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M-Style66 erstellt am 17.06.2009 um 10:29:06 pn profil link zitat
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Bischberg/Bamberg
Deutschland

65 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 18.06.2009 um 08:28:23 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.

Hi Leute,

war letztens beim Tüv um meine Felgen / Reifen eintragen zu lassen, jetzt hab ich anschließend ja so nen Bescheid bekommen wo alles draufsteht....
Damit muss ich doch jetzt ins Landratsamt etc und die Sachen in den Fahrzeugschein eintragen oder reicht mir dieser Bescheid?

Habe nämlich gerade unterschiedliche Meinungen dazu gehört!

Danke

...Falsches Unterforum

Bearbeitet von - Pug am 18.06.2009 08:28:23
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theblade erstellt am 17.06.2009 um 10:41:20 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.10.2006

Nähe Berlin
Deutschland

1711 Beiträge
soweit mir bekannt ist musst du dann zu zulassungstelle und die Sachen eintragen lassen.


vipng erstellt am 17.06.2009 um 10:46:38 pn profil zitat link
Muß doch auf dem Bescheid stehen.
Eigentlich müßte "unverzüglich eintragen" irgendwo stehen.

Hast dann 3 Tage Zeit oder so.
Ein BMW ist auch im Sturme treu, die Frau nicht mal im Wind.
BigAl erstellt am 17.06.2009 um 11:45:34 pn profil zitat link
Bei mir steht drauf: Bei nächster Ummeldung in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Mir wurde auch beim TÜV gesagt ich müsse das nicht in den Schein eintragen lassen.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfliessen!" Zitat Walter Röhrl
stargate erstellt am 17.06.2009 um 12:14:38 pn profil zitat link
Mitglied seit: 17.08.2005


Deutschland

1228 Beiträge
Zitat:


Bei mir steht drauf: Bei nächster Ummeldung in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Mir wurde auch beim TÜV gesagt ich müsse das nicht in den Schein eintragen lassen.

(Zitat von: BigAl)




Genau so ist es.

Wurde mir bei meinen bisherigen Eintragungen (4 mal bereits) immer so gesagt.


Automobiler Individualist
shiddy erstellt am 17.06.2009 um 12:36:59 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.10.2008

Fulda
Deutschland

21 Beiträge
War so ziemlich genau vor 4 Stunden beim Tüv und habe mehr oder weniger das selbe Prozedere, allerdings mit einem Gewindefahrwerk, welches nur unter den angegeben Reifen/Felgen zulässig ist.

Mit dem Wisch muss man zur Zulassungsstelle, die schreiben einem dann den Brief um.


Achso noch eine kleine Anmerkung zu den Leuten die immer Rufen "hey gewinde eintragen lassen, sind nur 30 öcken, das wars..."

107 Euro für die Eintragung zggl Gebühren der Zulassungsstelle

Gr33nAcid erstellt am 17.06.2009 um 12:52:40 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.01.2004


Deutschland

1988 Beiträge
im brief schreiben die nix um, und das gibt es ja so nicht mehr ;) du kannt es wenn du das naächste mal zum amt gehts in der zulassungsbeschenigung 1 lassen. mußt jetzt gar nix machen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
badness erstellt am 17.06.2009 um 18:09:14 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.02.2007

Weil der Stadt
Deutschland

133 Beiträge
Ihr müsst gar nichts machen - ihr bekommt normalerweise 2 Blätter, eines musste mitführen beim Auto und das andere, da steht nur ne Nummer drauf falls du das im Auto verlierst, dann kannst mit dieser Nummer zum Tüv und nochmal ausdrucken lassen.


