Forum Übersicht
TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum
E39: Wie Tiefe bei M-Packet damit noch TÜV-fähig
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.05.2009 um 18:40:13 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.
Hallo ich möchte meinen 530d mit M-Packet vorne tieferlegen
was ich das maximale was ich runter kann damit es eingetragen wird
Danke
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.05.2009 18:40:13
Hallo ich möchte meinen 530d mit M-Packet vorne tieferlegen
was ich das maximale was ich runter kann damit es eingetragen wird
Danke
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.05.2009 18:40:13
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Ist ja nun egal was für ein Modell oder Hersteller. 11cm Bodenfreiheit ist nunmal leider Thema in Deutschland. Ist zwar keine Vorschrift,aber eine Richtlinie an die sich alle Prüfer mehr oder weniger Klammern...
11cm ist in Österreich und nicht in Deutschland!
Vorschriften in Deutschland:
- Lichtaustrisskante mindestens 50cm vom Boden entfernt
- vorderes Kennzeichen mindestens 20cm vom Boden entfernt
- hinteres Kennzeichen mindestens 30cm vom Boden entfernt
Das wars...
Die "Richtlinie", an die sich viele Prüfer halten, lautet:
8cm bei beweglichen Teilen und 10cm bei tragenden bzw. Blech-Teilen.
Ist aber keine Vorschrift.
Vorschriften in Deutschland:
- Lichtaustrisskante mindestens 50cm vom Boden entfernt
- vorderes Kennzeichen mindestens 20cm vom Boden entfernt
- hinteres Kennzeichen mindestens 30cm vom Boden entfernt
Das wars...
Die "Richtlinie", an die sich viele Prüfer halten, lautet:
8cm bei beweglichen Teilen und 10cm bei tragenden bzw. Blech-Teilen.
Ist aber keine Vorschrift.
Das ist alles völlig Richtig. Aber die 11cm stehen selbst auf der DEKRA Website. KEIN muß. Eher eine Richtlinie...
Okay, hab es gerade auf der Webseite von denen gefunden.
Bei meinem TÜV muss ich nur auf die Grube kommen, dann ist alles in Ordnung ;)
Bei meinem TÜV muss ich nur auf die Grube kommen, dann ist alles in Ordnung ;)
