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von 215/45'er auf 215/40'er neue ABE?!
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 01.06.2009 um 23:24:00 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
Hallo,
haben jetz mal neue Reifen auf meine Felgen draufgezogen.. sind aber statt 215/45/17" jetz 215/40/17" ... logischerweise dadurch reifen kleiner...
Nun meine Frage, brauch ich dafür ne neue ABE bzw. erlischt die... oder kann ich ohne probs die drauflassen ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen (Tachoeinstllng. etc) ..Mfg
danny
Bearbeitet von - angry-playboy am 01.06.2009 23:24:00
Hallo,
haben jetz mal neue Reifen auf meine Felgen draufgezogen.. sind aber statt 215/45/17" jetz 215/40/17" ... logischerweise dadurch reifen kleiner...
Nun meine Frage, brauch ich dafür ne neue ABE bzw. erlischt die... oder kann ich ohne probs die drauflassen ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen (Tachoeinstllng. etc) ..Mfg
danny
Bearbeitet von - angry-playboy am 01.06.2009 23:24:00
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sry, kann geclosed werden... der dumme danny hat das Reifenberechnungstool erst später gesehn... Reifenuntersch. zur Serie beträgt "nur" 2,85% .. bis 3% sind erlaubt
dieser reifenrechner hat einige falsche angaben.
diese 3% regel is schlichtweg falsch. der reifen darf kein millimeter größer sein als der eingetragene (damit darfst du auf keinenfall einen größeren nehmen, ohne tachoabgleich).
der reifen darf aber bis zu 7% kleiner sein ohne tachoabgleich. dh, dein tacho darf max 7% zu viel anzeigen.
und du muzsst in jedemfall zum tüv. du darfst nur die eingetragenen reifnen fahren. nüscht anderes.
diese 3% regel is schlichtweg falsch. der reifen darf kein millimeter größer sein als der eingetragene (damit darfst du auf keinenfall einen größeren nehmen, ohne tachoabgleich).
der reifen darf aber bis zu 7% kleiner sein ohne tachoabgleich. dh, dein tacho darf max 7% zu viel anzeigen.
und du muzsst in jedemfall zum tüv. du darfst nur die eingetragenen reifnen fahren. nüscht anderes.
ich bin eine butterblume
so ne scheisse... eingetragen snd bis jetz 215/45/17 ... weisst du wieviel des kostet?
Bearbeitet von - dannydd am 01.06.2009 23:31:35
Bearbeitet von - dannydd am 01.06.2009 23:31:35
Besorg dir eine Reifenherstellerfreigabe, geh zum TÜV und frag nach, ob das wirklich abgenommen werden muss.
Bearbeitet von - kiese am 03.06.2009 08:59:21
Bearbeitet von - kiese am 03.06.2009 08:59:21
Zitat:
so ne scheisse... eingetragen snd bis jetz 215/45/17 ... weisst du wieviel des kostet?(Zitat von: dannydd)
Einfach mal bei Deiner örtlichen Dekra, KÜS, GTÜ, TÜV-Rheinland etc.
anrufen? Weiß doch keiner was es bei Dir da kostet.
Alles weitere siehe Suchfunktion!
Kurzum: Steht Dein Reifen nicht um Gutachten zu Deinen Felgen
brauchst Du eine Freigabe vom Reifenhersteller. Dann ab damit
zur Einzelabnahme.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Zitat:
Besorg dir eine Reifenherstellerfreigabe, geh zum TÜV und frag nach, ob das wirklich abgenommen werden muss.
Bearbeitet von - kiese am 03.06.2009 08:59:21(Zitat von: kiese)
natürlich muss das abgenommen werden. ohne abnahme kann man das in den fahrzeugpappieren nicht ändern. ohne änderung kann der polizist die karre stilllegen.
ich bin eine butterblume
da ich es nicht genau weiß, war der verweis auf das nachfragen beim tüv nicht ohne grund.
Bearbeitet von - kiese am 04.06.2009 12:55:49
Bearbeitet von - kiese am 04.06.2009 12:55:49
Zitat:
Kurzum: Steht Dein Reifen nicht um Gutachten zu Deinen Felgen
brauchst Du eine Freigabe vom Reifenhersteller. Dann ab damit
zur Einzelabnahme.(Zitat von: Nicore)
naja, im Teilegutachten von den Felgen stehen 'se mit drin...aber anscheinend reiht das nicht, wei das is ja nur n zettel vom felgenhersteller
Wenn im Felgengutachten die Reifengröße drin steht
gibt es doch kein Problem soweit. Entscheident ist
aber was bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen
wurde. Wenn Du kontrolliert wirst oder nächstes mal
zum TÜV musst, will der kontrollierende ja auch die
Reifengröße sehen, die im Fahrzeugschein bzw. den
Eintragungsunterlagen steht. Das sie im Gutachten
steht reicht da nicht. :)
gibt es doch kein Problem soweit. Entscheident ist
aber was bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen
wurde. Wenn Du kontrolliert wirst oder nächstes mal
zum TÜV musst, will der kontrollierende ja auch die
Reifengröße sehen, die im Fahrzeugschein bzw. den
Eintragungsunterlagen steht. Das sie im Gutachten
steht reicht da nicht. :)
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
