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Neosr erstellt am 15.07.2010 um 09:45:39 pn profil link zitat
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Contwig
Deutschland

139 Beiträge
Hallo,

ich hab an meinem e46 Touring 320 m54 bj2002 vor kurzem ein Originalfahrwerk mit sportlicher Abstimmung (also auch 20mm tiefer) nachgerüstet. Nun hab ich hier im Forum gelesen, dass man beim Freundlichen eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung holen kann. Mein Freundlicher weiss darüber nix.....

Kann ich mir vielleicht irgendwo anders noch so ne Bescheinigung holen/besorgen?

Hat vielleicht jemand ne Kopie für mich?

Im Forum (Datenbank) hier hab ich nix gefunden.....

Dachte ich versuchs mal hier......

Gruß

Stefan
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MMX erstellt am 24.07.2010 um 01:57:55 pn profil zitat link
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Dessau
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166 Beiträge
Originalteile also Serienfahrwerk, auch die 'sportlichen', sind in der EG Bauartgenehmigung bereits drin sind also eingetragen und zugelassen. Das gilt z.B. auch für die ferigegebene BMW Felgen, M-Aerodynamikpaket, M-Sportpaket usw.
Also keine Sorge das sind Serienteile, du brauchst keine Papiere dafür.
Alles was Serie erhältlich war ist auch zugelassen, vorausgesetzt natürlich es ist vom bzw. für das passende Fahrzeug.

Gruß Marco


http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic17416_der_sportliche_Touring_Update____M_Lenkrad_3er_BMW_-_E46.html&Topic_Cat=4
Neosr erstellt am 27.07.2010 um 10:50:54 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.12.2005

Contwig
Deutschland

139 Beiträge
hab mir eigentlich auch nur gedanken wegen der tieferlegung gemacht.....

sind alles original teile........

ich hab aber nochmal beim freundlichen nachgehakt.....er hat genau das gleiche gesagt....
brauch mir keine sorgen machen, wäre tüv technich alles kein problem. der wird nix sagen....

nächsten monat werd ich es sehen wenn ich auf den tüv fahre.....
Neosr erstellt am 15.08.2010 um 12:05:01 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.12.2005

Contwig
Deutschland

139 Beiträge
wollte nur nochmal ne kurze rückmeldung abgeben....

war letzte woche auf dem TÜV....gab mit dem nachgerüstetenm-fahrwerk keine probleme....

wie hier schon geschrieben, solange originalteile verwendet werden (BMW) alles kein Problem.....

daniel.krueger erstellt am 15.08.2010 um 21:12:09 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

Falkensee
Deutschland

3919 Beiträge
@ Neosr:

Leider ist der TÜV da absolut im Irrtum. Habe das Ganze vor einiger Zeit am E36 gemacht und kann Dir daher mit Sicherheit sagen, daß es diese Bescheinigungen gibt, allerdings gibt es in Deinem Falle ein Problem. BMW gibt die werkseitige Freigabe für die Nachrüstung nur dann, wenn es einen Nachrüstsatz gibt und das ist beim E46-Touring nicht der Fall.
Wenn der BMW-Händler nichs von diesen bescheinigungen weiß, dann soll er mal die URK-CD (Umrüstkatalog) nehmen und dort drauf suchen. Darauf gibt es u.a. die Herstellerbescheinigungen 210 und 211, das sind jene für die E46 Limousine, zudem gibt es noch eine Seite mit einer Übersicht aller verfügbaren bzw. technisch möglichen Umrüstungen, aus dieser geht hervor, daß der Umbau beim Touring zwar möglich aber nicht freigegeben ist.


@ MMX:

Das ist bei weitem nicht bei allen Teilen der Fall. Bei diversen Teilen gilt: "Nur, wenn werksseitig verbaut." Fahrwerks- Lenkradumbauten müssen z.B. laut BMW immer eingetragen werden, auch wenn hierdurch ein Zustand hergestellt wird, den es ab Werk gab.
violett erstellt am 16.08.2010 um 16:01:37 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2102 Beiträge
Ich schau mal in den TÜV BMW Zubehörkatalog was da drin steht!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Neosr erstellt am 17.08.2010 um 09:35:27 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 15.12.2005

Contwig
Deutschland

139 Beiträge
aber es gibt doch jede menge leute die ein m-fahrwerk nachgerüstet haben.....ob nun touring oder nicht.....

ich bin nun in dem glauben, dass ich keine probleme haben werde.....da bmw händler sagt ich kann es verbauen und der tüv auch nix gesagt hat.....

was nun?
violett erstellt am 17.08.2010 um 12:08:36 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2102 Beiträge
Eigentlich hab ich ja Urlaub..., also das gibt BMW im Umrüstkatalog E46 an:

Einbausätze Sportfahrwerk mit Fahrzeug-Tieferlegung:

F o l g e n d e S p o r t f a h r w e r k e m i t F a h r z e u g - T i e f e r l e g u n g s i n d f ü r e i n e
n a c h t r ä g l i c h e M o n t a g e w e r k s e i t i g g e p r ü f t u n d f r e i g e g e b e n :

Für Limousinen sind folgende Einbausätze erhältlich:
316i, 318i, 320d ab Serienbeginn Best.-Nr.: 33 32 9 415 349
ABE-Nr.: Keine, Bestätigung Nr. 210 im Anhang
320i, 323i, 328i ab Serienbeginn Best.-Nr.: 33 32 9 415 350
ABE-Nr.: Keine, Bestätigung Nr. 211 im Anhang

Coupé- und Compact-Modelle: Serienmäßig mit Sportfahrwerk!

Für Allrad-Modellle sind k e i n e Sportfahrwerke vorgesehen.

Für Cabrio- und Touring-Modelle sind als Sonderausstattung
ab Werk Sportfahrwerke erhältlich.

Nachrüstsätze werden werkseitig derzeit n i c h t angeboten.
Die Nachrüstung mit Einzelkomponenten ist technisch möglich:

Werkseitig bestehen keine technischen Bedenken, wenn bei den Limousinen das als
Sonderausstattung ab Band erhältliche M-Technik-Sportfahrwerk eingebaut wird.
Die Einzelteile, bestehend aus Dämpfern, Federn, Gummilagern und Stabilisatoren,
jeweils für Vorder- und Hinterachse, sind analog BMW Teilekatalog zu verbauen.
Die Fahrzeughöhe reduziert sich von 1415 mm auf 1399 mm.
Die zulässigen Gewichte und Achslasten bleiben unverändert.
Nach dem Umbau ist die Scheinwerfereinstellung zu überprüfen.
Die rechtsverbindliche Verantwortung für den vollständigen und fachgerechte Umbau der
Fahrwerksumrüstung hat der ausführende BMW Service zu übernehmen.
Abnahme dieser Umrüstung bei einer Technischen Prüfstelle und Eintrag in die Kfz-
Papiere durch die Kfz-Zulassungsstelle sind nach § 19 (2) StVZO erforderlich.
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw