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rotkittel erstellt am 12.08.2009 um 16:49:27 pn profil link zitat
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Sontra
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 12.08.2009 um 16:58:31 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo, bin geschädigter nach einem Unfall. Kosten ca.3000€. BMW 320i E46 Bj.98. Laut Gutachten steht mir keine Wertminderung zu. Scheint das korrekt zu sein? Was meint Ihr? Mfg: Fred

Bearbeitet von: angry-playboy am 12.08.2009 um 16:58:31
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schrauber11 erstellt am 12.08.2009 um 17:16:37 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.08.2009


Deutschland

2 Beiträge
Um die Wertminderung geltend machen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen gegeben sein. So muss das Unfallauto laut Jürgen Schönleber fachgerecht repariert worden sein. In der Rechtsprechung hat sich nach Angaben von Adac-Jurist Paul Kuhn aus München in der Vergangenheit außerdem eine Obergrenze beim Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren und eine maximale Laufleistung von 100 000 Kilometern durchgesetzt.

Allerdings wichen jüngere Urteile von dieser Grenze ab, so Bvsk-Geschäftsführer Elmar Fuchs. Auch Besitzer älterer Fahrzeuge sollten sich daher erkundigen, ob sie eine Wertminderung für ihr Auto geltend machen können.

Der Gutachter errechnet Fuchs zufolge die Höhe der Wertminderung anhand verschiedener Kriterien. Wichtig ist zuallererst die Schwere des Schadens: Wurde das Auto an tragenden Teilen beschädigt, sei die Wertminderung größer als wenn es nur eine Beule im Kotflügel hat.

Lehnt der Gutachter eine Wertminderung allerdings ab, haben Fahrzeughalter das Nachsehen. „Es lässt sich trotzdem nicht ausschließen, dass man bei einem späteren Wiederverkauf durch den Unfall einen Nachteil hat“, sagt Jürgen Schönleber von der DAT. Er rät Geschädigten, in jedem Fall einen eigenen Gutachter zu beauftragen, um das bestmögliche an Schadensersatz herauszuholen.


Bardock erstellt am 12.08.2009 um 18:25:43 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.04.2008


Deutschland

408 Beiträge
Hallo rotkittel,


da du der Geschädigte bist, handelt es sich um einen sogenannten
"Haftpflichtschaden". Nehme dir einen Anwalt wenn es sein muss.
Denn: Bei solchen Fällen gibt es verschiedene Ergebnisse.
Und da die Details nicht bekannt sind, kann man nun kein Urteil fällen.


Noch etwas:

Hallo Schrauber,


wenn du schon einen bestehenden Text kopierst, kannst du
auch gleich noch die Quelle posten.

In diesem Fall nämlich diese hier: Handelsblatt





Gruß Bardock





marueg erstellt am 12.08.2009 um 18:42:13 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.02.2006

Becks-Town (HB) / Potsdam
Deutschland

1942 Beiträge
Ganz ehrlich, bei einem 11 Jahre alten Fahrzeug solltest du dir keine Hoffnungen weiter machen. Selbst die oben zitierten 5 Jahre erscheinen mir schon recht hoch angesetzt.

Bearbeitet von: marueg am 12.08.2009 um 18:42:40
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
rotkittel erstellt am 12.08.2009 um 20:18:53 pn profil zitat link
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Sontra
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118 Beiträge
Alles klar, dann werde ich es auf sich beruhen lassen. Danke. Mfg: Fred