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Gringo456 erstellt am 02.09.2010 um 19:16:21 pn profil link zitat
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.09.2010 um 20:33:21 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hi alle zusammen,

ich wollt mal fragen was ich alles machen muss wenn ich mir einen offenen sportluftfilter eingebaut hab.

Soweit ich weiß muss ich dann noch zum Tüv und das teile einzelabnehmen lassen. Aber muss ich dann das ganze eventuell noch in die papiere eintragen lassen oder was kommt noch?

thx für antworten

mfg georg



Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.09.2010 um 20:33:21
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Percy 81 erstellt am 02.09.2010 um 19:23:14 pn profil zitat link
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MG
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848 Beiträge
Hallo,

ist da keine ABE bei?


Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind.
Gringo456 erstellt am 02.09.2010 um 19:29:37 pn profil zitat link
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Lauenburg
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3 Beiträge
Ich hab ja noch kein es ist einfach die frage was alles auf mich zukommt wenn ich ein einbaue
Old Men erstellt am 02.09.2010 um 20:02:02 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
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5286 Beiträge
Wenn du eine ABE hast, brauchst du nichts eintragen lassen. Ich glaube aber nicht, dass es offene Filter mit ABE gibt. Hast du ein Teilegutachten, mußt du das Teil beim TÜV eintragen lassen. Danach solltest du diese Eintragung in deinen Fahrzeugpapieren eintragen lassen. (Strassenverkehrsamt) Es wird aber überall unterschiedlich gehandhabt. Mancher TÜV Prüfer sagt dir, unverzüglich, andere aber sagen, dass es Zeitlich nicht begrenzt ist. Du kannst den TÜV Bericht über diese Eintragung meiner Meinung nach auch im Handschuhfach deponieren, dann hast du bei einer Kontrolle immer den Nachweis der Eintragung.
Gringo456 erstellt am 02.09.2010 um 21:19:46 pn profil zitat link
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Lauenburg
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3 Beiträge
danke schon mal für die antwort

bei denen die ich mir ausgesucht hab steht immer "Gutachterlicher Stellungsnahme Tüv §21" bei
heisst das ich muss zum tüv und es eintragen lassen? oder gehts so ?
Old Men erstellt am 02.09.2010 um 23:00:46 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
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5286 Beiträge
Gutachterliche Stellungsnahme heisst, er kann eintragen, muß er aber nicht. Kaufe dir einen Filter mit Gutachten. Ich habe einen eingebaut mit Gutachten und habe den ohne Probleme eingetragen bekommen.
violett erstellt am 03.09.2010 um 19:16:45 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2102 Beiträge
Jab, entweder:

- Teilegutachten, dann hast ne ganz normale Eintragung, Kosten ca. 40 Euro

- Abnahme nach §19/2 i.Verb.m. §21 (gutachterliche Stellungnahme, ähnliches) dann kommts je nachdem drauf an wie dein prüfer "drauf ist". Da steht dann meist drin dass eine Fahrgeräuschmessung durchzuführen ist,. Die kostet bei uns schon ca.200 Euro und wenner dann zu laut ist kriegst ihn trotzdem nicht eingetragen!

Also am besten einen kaufen mit Teilegutachten!!!
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E36-Freak erstellt am 03.09.2010 um 22:37:59 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


Deutschland

3064 Beiträge
Zitat:


Jab, entweder:

- Teilegutachten, dann hast ne ganz normale Eintragung, Kosten ca. 40 Euro

-Da steht dann meist drin dass eine Fahrgeräuschmessung durchzuführen ist,. Die kostet bei uns schon ca.200 Euro und wenner dann zu laut ist kriegst ihn trotzdem nicht eingetragen!

Also am besten einen kaufen mit Teilegutachten!!!

(Zitat von: violett)




Mann habt Ihr Preise :-)

hier kostet eine Messung ca. 30-40 Euro...ist ein Messgerät, mit dem auch Geräuschmessungen bei Krädern durchgeführt werden.
violett erstellt am 05.09.2010 um 12:28:15 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2102 Beiträge
Zitat:




Mann habt Ihr Preise :-)

hier kostet eine Messung ca. 30-40 Euro...ist ein Messgerät, mit dem auch Geräuschmessungen bei Krädern durchgeführt werden.

(Zitat von: E36-Freak)





Ich meinte ne richtige Fahrgeräuschmessung
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E36-Freak erstellt am 05.09.2010 um 14:05:27 pn profil zitat link
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3064 Beiträge
ja gut, aber eine Geräuschmessung reicht offenbar für eine Eintragung bzw. Nicht-Eintragung aus
violett erstellt am 05.09.2010 um 16:33:31 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2102 Beiträge
Zitat:


ja gut, aber eine Geräuschmessung reicht offenbar für eine Eintragung bzw. Nicht-Eintragung aus

(Zitat von: E36-Freak)





Ja man kann auch mal kurz das Kästchen hinhalten und so ne Standgeräuschmessung machen, da weiste dann mal wo du ungefähr liegst! Aber eigentlich brauchste ne Fahrgeräuschmessung, da du ja genau da dieses "woooom"-Ansauggeräusch hast!
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