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Daniel_S erstellt am 03.06.2009 um 18:35:34 pn profil link zitat
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Habe die Suche schon benutzt, aber nichts gefunden. Und zwar wollte ich heute meine Spurplaten eintragen lassen und der Tüv meinte es muss die komplette Felge vom Kotflügel bedeckt sein. Stimmt das wirklich? Ich dachte nur die Lauffläche nach links und nach rechts um jeweils 30Grad? Bei mir schaut nämlich die Felge seitlich leicht raus, aber die Lauffläche ist bedeckt!

Gruß
Daniel
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coupe_e36 erstellt am 03.06.2009 um 18:38:19 pn profil zitat link
Mitglied seit: 01.11.2005

Aschaffenburg
Deutschland

762 Beiträge
des liegt mal wieder im ermessen des prüfers...

eigentlich muss nur die lauffläche abgedeckt sein.

fahr zu nem anderen tüv und fertig.


Daniel_S erstellt am 03.06.2009 um 18:42:24 pn profil zitat link
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Karlsruhe
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173 Beiträge
habe nämlich extra meine Kotflügel so weit ziehen lassen, dass es keine Probleme gibt und jetzt sowas! Ich hab gedacht ich spinn! Genau wie mit meinen Felgen, bei uns in Karlsruhe haben die meine Felgen auch nicht eingetragen, bin extra nach Sindelfingen gefahren und da war es kein Problem.

Hab zu den Spurplatten von H&R ein Gutachten, dieses von 2003 ist. Der prüfer meinte das wäre zu alt! Aber es gibt von H&R kein neueres! Kann des sein, dass ich einfach einen vollid*** erwischt hab?
Old Men erstellt am 03.06.2009 um 23:27:02 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
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5898 Beiträge
Im Grunde genommen ist es egal wie alt das Gutachten ist. Ein Gutachten wird an einem Tage erstellt und gilt dann bis auf Widerruf. Wenn der Hersteller eines Autoteiles ein Gutachten beantragt, wird das Datum des Antrages eingetragen . Dadurch kann es ohne weiteres passieren, das du heute "Neue Felgen" beim Händler kaufst, und hast ein Gutachten dabei, welches vieleicht schon einige Jahre alt ist. Fahre also zu einem anderen TÜV Prüfer .