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Pace erstellt am 18.01.2010 um 16:42:44 pn profil link zitat
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RheinMain
Deutschland

165 Beiträge
Hallo!

Nach einigen Jahren steht bei mir mal wieder ein Lohnsteuerjahresausgleich an und ich wollte mal um Rat bitten was man alles absetzen kann!?

- Km zur Arbeit
- Kontoführungsgebühren
- Beitrag zur IGM ?
- Beiträge zur...
...Haftpflicht?
...Lebensversicherung?
...Rechtsschutzversicherung?
...Berufsunfähigkeitsversicherung?
...privaten Altersvorsorge?

Dann hab ich mir ein Eigenheim gegönnt.
Gibt es hier irgendetwas abzusetzen?

Vielen Dank für jeden Rat!

Bearbeitet von: Pace am 18.01.2010 um 21:36:08
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theblade erstellt am 18.01.2010 um 18:24:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.10.2006

Nähe Berlin
Deutschland

1711 Beiträge
wenn ich deine Frage verfollstädnigen darf:

- kann man beide Wege zur Arbeit angeben über das volle Jahr hinweg oder Arbeit B nur für den genannten Zeitraum?

Beispiel:

Arbeit A hat man von 01.01.bis 31.12.
Arbeit B jedoch nur von 01.09. bis 31.12.


Casper`s Touring erstellt am 18.01.2010 um 18:40:52 pn profil zitat link
Mitglied seit: 20.02.2006

Higher North of Germany
Deutschland

115 Beiträge
Äh...

Der L-Ausgleich ist doch eine Aufrechnung entstandener Kosten... Also die, die einem entstanden sind. Somit würde ich !! LAIE !! sagen, Arbeit B nur für den Zeitraum.
Es ist, wie es ist.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)
Tubs erstellt am 18.01.2010 um 19:36:21 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.09.2007


Deutschland

102 Beiträge
Zitat:


Nach einigen Jahren steht bei mir mal wieder ein Lohnsteuerjahresausgleich an und ich wollte mal um Rat bitten was man alles absetzen kann!?

- Km zur Arbeit
- Kontoführungsgebühren
- Beitrag zur IGM ?
- Beiträge zur...
...Lebensversicherung?
...Rechtsschutzversicherung?
...Berufsunfähigkeitsversicherung?
...privaten Altersvorsorge?

Dann hab ich mir ein Eigenheim gegönnt.
Gibt es hier irgendetwas abzusetzen?
(Zitat von: Pace)




Also, ich gehe mal davon du redest vom Einkommensteuerjahresausgleich. Das was du ausfüllst nennt sich dann auch Einkommensteuererklährung.

Da deine Fragen nicht sehr sprizell sind sondern sehr allgemein gehe ich davon aus, dass du dich damit noch nicht sehr beschäftigt hast. Deshalb mein Rat sich entweder an ein Familienmitglied mit Erfahrung oder einen Steuerberater oder ein Steuerverein zu wenden. Der gute Rat der lbeiden letzten genannten ist allerdings nicht kostrnlos.

Hier mal meine kurze leihenhafte Antwort zu feinen Fragen:

- Km zur Arbeit --> ja
- Kontoführungsgebühren --> pauschal 16 EUR
- Beitrag zur IGM ? --> ja Berufsverband
- Beiträge zur...
...Lebensversicherung? --> unter Umständen
...Rechtsschutzversicherung? ---> der berufliche Anteil ja, der private Anteil nicht
...Berufsunfähigkeitsversicherung? --> unter Umständen
...privaten Altersvorsorge? --> unter Umständen


Zitat:


- kann man beide Wege zur Arbeit angeben über das volle Jahr hinweg oder Arbeit B nur für den genannten Zeitraum?

Beispiel:

Arbeit A hat man von 01.01.bis 31.12.
Arbeit B jedoch nur von 01.09. bis 31.12.
(Zitat von: theblade)




Selbstverständlich nur die Anzahl an Tage an denen du zur Arbeit hingefahrten bist. Das Finanzamt geht z. B. für einen durschschnittlichen Arbeiter bei einer Vollzeitstelle mit 5-Tage-Woche von ca. 220 Arbeitstagen im Jahr aus.

herr_welker erstellt am 22.01.2010 um 17:49:00 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.09.2005


Deutschland

1591 Beiträge
Man kann ja auch Spenden absetzten.

Ich habe nun öfter mal gelesen das viele Finanzämter bei einer Pauschale von 50 EUR keinen Nachweis wollen.
Mal angenommen mein Finanzamt akzeptiert diese Pauschale ohne Nachweis.

Dieses Jahr habe ich nun einen Betrag X gespendet und einen Beleg dafür erhalten.

Kann ich nun 50 + X absetzten? 50 EUR Pauschal und alles darüber mit Nachweis.
Oder muss ich dann den vollen Betrag (50+X) nachweisen können?

@Pace
Du hattest bestimmt noch Reinigungskosten für deine Arbeitskleidung.

Bei der Rechtsschutz reicht es den Beitrag so zu ermitteln:
z.B. bei einer Privat- und Berufssrechtsschutz= Beitrag / 2
oder bei einer Privat-, Kfz- und Berufsrechtsschutz= Beitrag / 3

Unter Umständen würde ich es mir überlegen eine Berufsrechtsschutz abzuschließen, weil bei vielen Gewerkschaften im Mitgliedsbeitrag eine vorhanden ist.
Warum einen Sixpack, wenn man ein Fass haben kann...
Neob18 erstellt am 22.01.2010 um 21:53:10 pn profil zitat link
man kann recht viel absetzten, man muss nur wissen, was z. B.
- Rasierer, wenn du dich für deinen Beruf rasieren musst, gleiche gilt glaub ich auch für Friseur
- Spenden
-Laptop oder Pc, wenn er auch Beruflich bentutz wird, kann er anteilig abgesetzt werden
- Berufskleidung
- KFZ, wenn es Beruflich bentutz wird, gleiche gilt für KFZ-Steuer und Versicherung, wird auch anteilig abgesetzt
- Bücher usw. wenn für den Beruf benötigt
- Fordbildungen für den Beruf usw.

es gibt so viel, das kann man am besten machen lassen, ein Finanzberater hat da mehr Ahnung, also wenn du mehr als 100 € wiederbekommen wirst, dann lohnt sich ein Finanzberater
Was kann man gegen einen zu hohen Verbrauch machen?

Sich einen größeren Tank anschaffen!
Don King erstellt am 23.01.2010 um 00:03:12 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.09.2007

Hamburg
Deutschland

1562 Beiträge
Zitat:


Man kann ja auch Spenden absetzten.

Ich habe nun öfter mal gelesen das viele Finanzämter bei einer Pauschale von 50 EUR keinen Nachweis wollen.

(Zitat von: herr_welker)




das ist die so genannte "nichtbeanstandungsgrenze".
ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich.
ich glaube max. bis 96 € kann ein finanzamt es anerkennen, muss es aber nicht. ein anspruch auf die "nichtbeanstandungsgrenze" besteht nicht.
Russian Power
theblade erstellt am 23.01.2010 um 00:32:44 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.10.2006

Nähe Berlin
Deutschland

1711 Beiträge
Zitat:


Zitat:


- kann man beide Wege zur Arbeit angeben über das volle Jahr hinweg oder Arbeit B nur für den genannten Zeitraum?

Beispiel:

Arbeit A hat man von 01.01.bis 31.12.
Arbeit B jedoch nur von 01.09. bis 31.12.
(Zitat von: theblade)




Selbstverständlich nur die Anzahl an Tage an denen du zur Arbeit hingefahrten bist. Das Finanzamt geht z. B. für einen durschschnittlichen Arbeiter bei einer Vollzeitstelle mit 5-Tage-Woche von ca. 220 Arbeitstagen im Jahr aus.
(Zitat von: Tubs)




muss mal meine Frage konkretisieren:

Arbeit A: Steuerfrei
Arbeit B: Lohnsteuer wird gezahlt

Gibt man somit nur den weg zur Arbeit B an zwecks km-geld (da ja hierfür Lst gezahlt wird) oder können beide Wege angegeben werden?
Neob18 erstellt am 23.01.2010 um 11:42:32 pn profil zitat link
Es können nur für Berufe Werbungskosten abgesetzt werden, in denen man auch Lohnsteuer zahlt.
Was kann man gegen einen zu hohen Verbrauch machen?

Sich einen größeren Tank anschaffen!
Pace erstellt am 01.02.2010 um 01:37:55 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.12.2003

RheinMain
Deutschland

165 Beiträge
Wie schaut es mit dem Bausparvertrag aus?

Kreditkosten für eine Finanzierung?

Gibt es eine Pauschale für Arbeitskleidung und deren Reinigung?

MfG

Bearbeitet von: Pace am 01.02.2010 um 01:42:52
Casper`s Touring erstellt am 01.02.2010 um 08:10:24 pn profil zitat link
Mitglied seit: 20.02.2006

Higher North of Germany
Deutschland

115 Beiträge
Für die Arbeitsbekleidung gibt es eine Pauschale, Reinigung, 120 Euro, glaub ich. Wenn Du ausschließlich beruflich genutzte Kleidung hast.
Es ist, wie es ist.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)
herr_welker erstellt am 01.02.2010 um 17:11:09 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.09.2005


Deutschland

1591 Beiträge
Zitat:


Wie schaut es mit dem Bausparvertrag aus?

Kreditkosten für eine Finanzierung?
Bearbeitet von: Pace am 01.02.2010 um 01:42:52

(Zitat von: Pace)




Ist es ein Riester geförderter Bausparvertrag?
Dann ist es auf jedenfall möglich.
Wenn nein, dann kannst du nur die Gebühren absetzten, wenn es für ein vermietetes Haus ist.

Kommt drauf an welche Kreditkosten es sind. Beruflich? Eigenheim? vermietetes Heim? Auto?
Warum einen Sixpack, wenn man ein Fass haben kann...
Fogg erstellt am 01.02.2010 um 17:25:05 pn profil zitat link
Mitglied seit: 23.03.2006

Irsch/Saar
Deutschland

767 Beiträge
am einfachsten ist es (wenn man keinen Plan hat) wenn man zum Profi geht.
ich lass meine Steuer da auch immer machen und bin vollstens zufrieden.
Gerade wenn man Sachen hat die nicht "alltäglich" sind macht es sinn sich professionellen Rat zu holen.
Ich machs weil ich beim Bund wieder mal im Einsatz war, das ist mir zu kompliziert (obwohl ich ja die alten Bescheide habe wo es schon drauf ist).

Desweiteren hab ich so ohne Probleme mein über 50tkm 2007 abgeschrieben, andere die es selber gemacht haben wurden aufgefordert ihre km nachzuweisen, bei mir kam deshalb keine Nachfrage.
...don´t care about tomorrow!
herr_welker erstellt am 01.02.2010 um 17:30:37 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.09.2005


Deutschland

1591 Beiträge
Du kannst den Bausparvertrag auch einfach draufschreiben. Entweder die kontrollieren es und streichen es. (dann konnte man es wohl nicht absetzten).

Oder er geht durch, weil sich die Steuererklärung eh keiner anschaut. (Pech fürn Staat).

Du musst nur entscheiden wo du es hinschreibst. Entweder als Werbungskosten für nicht selbstständige Arbeit (z.B. bei Vermietung) oder unter Werbungskosten für Kapitalerträge.
Warum einen Sixpack, wenn man ein Fass haben kann...
Pace erstellt am 01.02.2010 um 21:29:21 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.12.2003

RheinMain
Deutschland

165 Beiträge
Zitat:


Zitat:


Wie schaut es mit dem Bausparvertrag aus?