Ihr KÖNNT - aber nur wenn ihr wollt, auch mit dem Wisch im Auto zur Zulassungstelle und euch das in euern Fahrzeugschein Eintragen lassen - was aber wiederrum Geld kostet. Falls ihr aus irgendeinem Grund auch immer vlt. mal euer Auto ab bzw. dann wider anmeldet oder ummeldet, könnt ihr das gleich mit machen aber unter normalen Umständen muss man nichts machen!!!

grüßle
Sprinter erstellt am 17.06.2009 um 18:45:04 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.04.2007

Berlin
Deutschland

23 Beiträge
Ihr vergeßt immer zu Fragen nach welchem Paragraph geprüft wurde!
Es steht alles auf dem TÜV Bericht!!
Eigentlich bleiben keine Fragen offen!
Entweder ist es eine Abnahme nach §19/3 ,§19/4 (steht drauf)! Dieser Zettel muß nur bei Ummeldung oder Adressänderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!
ODER es ist eine Abnahme nach § 21( Einzelabnahme/Sonderabnahme) ,diese muß unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. steht aber alles drauf!
Warum fragt eigentlich keiner den Prüfer oder die Bude die es eingebaut hat.
Ist ja keine Wissenschaft oder Magie!

Und der Preis für die Abnahme richtet sich immer nach dem Aufwand!
Bei der Abnahme nach §19 ist der Grundpreis irgendwas bei 45 € + Mehraufwand
(Da ist jeder Prüfer anders)
Bei einer Einzelabnahme (§21) wird es teurer, da der Aufwand für die Prüfung höher ist. Hab da die Preis aber nicht im Kopf!
Ich hab aber die Erfahrung gemacht das GTÜ immer die Günstigsten waren!
TÜV und DEKRA waren immer teurer!



Ob Sonne, Regen oder Schnee - egal ich fahr 'nen BMW
vipng erstellt am 17.06.2009 um 19:13:56 pn profil zitat link
Stimmt nicht ganz!
Ich hatte vor ca 14 Tagen die Räder meiner Freundin nach §19/3 eintragen lassen
und auf dem Wisch stand muß unverzüglich in den Papieren eingetragen werden.

Kann das jeder Prüfer entscheiden oder ist da festgelegt?
Ein BMW ist auch im Sturme treu, die Frau nicht mal im Wind.
palmer erstellt am 17.06.2009 um 20:54:09 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.09.2006

amberg
Deutschland

255 Beiträge
Zitat:


Ihr KÖNNT - aber nur wenn ihr wollt, auch mit dem Wisch im Auto zur Zulassungstelle und euch das in euern Fahrzeugschein Eintragen lassen - was aber wiederrum Geld kostet. Falls ihr aus irgendeinem Grund auch immer vlt. mal euer Auto ab bzw. dann wider anmeldet oder ummeldet, könnt ihr das gleich mit machen aber unter normalen Umständen muss man nichts machen!!!
(Zitat von: badness)




Das ist wiederrum komplett falsch´! Und das ist auch der Grund warum wir auf den Straßen täglich 5 verstöße allein in einer kleinstadt finden mit Erlöschen BE.

Auf dem TÜV Zettel steht ganz klar drauf, was man machen muss...

Es gibt 2 Varianten

die 1te
sagt, dass man unverzüglich zum umtragen muss, das heißt, dass man nur vom tüv heim, und dann nur zur zulassungsstelle fahren darf, jede andere Fahrt ist eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis...

die 2te besagt,
dass man zunächst nicht zu der zulassungsstelle muss,

jedoch bei der nächsten gelegenheit, bei welcher man die zulassungsstelle aufsuchen muss, dann muss man es umschreiben lassen.
wenn man das nicht macht, begeht man eine kleine 15 euro OWi


DAS SOLLTE GENÜGEN.
andere varianten gibt es nicht
Sprinter erstellt am 17.06.2009 um 23:04:01 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.04.2007

Berlin
Deutschland

23 Beiträge
Nichts anderes habe ich gesagt!
Hab es nur ein wenig ausführlicher geschrieben , da ja jeden Monat
jemand diese Frage stellt. Verstehe auch nicht warum die Leute nicht gleich beim TÜV oder der Werkstatt nachfragen, wenn sie sich was einbauen(Fahrwerk,Reifen oder Auspuff)!. Die müssen es wissen!
Außerdem wurde dieses Thema schon einige Male besprochen. Wie sagt man
so schön: " SUCHE benutzen".
Ob Sonne, Regen oder Schnee - egal ich fahr 'nen BMW
Taze erstellt am 18.06.2009 um 15:50:09 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.05.2007

Kreis Barnim
Deutschland

386 Beiträge
Hi,

jetzt muss ich da auch noch mal mein Senf zu geben...
"Suche benutzen" ist ja teilweise recht schwierig, man sieht ja allein in diesem Thread wie weit die Meinungen oder das Wissen auseinandergehen. Aber dennnoch kann man auch mit ein wenig Google-Hilfe leicht eine Antwort erhalten...

