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Zange erstellt am 12.07.2010 um 22:08:25 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 11.06.2010


Deutschland

6 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 13.07.2010 um 08:23:33 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hi bist du mein ansprechpartner oder fährt dein kollege die kombi ? :) Und zwar geht es mir um die eintragung der oben genannten felgen auf einem cabrio .

Wollt die Woche meine Felgen eintragen fahren da ich sie sonst auf meinem Coupe gefahren bin , nun sehe ich aber jetzt das ich dich Auflage Cbo ( steht für Cabrio) erfüllen muss und die steht nicht bei meiner Rad/Reifen Kombi , sprich nur auf Coupe fahrbar !? Spinnen die ? xD

Hat sie jemand drauf und eingetragen oder kann ich mir den weg zum Tüv sparen über eine Normale eintragung !?

PS : Habe :225/40/18 8,0J ASA AR-1 ET35

Bearbeitet von: ThaFreak am 13.07.2010 um 08:23:33
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Contiboy erstellt am 12.07.2010 um 22:48:27 pn profil zitat link
aktuell gesperrt

Uelzen
Deutschland

56 Beiträge
sry nur auf ner limo drauf ....


ScratchDee erstellt am 12.07.2010 um 23:20:08 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.04.2005

Kassel
Deutschland

63 Beiträge
Also hier in diesem Gutachten steht auch das E36 Cabrio drin.

http://www.asa-wheels.de/download/gutachten/file_1_204.PDF
Zange erstellt am 13.07.2010 um 08:20:13 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 11.06.2010


Deutschland

6 Beiträge
Danke , genau das Gutachten habe ich auch und im schein 3/B stehen so und unter dem steht nix vom Cabrio weder drunter noch bei Auflagen und Hinweisen , blicke da nimmer durch ^^

Denn Laut Auflagen und Hinweisen dürfte ich sie nirgends fahren denn sonst müsste ja eins von den sachen da drinne stehen oder sehe ich das falsch : xD

Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).


Bearbeitet von: Zange am 13.07.2010 um 08:21:55

Bearbeitet von: Zange am 13.07.2010 um 08:22:58
violett erstellt am 14.07.2010 um 12:44:20 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2163 Beiträge
@Zange sorry aber du liest das Gutachten falsch wenn da 3B,3/B steht gilt das für alle 3er...., NUR wenn in den Auflagen z.B. Cbo steht sind die Felgen "auch nur" für das cabrio zulässig!!!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw