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Tubs erstellt am 11.03.2010 um 22:03:03 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.09.2007


Deutschland

102 Beiträge
Zitat:


Laut POL bin ich der gelackmeierte, habe zwar Anzeige erstattet, aber Schmerzensgeld usw muss ich selbst einklagen, da nicht von öffentlichem Interesse.
(Zitat von: coupe-maniac)




Ich weiß nicht was manche da für Vorstellungen haben, aber das ist immer so. Von öffentlichem Interesse ist ein Vergehen gegen das Gesetz. Was du bei der Polizei gemacht hast nennt sich Strafanzeige. Ein Staatsanwalt kann dann ein Strafverfahren einleiten, in dem vor Gericht über Strafen entschieden wird, weil Gesetze missachtet wurden. Ein solches Verfahren ist von öffentlichem Interesse.

Das nächste ist eine Zivilklage. Das sind Ansprüche, die du geltend macht für eine Entschädigung. Das ist nicht von öffentlichem Interesse sondern nur in deinem Interesse. Dafür musst du dir einen Anwalt holen oder selber eine Zivilklage einreichen.

Tombo erstellt am 11.03.2010 um 23:26:28 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.11.2001


Deutschland

236 Beiträge
Zitat:

oder generell Haftpflicht versichert ist



Die wird für den Schaden nicht einspringen,es sei denn es ist im Vertrag mit drin,meistens aber nicht.
Das geht bei Hunden über so eine Hunde oder Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Zitat:

Schon mal nem nackten in die Tasche gegriffen?



Bete mal das die versichert ist oder Kohle auf Tasche hat.



knax erstellt am 12.03.2010 um 13:43:05 pn profil zitat link
Mitglied seit: 22.03.2007

Kreis Recklinghausen
Deutschland

108 Beiträge
Zitat:




Zitat:

Schon mal nem nackten in die Tasche gegriffen?



Bete mal das die versichert ist oder Kohle auf Tasche hat.


(Zitat von: Tombo)





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