Zum Sachverhalt:
Zitat:

Ihr vergeßt immer zu Fragen nach welchem Paragraph geprüft wurde! Es steht alles auf dem TÜV Bericht!! Eigentlich bleiben keine Fragen offen! Entweder ist es eine Abnahme nach §19/3 ,§19/4 (steht drauf)! Dieser Zettel muß nur bei Ummeldung oder Adressänderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden! ODER es ist eine Abnahme nach § 21( Einzelabnahme/Sonderabnahme) ,diese muß unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. steht aber alles drauf!


Dem ist außer, dass eine Einzelabnahme auch unter 19.2 laufen kann absolut nichts hinzuzufügen.
Zitat:

Ich hab aber die Erfahrung gemacht das GTÜ immer die Günstigsten waren!


Zweiter Treffer! 30€ für ne kleine Änderungsabnahme, also meist 19.3 wie Auspuff oder Sportluftfilter MIT Teilegutachten. Nur zu bedenken ist, dass GTÜ oder andere technische Überwachungsstellen keine Einzelabnahmen machen dürfen außer der TÜV und teilweise der Dekra.
Zitat:

Bei einer Einzelabnahme (§21) wird es teurer, da der Aufwand für die Prüfung höher ist. Hab da die Preis aber nicht im Kopf!


Naja, theoretisch schon, praktisch habe ich aber was den Aufwand angeht andere Erfahrungen gemacht...aber teurer wirds auf jeden Fall.
Je nach Umfang, z.B. nur Räder oder Räder mit Distanzscheiben oder Räder mit Distanzscheiben und Fahrwerk wird es teurer...geht bei 80€ los. Ich hab für Räder und Scheiben 100€ gezahlt.

Zitat:

Stimmt nicht ganz! Ich hatte vor ca 14 Tagen die Räder meiner Freundin nach §19/3 eintragen lassen und auf dem Wisch stand muß unverzüglich in den Papieren eingetragen werden. Kann das jeder Prüfer entscheiden oder ist da festgelegt?


Mhhh...komisch, eigentlich ist das anders geregelt und das kann nicht jeder Prüfer entscheiden wie er lustig ist, es kommt eigentlich auf die Abnahmeart an. Ausnahmen bestätigen die Regel. :-)
Zitat:

sagt, dass man unverzüglich zum umtragen muss, das heißt, dass man nur vom tüv heim, und dann nur zur zulassungsstelle fahren darf, jede andere Fahrt ist eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis...


Möchte ich jetzt nicht aufs Blut anfechten, aber mir wurde seitens des TÜV gesagt, dass ich eine "zumutbare Zeit" bekomme, die läge so bei 10 Werktagen.

Gruß



Sprinter erstellt am 18.06.2009 um 20:27:22 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.04.2007

Berlin
Deutschland

23 Beiträge
Genau das was ich gesagt habe!!
Ob Sonne, Regen oder Schnee - egal ich fahr 'nen BMW
coupe_e36 erstellt am 20.06.2009 um 13:15:50 pn profil zitat link
Mitglied seit: 01.11.2005

Aschaffenburg
Deutschland

762 Beiträge
also ich hatte noch nie probleme mit den tüv zetteln in ner kontrolle und die umbauten an meinen fahrzeugen wahren fast alle einzelabnahmen.(haubenumbau,böser blick,felgen ohne gutachten für mein fahrzeug,stoßstange von nem anderen fahrzeug,sidepipe eigenbau auspuff, etc.)!?!?!
aber es kann natürlich sein das die cops hier bei uns das nicht so eng sehen.^^