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Werksseitige Reifenfreigaben Styling 32
Moin zusammen,
brauche für den Frühjahr neue Reifen und habe momentan auf meinem e36 323i touring 255er auf der 8,5x17 Styling 32.
Nun würde ich gerne auf die kleinste Größe wechseln, die im BMW Umrüstkatalog steht: 235/40 ZR 17
Muss ich das eintragen lassen oder ist das durch den Umrüstkatalog schon okay? (Irritiert mich irgendwie, das dort werkseitig freigeben steht.)
Wenn ich von der Mischbereifung weg möchte und hinten auf die 8,5 auch 225/45 ZR 17 ziehen ist klar, denn brauche ich eine Reifenfreigabe vom Hersteller und muss das eintragen lassen.
Aber wie gesagt, mir gehts um das kleinste was im Katalog steht.
Vielen Dank und Gruß
e30_fan
brauche für den Frühjahr neue Reifen und habe momentan auf meinem e36 323i touring 255er auf der 8,5x17 Styling 32.
Nun würde ich gerne auf die kleinste Größe wechseln, die im BMW Umrüstkatalog steht: 235/40 ZR 17
Muss ich das eintragen lassen oder ist das durch den Umrüstkatalog schon okay? (Irritiert mich irgendwie, das dort werkseitig freigeben steht.)
Wenn ich von der Mischbereifung weg möchte und hinten auf die 8,5 auch 225/45 ZR 17 ziehen ist klar, denn brauche ich eine Reifenfreigabe vom Hersteller und muss das eintragen lassen.
Aber wie gesagt, mir gehts um das kleinste was im Katalog steht.
Vielen Dank und Gruß
e30_fan
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HAllo,
es gibt die BBS RA felge in 8,5 " mit et40 im GA stehen 225 / 45 - 17 auch für den e36 .
Somit gäbe es einen vergleich zur eintragung !
Gruß pat
es gibt die BBS RA felge in 8,5 " mit et40 im GA stehen 225 / 45 - 17 auch für den e36 .
Somit gäbe es einen vergleich zur eintragung !
Gruß pat
http://mein.auto-treff.com/31045-1.bmw
Guckst du hier:
original Reifenfreigabe
oder hier
Umrüstkatalog
Alles was hier drin steht ist von BMW freigegeben, und somit eintragungsfrei.
Jedwede Änderung abseits der Liste wird eine Einzelabnahme.
Bearbeitet von: Merlin-9999 am 08.03.2010 um 08:56:30
original Reifenfreigabe
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Umrüstkatalog
Alles was hier drin steht ist von BMW freigegeben, und somit eintragungsfrei.
Jedwede Änderung abseits der Liste wird eine Einzelabnahme.
Bearbeitet von: Merlin-9999 am 08.03.2010 um 08:56:30
Gruß Stefan
MEIN BMW STEHT ZUM VERKAUF
MEIN BMW STEHT ZUM VERKAUF
Hallo Stefan,
deinen zweiten Link kenne ich, was mich hier verwundert ist der Hinweis auf Seite 53:
Hinweis:
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-
/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und
Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
deinen zweiten Link kenne ich, was mich hier verwundert ist der Hinweis auf Seite 53:
Hinweis:
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-
/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und
Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
