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TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum
Scheinwerfer: E-Prüfzeichen oder doch ABE??
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.10.2009 um 20:17:19 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
Hey,
habe vor kurzen für meinen Wagen die folgenden Scheinwerfer gekauft
klick
Ein Freund für seinen Opel ähnliche. Beide sind mit E-Prüfzeichen...
Heute war mein Freund beim Tüv und ist nicht durchgekommen weil er keine ABE für die Scheinwerfer hatte...
Angeblich soll doch laut beschreibung alles paletti sein wegen E-Prüfzeichen..
Braucht man für solche Scheinwerfer wirklich eine ABE oder hat der Prüfer einfach das Zeichen übersehen?
Wäre über Antworten dankbar....
MfG
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.10.2009 um 20:17:19
Hey,
habe vor kurzen für meinen Wagen die folgenden Scheinwerfer gekauft
klick
Ein Freund für seinen Opel ähnliche. Beide sind mit E-Prüfzeichen...
Heute war mein Freund beim Tüv und ist nicht durchgekommen weil er keine ABE für die Scheinwerfer hatte...
Angeblich soll doch laut beschreibung alles paletti sein wegen E-Prüfzeichen..
Braucht man für solche Scheinwerfer wirklich eine ABE oder hat der Prüfer einfach das Zeichen übersehen?
Wäre über Antworten dankbar....
MfG
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.10.2009 um 20:17:19
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ist normalerweise so das wenn die ein e prüfzeichen haben eintragungsfrei sind.
E36 325I Limo http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/pop_profile.asp?showSub=all&mode=Edit
eintragungsfrei heißt doch nur das diese nicht im Fzg. Schein eingetragen werden müssen oder?
solang ein E prüfzeichen vorhanden ist, ist es eintragungsfrei.
hab mal gehört es muss E1 sein?? o..... da gibts verschiedene E's für verschiedene Länder.
vllt. lag es da dran??
hab mal gehört es muss E1 sein?? o..... da gibts verschiedene E's für verschiedene Länder.
vllt. lag es da dran??
Wenn das E-Prüfzeichen drauf ist, brauchst keine ABE. Aber nutz doch zu diesem Thema mal die Suche!
@KingFritz
E1?? bist dir sicher? ich glaub ich hab schon scheinwerfer mit anderen E nummern gesehn bin mir jetzt aber nicht sicher was für eine nummer auf sowas achtet man ja eig nicht so ..
E1?? bist dir sicher? ich glaub ich hab schon scheinwerfer mit anderen E nummern gesehn bin mir jetzt aber nicht sicher was für eine nummer auf sowas achtet man ja eig nicht so ..
E36 325I Limo http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/pop_profile.asp?showSub=all&mode=Edit
Zitat:
@KingFritz
E1?? bist dir sicher? ich glaub ich hab schon scheinwerfer mit anderen E nummern gesehn bin mir jetzt aber nicht sicher was für eine nummer auf sowas achtet man ja eig nicht so ..(Zitat von: BMW E36 325i Power)
Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.
Aber eine Eintragung entfällt hierbei! Du brauchst nur was schriftliches um nachzuweisen, das diese Rückleuchte für Deine Autotype genhmigt wurde und KEINE Klospülungsinnenbeleuchtung ist.
Is auch besser das Gutachten dann im Auto mitzuführen um nicht in Beweisnotstand zu geraten und Zeit zu verschwenden mit Überprüfungsfahrten zur LR
Für Dich heisst das, Dein TÜVler braucht Teile mit E-Prüfzeichen gar nicht einzutragen, deswegen heisst ja eintragungsfrei!Aber man braucht etwas schriftlich um nachzuweißen, dass die Leuchten für dein KFZ geeignet sind.
Hi,
danke für die zahlreichen Anworten...werde mich dahingehend mal beim Verkäufer erkundigen...
MfG
danke für die zahlreichen Anworten...werde mich dahingehend mal beim Verkäufer erkundigen...
MfG
Wenn ein E-Prüfzeichen (und dabei ist es vollkommen egal, welche Zahl hinter dem E steht) vorhanden ist, so werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Anhand der weiteren auf dem Scheinwerfer befindlichen Bezeichnungen kann man ganz genau ersehen, für welchen Verwendungszweck der Scheinwerfer zugelassen ist. (Der Verwendungszweck sagt übrigens nur, welche Funktionen der Scheinwerfer hat, es gibt generell keine Beleuchtungseinrichtungen mit E-Prüfzeichen, in denen die Verwendung auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist.) Da hatte offenbar jemand keine Ahnung. Die Forderung nach einer ABE zeugt schon allein daher von völliger Inkompetenz, da Beleuchtungseinrichtungen bauartgenehmigungspflichtige Teile sind und daher keine ABE sondern eine ABG haben, was aber durch das Prüfzeichen ausreichend dokumentiert ist.
