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TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum
Undedenklichkeitsbescheinigung M40 auf M50
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 09.02.2010 um 10:42:37 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.
Hallo Leute habe diese anfrage bei BMW getätigt zwecks motorumbau wegen Unbedenlichkeitsbescheinigung
Sehr geehrete Damen und Herren,
Ich bin die Besitzerin eines BMW E30 318i Cabrio mit der Motornummer M40 (Fahrgestellnummer WBABAxxxx)
und führe einen Motorwechsel bzw. Komplettumbau zum BMW 325i E30 durch mit der Motornummer M50B25,
das Teilefahrzeug ist ein BMW 525i E34 ohne Vanos (Fahrgestellnummer WBAHDxxxx) .
Im Anhang finden sie die beiden eingescannten Fahrzeugbriefe bzw. - Scheine.
Können Sie mir diesbezüglich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die technische Abnahme behilflich sein??
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Müllers
und das kam als Antwort
Sehr geehrte Frau Müllers,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2010, die wir an die zuständige Fachabteilung unseres Hauses weitergeleitet haben. Unsere Kollegen melden sich so schnell wie möglich. Falls sich die Antwort etwas verzögert, bitten wir Sie um Verständnis und sagen vorab Danke für Ihre Geduld.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen rund um BMW und die Freude am Fahren haben, sind wir gern persönlich für Sie da. Unter der Servicenummer 0180 2 324252* beraten wir Sie gerne 7 Tage die Woche zwischen 8.00 und 22.00 Uhr.
Sie erreichen uns außerdem per Fax unter der Nummer 0180 2 123484* und auch per E-Mail unter kundenbetreuung@bmw.de.
Mit freundlichen Grüßen
BMW Kundenbetreuung
So und dies kam heute
Sehr geehrte Frau Müllers,
in Beantwortung Ihrer Anfrage machen wir auf Folgendes aufmerksam:
Nachdem wir sowohl an der Reinhaltung unserer verschiedenen Baureihen interessiert als auch an die „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) der Modellreihe BMW 3 – E 30 gebunden sind, haben wir uns mit dem von Ihnen praktizierten Fahrzeugumbau und vor allem mit der Vermischung unterschiedlicher Baureihenteile nie befasst! Einfacher ausgedrückt, ein Fahrzeug wie von Ihnen geschaffen, haben wir nie produziert. Dies bedeutet, dass wir dazu weder nähere technische Anleitungen geben noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Abnahme durch eine „Technische Prüfstelle“ (TÜV, DEKRA o. dgl.) erteilen können. Ferner existiert für eine derartige Fahrzeug-/Motormischversion kein Abgasgutachten gemäß § 47 StVZO. Ein derartiges Gutachten ist aber die Voraussetzung, dass das Fahrzeug eine erneute Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr erhält. Es liegt im Ermessen der „Technischen Prüfstelle“, diesem Automobil – in Form einer Einzelabnahme – eine erneute Genehmigung zu erteilen.
Wir bedauern, nicht im gewünschten Sinne antworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Loidl
BMW Kundenbetreuung
Kann mir mal bitte jemand erklären was das soll, es sind doch jede menge unbedenklichkeitsbescheinigung im Umlauf und warum funktioniert das bei mir nicht, oder habe ich die Frage falsch gestellt
Liebe BMW Grüße
Caro
Bearbeitet von: angry-playboy am 09.02.2010 um 10:42:37
Hallo Leute habe diese anfrage bei BMW getätigt zwecks motorumbau wegen Unbedenlichkeitsbescheinigung
Sehr geehrete Damen und Herren,
Ich bin die Besitzerin eines BMW E30 318i Cabrio mit der Motornummer M40 (Fahrgestellnummer WBABAxxxx)
und führe einen Motorwechsel bzw. Komplettumbau zum BMW 325i E30 durch mit der Motornummer M50B25,
das Teilefahrzeug ist ein BMW 525i E34 ohne Vanos (Fahrgestellnummer WBAHDxxxx) .
Im Anhang finden sie die beiden eingescannten Fahrzeugbriefe bzw. - Scheine.
Können Sie mir diesbezüglich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die technische Abnahme behilflich sein??
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Müllers
und das kam als Antwort
Sehr geehrte Frau Müllers,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2010, die wir an die zuständige Fachabteilung unseres Hauses weitergeleitet haben. Unsere Kollegen melden sich so schnell wie möglich. Falls sich die Antwort etwas verzögert, bitten wir Sie um Verständnis und sagen vorab Danke für Ihre Geduld.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen rund um BMW und die Freude am Fahren haben, sind wir gern persönlich für Sie da. Unter der Servicenummer 0180 2 324252* beraten wir Sie gerne 7 Tage die Woche zwischen 8.00 und 22.00 Uhr.
