Hallo zusammen,
meine Freundin hat in ihrer Limo Hosenträgergurte verbaut. Es handelt sich um Schroth gurte mit ner ABE.
Leider ist nun der Serienmäßige Anschnallgurt am Fahersitz defekt.
Muss der wieder repariert werden damit die Betriebserlaubnis gegeben ist?
Mir gehts bei der Frage nicht um die Reperatur selbst, mich interessierts nur mal wies hier rein rechtlich aussieht.
danke im Voraus
meine Freundin hat in ihrer Limo Hosenträgergurte verbaut. Es handelt sich um Schroth gurte mit ner ABE.
Leider ist nun der Serienmäßige Anschnallgurt am Fahersitz defekt.
Muss der wieder repariert werden damit die Betriebserlaubnis gegeben ist?
Mir gehts bei der Frage nicht um die Reperatur selbst, mich interessierts nur mal wies hier rein rechtlich aussieht.
danke im Voraus
Entscheident ist, das ein geeignetes und geprüftes Rückhaltesystem vorhanden ist. Der Ort der Anbringung ist nicht vorgegeben.
Wenn also der ehemalige Gurt defekt ist und der neue einwandfrei funktioniert dann reicht das aus.
Wenn also der ehemalige Gurt defekt ist und der neue einwandfrei funktioniert dann reicht das aus.
HAb bei mir die Seriengurte ausgebaut,da ich eh nur die Die H-Gurte benutze.
So lang ein gurt da ist der funktioniert gibts da keine Problem
So lang ein gurt da ist der funktioniert gibts da keine Problem
Danke euch!
