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Axilleus erstellt am 19.03.2010 um 17:08:24 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 23.11.2006


Deutschland

203 Beiträge
Ich habe mein Navi nach 1,5 jahren eigeschickt zur reparatur weil das display den geist aufgegeben hat. Jetzt haben die mir ein neues unbenutztes wieder geschickt. Meine Frage ist jetzt habe ich noch das restliche halbe jahr anspruch auf garantie oder jetzt nochmal 2 volle jahre weils ja neu ist???

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JohnE36 erstellt am 19.03.2010 um 17:18:52 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.02.2008

Werder (Havel)
Deutschland

134 Beiträge
nur den rest also das halbe jahr....


Axilleus erstellt am 19.03.2010 um 17:27:04 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 23.11.2006


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203 Beiträge
OK danke!
Kenzo erstellt am 20.03.2010 um 07:36:57 pn profil zitat link
Also soweit ich weiß gibt es auf ausgetauschte Teile die volle Garantie von 2 Jahren.

Das war z.B bei meiner Airbag-Sensormatte so.
Bardock erstellt am 20.03.2010 um 08:20:11 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.04.2008


Deutschland

408 Beiträge
Das ist nicht richtig.

Auf neue Produkte hast du Gewährleistung. 2 Jahre.
Wenn also nach 1,5 Jahren das Produkt erneuert oder
instandgesetzt wird, ist wieder alles in Ordnung und es
läuft noch ein halbes Jahr weiter wie gewohnt, bis die 2 Jahre
abgelaufen sind. Es ist falsch anzunehmen, das dann
"neue 2 Jahre" greifen würden.

Beispiel: Einen Tag vor Fristablauf bekommt man das fehlerhafte
Produkt gewechselt. Einen Tag später, also der erste Tag bei dem
die Gewährleistung nicht mehr greift, geht es wieder kaputt, dann
hat man KEINE Gewährleistung mehr. Punkt. Und Punkt heisst
Satzende. So ist es, da gibt es nichts zu diskutieren.

Alles andere ist entweder Garantie oder Kulanz. Das sind andere
Sachverhalte als Gewährleistung, das verwechseln viele. Und das ist ein
pures Entgegenkommen und Freundlichkeit seitens der Verkäuferseite.
Mit der Gewährleistung und deren rechtlichen Grundlage hat das
nichts zu tun.
Stefan177 erstellt am 20.03.2010 um 09:49:36 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.04.2008

Cham
Deutschland

1941 Beiträge
Die "Übergabe" ist das Kaufdatum. Ab diesem Punkt hast Du zwei Jahre Gewährleistung und die freiwillige Garantie des Herstellers beginnt. Die Neulieferung ist lediglich eine Nachbesserung und darauf gibts keine Gewährleistung.

Anders siehts aus, wenn Du die Reparatur bezahlen musst. Dann hast Du zwei Jahre Gewährleistung auf die Reparatur.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...