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saschz erstellt am 27.10.2009 um 22:33:15 pn profil link zitat
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.10.2009 um 20:17:19 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hey,
habe vor kurzen für meinen Wagen die folgenden Scheinwerfer gekauft
klick

Ein Freund für seinen Opel ähnliche. Beide sind mit E-Prüfzeichen...
Heute war mein Freund beim Tüv und ist nicht durchgekommen weil er keine ABE für die Scheinwerfer hatte...
Angeblich soll doch laut beschreibung alles paletti sein wegen E-Prüfzeichen..

Braucht man für solche Scheinwerfer wirklich eine ABE oder hat der Prüfer einfach das Zeichen übersehen?

Wäre über Antworten dankbar....


MfG


Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.10.2009 um 20:17:19
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Depo Angel eyes ABE oder E prüfzeichen(TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
BMW E36 325i Power erstellt am 27.10.2009 um 23:17:59 pn profil zitat link
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238 Beiträge
ist normalerweise so das wenn die ein e prüfzeichen haben eintragungsfrei sind.


E36 325I Limo http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/pop_profile.asp?showSub=all&mode=Edit
saschz erstellt am 27.10.2009 um 23:21:46 pn profil zitat link
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Karlstein
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72 Beiträge
eintragungsfrei heißt doch nur das diese nicht im Fzg. Schein eingetragen werden müssen oder?
KingFritz erstellt am 27.10.2009 um 23:23:17 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.04.2009

Wuppertal
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136 Beiträge
solang ein E prüfzeichen vorhanden ist, ist es eintragungsfrei.

hab mal gehört es muss E1 sein?? o..... da gibts verschiedene E's für verschiedene Länder.

vllt. lag es da dran??

Touby89 erstellt am 27.10.2009 um 23:26:08 pn profil zitat link
Mitglied seit: 27.02.2007

Battweiler (Landkreis Pirmasens/Zweibrücken)
Deutschland

1637 Beiträge
Wenn das E-Prüfzeichen drauf ist, brauchst keine ABE. Aber nutz doch zu diesem Thema mal die Suche!
BMW E36 325i Power erstellt am 27.10.2009 um 23:26:54 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.08.2009


Deutschland

238 Beiträge
@KingFritz
E1?? bist dir sicher? ich glaub ich hab schon scheinwerfer mit anderen E nummern gesehn bin mir jetzt aber nicht sicher was für eine nummer auf sowas achtet man ja eig nicht so ..
E36 325I Limo http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/pop_profile.asp?showSub=all&mode=Edit
KingFritz erstellt am 27.10.2009 um 23:38:42 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.04.2009

Wuppertal
Deutschland

136 Beiträge
Zitat:


@KingFritz
E1?? bist dir sicher? ich glaub ich hab schon scheinwerfer mit anderen E nummern gesehn bin mir jetzt aber nicht sicher was für eine nummer auf sowas achtet man ja eig nicht so ..

(Zitat von: BMW E36 325i Power)




Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.
Aber eine Eintragung entfällt hierbei! Du brauchst nur was schriftliches um nachzuweisen, das diese Rückleuchte für Deine Autotype genhmigt wurde und KEINE Klospülungsinnenbeleuchtung ist.
Is auch besser das Gutachten dann im Auto mitzuführen um nicht in Beweisnotstand zu geraten und Zeit zu verschwenden mit Überprüfungsfahrten zur LR
Für Dich heisst das, Dein TÜVler braucht Teile mit E-Prüfzeichen gar nicht einzutragen, deswegen heisst ja eintragungsfrei!Aber man braucht etwas schriftlich um nachzuweißen, dass die Leuchten für dein KFZ geeignet sind.

überwiegend negativ kritisiert Diese Antwort wurde 0 mal gelobt (positiv)   und 1 mal kritisiert (negativ)  Details anzeigen
saschz erstellt am 27.10.2009 um 23:53:39 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 28.02.2009

Karlstein
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72 Beiträge
Hi,
danke für die zahlreichen Anworten...werde mich dahingehend mal beim Verkäufer erkundigen...

MfG
daniel.krueger erstellt am 28.10.2009 um 05:22:55 pn profil zitat link
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Falkensee
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3919 Beiträge
Wenn ein E-Prüfzeichen (und dabei ist es vollkommen egal, welche Zahl hinter dem E steht) vorhanden ist, so werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Anhand der weiteren auf dem Scheinwerfer befindlichen Bezeichnungen kann man ganz genau ersehen, für welchen Verwendungszweck der Scheinwerfer zugelassen ist. (Der Verwendungszweck sagt übrigens nur, welche Funktionen der Scheinwerfer hat, es gibt generell keine Beleuchtungseinrichtungen mit E-Prüfzeichen, in denen die Verwendung auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist.) Da hatte offenbar jemand keine Ahnung. Die Forderung nach einer ABE zeugt schon allein daher von völliger Inkompetenz, da Beleuchtungseinrichtungen bauartgenehmigungspflichtige Teile sind und daher keine ABE sondern eine ABG haben, was aber durch das Prüfzeichen ausreichend dokumentiert ist.
überwiegend positiv gelobt Diese Antwort wurde 2 mal gelobt (positiv)   und 0 mal kritisiert (negativ)  Details anzeigen
saschz erstellt am 28.10.2009 um 19:45:58 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.02.2009

