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ABE Orginal oder reicht Kopie???
Hi @ All
Hab da mal ne Frage bezüglich ABE`s.
Ist es ok wenn ich nur eine Kopie besitze??
Oder wird nur ein Orginal von der Rennnleitung akzeptiert??
MFG
nairolf323
Hab da mal ne Frage bezüglich ABE`s.
Ist es ok wenn ich nur eine Kopie besitze??
Oder wird nur ein Orginal von der Rennnleitung akzeptiert??
MFG
nairolf323
AUDI? MERCEDES? VW?
NEE!
Nichts ist wie mein
!!BMW!!
NEE!
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Es kommt auf die Rennleitung an. Sicher hilft eine Kopie, aber muß nicht unbedingt heissen, daß die Rennleitung diese auch anerkennt.
... zumal auf vielen ABE´s steht, dass sie nur im Original gültig sind.
Es ist nicht erlaubt Kopien von ABE oder Gutachten zu machen.
Steht in den meisten auch drin.
Bei Mattig ist sie nur mit dem blauen Balken gültig und bei Zimmermann ist es ein rotes Papier.
Steht dann jeweils dabei, dass es nur gültig mit dem und dem Merkmal ist.
Ist warscheinlich auch gut so weils es sonst immer welche gibt, die die ABE's nach ihren Wünschen ändern.
Steht in den meisten auch drin.
Bei Mattig ist sie nur mit dem blauen Balken gültig und bei Zimmermann ist es ein rotes Papier.
Steht dann jeweils dabei, dass es nur gültig mit dem und dem Merkmal ist.
Ist warscheinlich auch gut so weils es sonst immer welche gibt, die die ABE's nach ihren Wünschen ändern.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
§19 StVZO:
...Der Führer des Fahrzeuges hat...den Abdruck oder die ABLICHTUNG der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung...mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Letztendlich ist das, was man vom Hersteller bekommt, ohnehin immer nur eine Kopie, es gibt nämlich nur ein einziges Original und das liegt beim Hersteller. Das Kopieren kann zwar ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein (was auch nicht immer der Fall ist, es gibt ja auch genug Hersteller, die ihre ABE´s frei zum Download anbieten) rein straßenverkehrsrechtlich ist dies aber nicht relevant.
...Der Führer des Fahrzeuges hat...den Abdruck oder die ABLICHTUNG der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung...mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Letztendlich ist das, was man vom Hersteller bekommt, ohnehin immer nur eine Kopie, es gibt nämlich nur ein einziges Original und das liegt beim Hersteller. Das Kopieren kann zwar ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein (was auch nicht immer der Fall ist, es gibt ja auch genug Hersteller, die ihre ABE´s frei zum Download anbieten) rein straßenverkehrsrechtlich ist dies aber nicht relevant.
Genau was ich hören wollte!!!
Vielen Dank für die Super Info!!
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