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FUMA erstellt am 08.07.2009 um 19:54:28 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 08.07.2009

Neu-Ulm
Deutschland

1 Beitrag
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.07.2009 um 19:58:58 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo!

Ich komme demnächst günstig an ein gebrauchtes original BMW M-Fahrwerk für meinen e36 316i Compact.
Es ist alles dabei, Dämpfer und Federn.
Nun meine Frage:
Wie sieht es mit dem TÜV aus, wenn ich das M-Fahrwerk nachträglich einbaue?
Ich habe kein Gutachten für dieses Fahrwerk.
Muss ich es beim TÜV eintragen lassen? Und wenn ja: Wie soll es denn ohne Gutachten gehen?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen!


Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.07.2009 19:58:58
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daniel.krueger erstellt am 08.07.2009 um 22:12:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

Falkensee
Deutschland

3919 Beiträge
Das M-Technik-Fahrwerk muß bei nachträglichen Einbau eingetragen werden. Eine entsprechende für die Eintragung nötige Herstellerbescheinigung kann Dir jeder BMW-Händler aus dem Umrüstkatalog ausdrucken.

Achtung!
Neben den Federn und den Dämpfern gehören auch die Stabilisatoren zum Fahrwerk außerdem ist anhand der Federtabelle zu klären, ob die Federn für Dein Fahrzeug passen, dort gibt es nämlich auch ausstattungsabhängige Unterschiede.