Kreditkosten für eine Finanzierung?
Bearbeitet von: Pace am 01.02.2010 um 01:42:52

(Zitat von: Pace)




Ist es ein Riester geförderter Bausparvertrag?
Dann ist es auf jedenfall möglich.
Wenn nein, dann kannst du nur die Gebühren absetzten, wenn es für ein vermietetes Haus ist.

Kommt drauf an welche Kreditkosten es sind. Beruflich? Eigenheim? vermietetes Heim? Auto?

(Zitat von: herr_welker)




Kredit ist für ein selbstgenutztes Eigenheim.
herr_welker erstellt am 03.02.2010 um 17:01:23 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.09.2005


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1591 Beiträge
Zitat:

Kredit ist für ein selbstgenutztes Eigenheim.



Ich glaub ich hatte dich falsch verstanden. Bausparvertrag wurde bereits zugeteilt und du bist bereits am Rückzahlen? Dann würde ich sagen geht es nicht.
Wenn du aber den Gang zum Steuerberater meidest, dann schreib doch mal eine Email an die Bausparkasse. Die helfen sicherlich kostenlos weiter.

Aber!
Du kannst 20% der abgerechneten Arbeitsleistung eines Handwerkers angeben. (kein Material)
Das gilt auch fürs Eigenheim.

Und für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt (Putzfrau, Gärtner) bekommst du ebenfalls 20% der Arbeitsleistung angerechnet.

In der Steuererklärung ist immer die in der Rechnung ausgewiesene Arbeitsleistung einzutragen. Davon ermittelt das Finanzamt dann die 20%.

Übrigens lassen sich als Werbungskosten für Arbeitnehmer auch Unfallkosten auf dem Arbeitsweg abziehen. (wenn diese nicht durch Alkohol verursacht wurden)

Auch Umzugskosten aus beruflichen Gründen sind abzugsfähig.
Warum einen Sixpack, wenn man ein Fass haben kann...
Pace erstellt am 05.02.2010 um 00:28:58 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 13.12.2003

RheinMain
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165 Beiträge
Stimmt es, dass man auch die gesetzlichen Versicherungen als Sonderausgaben absetzen kann!?

Gruß
herr_welker erstellt am 05.02.2010 um 17:20:32 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.09.2005


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1591 Beiträge
Zitat:


Stimmt es, dass man auch die gesetzlichen Versicherungen als Sonderausgaben absetzen kann!?

Gruß

(Zitat von: Pace)




Ja. Macht das Steuerprogramm automatisch.

2008 und (ich glaube auch 2009) ist der Beitrag aber auf maximal 1.500 EUR begrenzt.
Warum einen Sixpack, wenn man ein Fass haben kann...
Pace erstellt am 05.02.2010 um 18:29:04 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 13.12.2003

RheinMain
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165 Beiträge
Zitat:


Zitat:


Stimmt es, dass man auch die gesetzlichen Versicherungen als Sonderausgaben absetzen kann!?

Gruß

(Zitat von: Pace)




Ja. Macht das Steuerprogramm automatisch.

2008 und (ich glaube auch 2009) ist der Beitrag aber auf maximal 1.500 EUR begrenzt.

(Zitat von: herr_welker)




Danke für Deine Beiträge und natürlich auch an alle anderen!

Welches Steuerprogramm kannst Du empfehlen?

Der Bausparvertrag wurde noch nicht zugeteilt...

Gruß
Tubs erstellt am 05.02.2010 um 18:49:12 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.09.2007


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102 Beiträge
Zitat:


Welches Steuerprogramm kannst Du empfehlen?
(Zitat von: Pace)




Steuer-Spar-Erklärung
http://www.steuertipps.de/
Don King erstellt am 05.02.2010 um 21:26:22 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.09.2007

Hamburg
Deutschland

1562 Beiträge
das programm steuer-spar-erklärung ist echt top.
da ist alles punkt für punkt erklärt. da kann man nichts falsch machen.

wiso sparbuch 2010 ist auch ein gutes programm.
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