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shaneE46 erstellt am 31.08.2010 um 17:22:42 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 18.02.2008


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42 Beiträge
Hallo Leute!

Habe ein Fahrzeug ohne Garantie gekauft und erst als ich nach Hause kam hab ich gesehen dass auf der Fahrerseite unter dem Teppich ein Tennisball grosses Loch im Stoff ist und dieses Schaumpolster dass dort drin wäre mit irgendwelchen Stofffetzen aufgefüllt ist. Es handelt sich um einen 316i, kein Prachtstück. Ich weiss nicht ob der Besitzer nen Hund hatte oder wie es zu diesem Schaden gekommen ist. Kann man hier noch was machen? Oder bin ich jetzt einfach selber schuld. Danke im Vorraus!
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cabriofrank erstellt am 31.08.2010 um 17:35:17 pn profil zitat link
Hallo!

Kommt drauf an ob vom Händler oder Privat..

Grüße Frank


:-)
Heckpropeller erstellt am 31.08.2010 um 20:15:16 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.01.2007


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2691 Beiträge
No way, egal wo gekauft. Es sei denn du hast ihn bei einem Vertragshänder gekauft. Dann hast du eventuell Chancen auf Kulanz.
Das sind optische Mängel, diesen kann man als Abnutzungserscheinung oder auch natüröichen Verschleiss anerkennen.
shaneE46 erstellt am 31.08.2010 um 21:18:53 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.02.2008


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42 Beiträge
was wäre der unterschied ob beim händler oder privat? habe ihn privat gekauft.
Stefan177 erstellt am 31.08.2010 um 21:28:07 pn profil zitat link
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Cham
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2021 Beiträge
Der Händler hat gegenüber einem privaten Käufer immer Sachmängelhaftung. Der privater Verkäufer schließt sie in der Regel aus. Fast jeder Kaufvertrag enthält so eine Klausel. Ausser Ihr habt mit der Hand selber einen aufgesetzt.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
hyperschnecke erstellt am 01.09.2010 um 10:37:08 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.05.2009

Thüringen
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85 Beiträge
kommt darauf an was der wagen gekostet hat. wenn es 500€ waren und er als bastlerfrzg. verkauft wurde, hast du keine chance. ansonsten gild meiner meinung nach bei jedem kaufvertrag, ein 14 tägiges rückgabe recht. verhandel mit dem verkäufer über einen preisnachlass oder überlege dir ob du ihn evtl. zurück geben willst.
Widersprich nie einer Frau. Warte einfach bis Sie sich selbst widerspricht.
Heckpropeller erstellt am 01.09.2010 um 10:58:00 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.01.2007


Deutschland

2691 Beiträge
Zitat:

ansonsten gild meiner meinung nach bei jedem kaufvertrag, ein 14 tägiges rückgabe recht. verhandel mit dem verkäufer über einen preisnachlass oder überlege dir ob du ihn evtl. zurück geben willst.



Nein, wie kommt man darauf?
Es gibt kein Rückgaberecht, dies gilt nur als Widerrufsrecht bei nur bei Fernabsatz-, Haustür- und Messegeschäften.
Wäre ja noch schöner, wenn man sein Wagen immer zurückgeben kann an die Privatperson von der man ihn gekauft hat.
Hach, wäre das lustig...