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Rad/Federn Kombination nicht möglich laut Tüv?!
Hallo Leute,
ich hab da ein Problem mim Tüv.
Unzwar habe ich auf meinem E46 Compact die H&R Feder mit 55/30mm, die viele von euch auch fahren.
Desweteren habe ich Emotion Wasabi Felgen in den Größen 8X18 ET35 und 9x18 ET30.
Heute wollte ich jedoch das ganze bei der GTÜ eintragen lassen. Jedoch hat der Prüfer entdeckt das aufm Tüv-Gutachten von den Feder auflagen zu den Vorderrädern sind.
Dort sind zb aufgeführt 235 mit 8,5x18 ET38. Ich habe jedoch vorne 8x18 ET35 mit 225er Pneus. Er meinte das geht nicht ich muss zum Tüv fahren, die müssen eine "21er" machen. Bin zum Tüv und der Typ meinte ich brauche eine Einzelabnahme bzw Vollabnahme. Das macht mich jedoch etwas stutzig. Ist das alles richtig oder reden die leute schiss?! Hab ja für Federn und Räder Tüv-Gutachten, wieso dann eine Einzelabnahme?
MfG
ich hab da ein Problem mim Tüv.
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Rad/Federn kombination werden per Einzelabnahme eingetragen .
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Ist soweit alles korrekt. Solche Sachen, auch mit TÜV Gutachten, werden per Einzelabnahme eingetragen.
Im Gutachten der Federn stehen geprüfte und somit zugelassene Rad-Reifenkombinationen. Weicht die Bereifung davon ab, dann ist es keine "normale" Abnahme mehr.
Dann wird eine sogenannte Einzelabnahme fällig. Die darf in den alten Bundesländern nur der TÜV machen.
Ist also alles soweit korrekt.
Dann wird eine sogenannte Einzelabnahme fällig. Die darf in den alten Bundesländern nur der TÜV machen.
Ist also alles soweit korrekt.
Kostet eine Eimzelabnahme immer das gleiche?
Nein, richtet sich nach dem Prüfer und nach seinem "Aufwand".
Mein Kumpel hat mich auf ne Idee gebracht. Da ich noch die orginalen 16" daheim habe meinte er ich soll einfach nur die Felgen eintragen und nächste woche oider so die 16er drauf machen und die Federn eintragen lassen. Weil Standardräder gehen ohne Problem. Meint ihr ich kann den Tüv denn so austricksen?
Bitte um Hilfe.
MfG
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nein
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