Sie erreichen uns außerdem per Fax unter der Nummer 0180 2 123484* und auch per E-Mail unter kundenbetreuung@bmw.de.
Mit freundlichen Grüßen
BMW Kundenbetreuung
So und dies kam heute
Sehr geehrte Frau Müllers,
in Beantwortung Ihrer Anfrage machen wir auf Folgendes aufmerksam:
Nachdem wir sowohl an der Reinhaltung unserer verschiedenen Baureihen interessiert als auch an die „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) der Modellreihe BMW 3 – E 30 gebunden sind, haben wir uns mit dem von Ihnen praktizierten Fahrzeugumbau und vor allem mit der Vermischung unterschiedlicher Baureihenteile nie befasst! Einfacher ausgedrückt, ein Fahrzeug wie von Ihnen geschaffen, haben wir nie produziert. Dies bedeutet, dass wir dazu weder nähere technische Anleitungen geben noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Abnahme durch eine „Technische Prüfstelle“ (TÜV, DEKRA o. dgl.) erteilen können. Ferner existiert für eine derartige Fahrzeug-/Motormischversion kein Abgasgutachten gemäß § 47 StVZO. Ein derartiges Gutachten ist aber die Voraussetzung, dass das Fahrzeug eine erneute Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr erhält. Es liegt im Ermessen der „Technischen Prüfstelle“, diesem Automobil – in Form einer Einzelabnahme – eine erneute Genehmigung zu erteilen.
Wir bedauern, nicht im gewünschten Sinne antworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Loidl
BMW Kundenbetreuung
Kann mir mal bitte jemand erklären was das soll, es sind doch jede menge unbedenklichkeitsbescheinigung im Umlauf und warum funktioniert das bei mir nicht, oder habe ich die Frage falsch gestellt
Liebe BMW Grüße
Caro
Bearbeitet von: angry-playboy am 09.02.2010 um 10:42:37
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für den tüv ist in erster linie wichtig, dass das fzg nach dem umbau weiterhin verkehrssicher ist und die abgasvorschriften eingehalten werden. soll heissen:
bremsen müssen der motorleistung angepasst sein -> e30 cab hat die bremsanlage von 325i, daher kein problem
die abgasanlage kannst vom e36 nehmen, da muss nicht viel angepasst werden, die kats sollten zb. vom e36 m3 sein
-> wenn die abgaswerte für euro 2 eingehalten werden -> kein problem
motorhalter passen vom e36
genaueres steht zb. hier da ist auch ne kopie der motoreintragung dabei ... ggf. ausdrucken und bei der eintragung mitnehmen, falls der prüfer blöd tut
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ride like a devil - feel like a god
den M50 hat es ab Werk nie im E30 gegeben , das wollte dir BMW damit mitteilen .
Eine Eintragung ist aber möglich und machbar wenn du sauber gearbeitet hast und nen Prüfer hast der dir dies auch bescheinigt . Allerdings solltest du evtl. im VOrfeld schonmal beim prüfer deines Vertrauens vorsprechen und ihm dein Vorhaben erläutern . Dann siehste schon wie er darauf reagiert . Machbar is vieles ...
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Wassertransferdruck : www.wtd-garage.de
schaut einfach in die Galerie ...
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Warum halten es so viele für normal das es
für so einen Umbau eine Unbekenklichkeits-
bescheinigung von BMW gibt?
Wenn du pech hast bekommst du den Umbau
bei dem TÜV wo du warst nicht eingetragen.
Oder der Prüfer verlangt ein Abgasgutachten,
dann hast du gewonnen! Denn da kann dann
ein vierstelliger € Betrag fällig werden!
Ab BJ/EZ 90 soll es wohl nicht mehr so einfach
sein so einen Motorumbau eingetragen zube-
kommen.
Bei mir lautete die Frage nur welches BJ, Antwort
01/89. Darauf mein Prüfer: " Alles klar komm
vorbei." Bremse war kein Thema da er mich schon
seit Jahren kennt und wußte das ich da größte
Serienmäßige verbaue.
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ok, danke habe schon mit meinem TÜV Prüfer geredet bevor wir den Umbau gemacht haben und er sagte, dass es überhaupt kein Problem seie, aber wenn ich halt was von BMW habe, geht es
1.) schneller
2.) kann der TÜV Prüfer nicht meckern
ich dachte halt das so viele ne unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW haben, dass ich das einfach mal versuche
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