hab mir ja einen zubehör llk in die schürze gebaut. besteht hierzu eine eintragsungspflicht?
das teil an sich bewirkt ja keine leistungssteigerung.
das teil an sich bewirkt ja keine leistungssteigerung.
EIGHTYONE
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meines wissens, musst du ihn nicht eintragen lassen.
Ladeluftküher? Ohne Turbo oder Kompressor? Also ein LLK sorgt schon für mehr Leistung, das die Ladeluft abgekühlt wird, aber denkemal das dem TÜV oder den Grünen nun wirklich nicht interessiert
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