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Yorusenshi erstellt am 30.07.2009 um 19:32:38 pn profil link zitat
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 30.07.2009 um 19:37:47 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo!

Habe schon die Suche genutzt, aber leider nichts wirklich passendes gefunden.

Folgendes "Problem":

Ich habe die Möglichkeit sehr günstig an einen AC Schnitzer Radsatz zu kommen, welcher bisher auf einem E36 Compact verbaut war. Reifengrössen 215/45 R17 und 245/40 R17. Das Teilegutachten war aus dem Jahre 1996 und somit natürlich noch keine Rede vom E46. Ich also mal bei Schnitzer angerufen (und möchte den Service an dieser Stelle auch loben) und der nette Mann hat mir prompt ein passendes Gutachten für den E46 gemailt.

Nun aber das Problem:

Laut Gutachten müssen beim E46 an der Vorderachse 225/45 statt der 215/45 auf der Felge montiert sein, und ich scheue trotz der guten Gelegenheit für diese gebrauchten Felgen 2 neue Reifen zu kaufen.

Somit ist die Frage ob ich die Felgen auch mit den 215ern an der Vorderachse eingetragen bekomme, evtl. per Einzelabnahme?!

Ich sollte dazu sagen, dass im Moment an meinem Fahrzeug 4 Räder im Format 215/45 R17 verbaut und eingetragen sind, dies kann also kein Problem sein, ist eben nur die Frage wie sich der TÜV verhält wenn diese im Schnitzer Gutachten für den E46 nicht aufgeführt werden (Für den E36 sind sie genehmigt).

Vielleicht hat ja jemand schonmal was Ähnliches hinter sich gebracht, freue mich über jede Antwort.

MfG

Bearbeitet von: angry-playboy am 30.07.2009 um 19:37:47
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louisdama erstellt am 30.07.2009 um 20:04:56 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.04.2003


Deutschland

1327 Beiträge
Reifenfreigabe besorgen und per Einzelabnahme eintragen lassen.


Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Yorusenshi erstellt am 30.07.2009 um 20:12:11 pn profil zitat link
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bei Bremen
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52 Beiträge
Aber sagt denn nicht das Gutachten für den E36 schon aus, dass die Felge mit den 215ern bezogen sein darf?

Habe leider mit Einzelabnajmen noch garkeine Erfahrung, was würde denn passieren wenn ich mit beiden Gutachten zum TÜV fahre? Der dann ja sehen, dass die Felgen für die Reifen geeignet sind...
louisdama erstellt am 30.07.2009 um 20:36:09 pn profil zitat link
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1327 Beiträge
Was für nen E36 gilt, muss nicht für den E46 gelten,da schwerer etc..
Anfragen kannst ja beim Tüv ob es so reichen würde.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Gr33nAcid erstellt am 31.07.2009 um 08:24:17 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.01.2004


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1988 Beiträge
du nimmst die ganzen unterlagen, besorgst dir ne reifenfreigabe für die kombi und fährst zum tüv und fragst ob das so klappt (auf dem papier). wenn der ja sagt, felgen rauf, abnahme.

sollte mit ca 70 € zu buche schlagen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Yorusenshi erstellt am 01.08.2009 um 12:50:35 pn profil zitat link
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52 Beiträge
So, kurze Rückmeldung nochmal:

Habe die Felgen Gestern mal Probehalber montiert, hat gu gepasst, außer dass beim Verschränken die hinteren Räder wohl leicht an den Radlauf kommen, denke aber nicht dass diese Extremsituation irgendwann mal auftreten wird ^^

Also Heute Vormittag einfach hin zum Tüv und alles mitgenommen, Ausdruck von Michelin für die Reifenkombi, neues und altes Gutachten für die Felgen und noch das Gutachten für meine bisherigen.

Der gute Mann hat sehr lange getippt und gesucht, hat schlußendlich alles gepasst, noch kurz auf die Bühne zum Nummern prüfen, "kleine" Verschränkung (Hat zum Glück nur kleine Gummiblöcke genommen ^^) und vorne alles auf Freigängigkeit geprüft und schon hatte ich meinen Beleg in der Hand :)

Hat am Ende 80 Teuros gekostet, denke aber dass war es wert, stelle die Tage vielleicht mal eine Fotoserie ein.

Bearbeitet von: Yorusenshi am 01.08.2009 um 12:51:48