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TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum
BMW: offizielle Aussage "Rad-/Reifenkombinationen"
Hallo Leute,
da dies hier ständig Thema ist habe ich diese Woche direkt in München bei BMW angefragt und zu Eintragungen von Rad-/Reifenkombinationen folgende Antwort per Email erhalten:
******************************************************************
Betreff: BMW Kundenbetreuung
Von: kundenbetreuung@bmw.de
Datum: 29.05.09 16:45:10
Sehr geehrter Herr Weiss,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Mit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere ist laut Gesetzgeber der nachträgliche Vermerk einer werksseitig freigegebenen Rad- und Reifenkombinationen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur dann notwendig, wenn diese nicht im Rahmen der EG-Betriebserlaubnis zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeug homologiert wurde bzw. in der CoC-Bescheinigung des Fahrzeugs aufgeführt ist.
Unsere BMW Vertragshändler und BMW Niederlassungen stehen Ihnen bei allen Fragen zu diesem Thema gern mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
BMW Kundenbetreuung
E-Mail: kundenbetreuung@bmw.de
Url: www.bmw.de
******************************************************************
Also ich denke das klärt viele Anfragen hier im Forum bereits im Vorfeld!
Die kursiven blauen Wörter in der Email habe ich als kleine Hilfe mit den entsprechenden Erklärungen in der deutschen Wikipedia verlinkt.
Grüße ... Daniel (papili2009)
.
Bearbeitet von - papili2009 am 30.05.2009 17:19:27
da dies hier ständig Thema ist habe ich diese Woche direkt in München bei BMW angefragt und zu Eintragungen von Rad-/Reifenkombinationen folgende Antwort per Email erhalten:
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Betreff: BMW Kundenbetreuung
Von: kundenbetreuung@bmw.de
Datum: 29.05.09 16:45:10
Sehr geehrter Herr Weiss,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Mit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere ist laut Gesetzgeber der nachträgliche Vermerk einer werksseitig freigegebenen Rad- und Reifenkombinationen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur dann notwendig, wenn diese nicht im Rahmen der EG-Betriebserlaubnis zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeug homologiert wurde bzw. in der CoC-Bescheinigung des Fahrzeugs aufgeführt ist.
Unsere BMW Vertragshändler und BMW Niederlassungen stehen Ihnen bei allen Fragen zu diesem Thema gern mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
BMW Kundenbetreuung
E-Mail: kundenbetreuung@bmw.de
Url: www.bmw.de
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Also ich denke das klärt viele Anfragen hier im Forum bereits im Vorfeld!
Die kursiven blauen Wörter in der Email habe ich als kleine Hilfe mit den entsprechenden Erklärungen in der deutschen Wikipedia verlinkt.
Grüße ... Daniel (papili2009)
.
Bearbeitet von - papili2009 am 30.05.2009 17:19:27
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Hi,
das ist ja mal ne gute Idee gewesen.
Jetzt wäre noch schön zu wissen , welche Reifengrößen auf welchen Modell "homologiert" wurden. Dazu verweise ich mal auf den Felgenkatalog. Wenn man nun also vor hat sich neue Originalfelgen zu kaufen, dann einfach unter dem entsprechenden Syling nachschauen und die Reifengröße kaufen, die dort aufgeführt ist. Wenn die Reifengröße nicht aufgeführt ist unter dieser Felge oder nur für ein anderes BMW-Modell muss sie abgenommen werden, weil es sich hier immer nur um "werksseitig freigegebenen RAD- und REIFENkombinationen" für ein entsprechendes Modell handelt.
Die Abnahme von Felgen für eine anderes Modell erfolgt durch eine Einzelabnahme, nicht Änderungsabnahme, da BMW kein Teilgutachten oder ABE für seine Felgen zur Verfügung stellt. Somit wird eine Traglastbescheinigung (bei der Kundenbetreuung zu erhalten) und eine Reifenfreigabe benötigt.
Die Abnahme von nicht "homologierten" Reifen auf einer Felge des gleichen Modells erfolgt dann über die Änderungsabnahme. Hierfür brauch man nur die Reifenfreigabe(auch nicht immer).
Abweichungen sind natürlich möglich, da nicht jeder TüV-Prüfer weiß, ob die Felge z.B. für nen e36 oder e46 gedacht ist.
Ich hoffe, dass stellt mal ein paar Dinge klar.
Gruß
das ist ja mal ne gute Idee gewesen.
Jetzt wäre noch schön zu wissen , welche Reifengrößen auf welchen Modell "homologiert" wurden. Dazu verweise ich mal auf den Felgenkatalog. Wenn man nun also vor hat sich neue Originalfelgen zu kaufen, dann einfach unter dem entsprechenden Syling nachschauen und die Reifengröße kaufen, die dort aufgeführt ist. Wenn die Reifengröße nicht aufgeführt ist unter dieser Felge oder nur für ein anderes BMW-Modell muss sie abgenommen werden, weil es sich hier immer nur um "werksseitig freigegebenen RAD- und REIFENkombinationen" für ein entsprechendes Modell handelt.
Die Abnahme von Felgen für eine anderes Modell erfolgt durch eine Einzelabnahme, nicht Änderungsabnahme, da BMW kein Teilgutachten oder ABE für seine Felgen zur Verfügung stellt. Somit wird eine Traglastbescheinigung (bei der Kundenbetreuung zu erhalten) und eine Reifenfreigabe benötigt.
Die Abnahme von nicht "homologierten" Reifen auf einer Felge des gleichen Modells erfolgt dann über die Änderungsabnahme. Hierfür brauch man nur die Reifenfreigabe(auch nicht immer).
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Gruß