Karlstein
Deutschland

72 Beiträge
Hi,
danke für die info....mal schaun was bei mir im februar rauskommt..

MfG
rs2000mk6 erstellt am 28.10.2009 um 19:57:28 pn profil zitat link
Mitglied seit: 18.05.2007

Rügen
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767 Beiträge
@Fritz

Ich habe noch NIE Scheinwerfer/Rückleuchten/Seitenblinken etc. gesehnen wofür es ein Gutachten gab. Soviel mal dazu...
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Gr33nAcid erstellt am 28.10.2009 um 20:05:13 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.01.2004


Deutschland

1971 Beiträge
das fand ich bei hella ganz gut, die haben noch ne abe mitgeliefert.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
KingFritz erstellt am 29.10.2009 um 00:30:08 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.04.2009

Wuppertal
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136 Beiträge
Zitat:


@Fritz

Ich habe noch NIE Scheinwerfer/Rückleuchten/Seitenblinken etc. gesehnen wofür es ein Gutachten gab. Soviel mal dazu...

(Zitat von: rs2000mk6)


les dir mal mein post richtig durch, bevor du hier negativ bewertest....

Bearbeitet von: KingFritz am 29.10.2009 um 00:30:43

E36-Freak erstellt am 29.10.2009 um 09:05:23 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
Zitat:




Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was



das ist so aber nicht richtig...ein Frontscheinwerfer, eine Rückleuchte, ein Seitenblinker usw., der als Beispiel die E1-Zulassung für Deutschland erhalten hat, ist genau typisiert, d.h. es ist genau festgelegt, als welche Art von Scheinwerfer er geprüft wurde
rs2000mk6 erstellt am 29.10.2009 um 15:08:15 pn profil zitat link
Mitglied seit: 18.05.2007

Rügen
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767 Beiträge
@Fritz
Hab deine Aussage richtig gelesen, keine Bange.

Zitat:

Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.
Aber eine Eintragung entfällt hierbei! Du brauchst nur was schriftliches um nachzuweisen, das diese Rückleuchte für Deine Autotype genhmigt wurde und KEINE Klospülungsinnenbeleuchtung ist.
Is auch besser das Gutachten dann im Auto mitzuführen um nicht in Beweisnotstand zu geraten und Zeit zu verschwenden mit Überprüfungsfahrten zur LR



Völliger Quatsch, du brauchst gar nichts schriftliches. Und wie bereits erwähnt gibt es bei E-geprüften Teilen in der Regel KEIN Gutachten.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
DeFrag erstellt am 05.11.2009 um 19:45:12 pn profil zitat link
Mitglied seit: 27.02.2007

Magdeburg
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67 Beiträge
hi... ich will das thema nochmal aufgreifen... n kumpel wurde gestern von der polizei zur Dekra verdonnert weil er keine ABE für seine Tuningscheinwerfer hatte... die meinten das die E-Nummer gefälscht sein kann und nur der TÜVer überprüfen kann ob dieser scheinwerfer wirklich eine E-Nummer hat. Die frage is nur wo steht das geschrieben? können die einen willkührlich zum TÜV schicken? ich mein das kostet ja auch alles...
saschz erstellt am 05.11.2009 um 23:03:45 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 28.02.2009

Karlstein
Deutschland

72 Beiträge
ja können die... bei verdacht auf Mängel / unzulässige Bauteile schreiben die die eine Mängelkarte mit der du dann beim Tüv antreten musst....
E36-Freak erstellt am 07.11.2009 um 14:14:52 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
ist der Mangel berechtigt, zahlst Du, ist ers nicht, zahlt die Polizei
  Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 7 Monaten
E36-Freak erstellt am 07.06.2010 um 16:04:22 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
wie geil...

heute beim Tüv..durchgefallen


Grund:

-Depo-Angel-Eyes (Original)
-Depo LED-Rückleuchten (Original) mit E-geprüften Rückstrahlern
-Original LED-Kennzeichenbeleuchtung aus dem neuen 3er


Grund: keine Bescheinigung darüber...fahr jetzt zu einem anderen Prüfer, echt unglaublich
saschz erstellt am 08.06.2010 um 23:14:59 pn profil zitat link
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Karlstein
Deutschland

72 Beiträge
Hey,

frag den ma ob der noch ganz sauber is....

War im März beim Tüv (GTÜ) mit meinen Scheinwerfern und Rückleuchten......
kein Problem...ohne Probleme abgenommen......

Wirds gescheitste sein wenn du woanders hinfährst

MfG
E36-Freak erstellt am 11.06.2010 um 10:09:04 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
Heute ohne Mängel durch den Tüv.....