelampe löschen lassen ist ein Akt von 2 minuten.

Problem 2: Vllt. hat dein Auspuff nur ne Schraube locker :-)

Problem 3: Das mit dem Fenster hatte ich auch mal an meinem E46 316ti Compact, meistens war es dann da wenn ich die Batterie abgeklemmt hatte, irgendwie musst du das Fenster neu einlernen nur ich weis nicht mehr wie das geht.
Das Beifahrerfenster funktioniert aber genauso wie das Fahrerfenster mit auto. hoch und runter das weis ich.



Gruss
Gratza erstellt am 28.09.2010 um 23:17:35 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.09.2010


Deutschland

2 Beiträge
So war heute beim Händler, am Auspuff konnte nichts gefunden werden, soll aber wiederkommen wenn es doch irgendwie wieder auftritt.
Den Service hat man mir zurückgesetzt und ins Servicebuch noch eingetragen .. jedoch leuchtet nun die Ölservicelampe .. werd also Morgen wieder zum Händler fahren und dann sollen die das auch noch richtgen.
Naja und das mit dem Fenster habe ich nun garnicht erwähnt weil ich gelesen habe das es normal sei das die Beifahrerseite nicht automatisch hochfährt .. jedoch les ich nun hier bei manchen das es nicht normal sei :) .. werd da nochmal genau nach suchen was denn nun richtig ist und was nicht, ansonsten fahr ich mal eben zu BMW .. weil gekauft habe ich ihn bei einem Audihändler.