Hi,
danke für die info....mal schaun was bei mir im februar rauskommt..
MfG
danke für die info....mal schaun was bei mir im februar rauskommt..
MfG
@Fritz
Ich habe noch NIE Scheinwerfer/Rückleuchten/Seitenblinken etc. gesehnen wofür es ein Gutachten gab. Soviel mal dazu...
Ich habe noch NIE Scheinwerfer/Rückleuchten/Seitenblinken etc. gesehnen wofür es ein Gutachten gab. Soviel mal dazu...
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
das fand ich bei hella ganz gut, die haben noch ne abe mitgeliefert.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Zitat:
@Fritz
Ich habe noch NIE Scheinwerfer/Rückleuchten/Seitenblinken etc. gesehnen wofür es ein Gutachten gab. Soviel mal dazu...(Zitat von: rs2000mk6)
les dir mal mein post richtig durch, bevor du hier negativ bewertest....
Bearbeitet von: KingFritz am 29.10.2009 um 00:30:43
Zitat:
Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was
das ist so aber nicht richtig...ein Frontscheinwerfer, eine Rückleuchte, ein Seitenblinker usw., der als Beispiel die E1-Zulassung für Deutschland erhalten hat, ist genau typisiert, d.h. es ist genau festgelegt, als welche Art von Scheinwerfer er geprüft wurde
@Fritz
Hab deine Aussage richtig gelesen, keine Bange.
Völliger Quatsch, du brauchst gar nichts schriftliches. Und wie bereits erwähnt gibt es bei E-geprüften Teilen in der Regel KEIN Gutachten.
Hab deine Aussage richtig gelesen, keine Bange.
Zitat:
Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.
Aber eine Eintragung entfällt hierbei! Du brauchst nur was schriftliches um nachzuweisen, das diese Rückleuchte für Deine Autotype genhmigt wurde und KEINE Klospülungsinnenbeleuchtung ist.
Is auch besser das Gutachten dann im Auto mitzuführen um nicht in Beweisnotstand zu geraten und Zeit zu verschwenden mit Überprüfungsfahrten zur LR
Völliger Quatsch, du brauchst gar nichts schriftliches. Und wie bereits erwähnt gibt es bei E-geprüften Teilen in der Regel KEIN Gutachten.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
hi... ich will das thema nochmal aufgreifen... n kumpel wurde gestern von der polizei zur Dekra verdonnert weil er keine ABE für seine Tuningscheinwerfer hatte... die meinten das die E-Nummer gefälscht sein kann und nur der TÜVer überprüfen kann ob dieser scheinwerfer wirklich eine E-Nummer hat. Die frage is nur wo steht das geschrieben? können die einen willkührlich zum TÜV schicken? ich mein das kostet ja auch alles...
ja können die... bei verdacht auf Mängel / unzulässige Bauteile schreiben die die eine Mängelkarte mit der du dann beim Tüv antreten musst....
ist der Mangel berechtigt, zahlst Du, ist ers nicht, zahlt die Polizei
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 7 Monaten
wie geil...
heute beim Tüv..durchgefallen
Grund:
-Depo-Angel-Eyes (Original)
-Depo LED-Rückleuchten (Original) mit E-geprüften Rückstrahlern
-Original LED-Kennzeichenbeleuchtung aus dem neuen 3er
Grund: keine Bescheinigung darüber...fahr jetzt zu einem anderen Prüfer, echt unglaublich
heute beim Tüv..durchgefallen
Grund:
-Depo-Angel-Eyes (Original)
-Depo LED-Rückleuchten (Original) mit E-geprüften Rückstrahlern
-Original LED-Kennzeichenbeleuchtung aus dem neuen 3er
Grund: keine Bescheinigung darüber...fahr jetzt zu einem anderen Prüfer, echt unglaublich
Hey,
frag den ma ob der noch ganz sauber is....
War im März beim Tüv (GTÜ) mit meinen Scheinwerfern und Rückleuchten......
kein Problem...ohne Probleme abgenommen......
Wirds gescheitste sein wenn du woanders hinfährst
MfG
frag den ma ob der noch ganz sauber is....
War im März beim Tüv (GTÜ) mit meinen Scheinwerfern und Rückleuchten......
kein Problem...ohne Probleme abgenommen......
Wirds gescheitste sein wenn du woanders hinfährst
MfG
Heute ohne Mängel durch den Tüv.....
