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TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum
Änderung Einzelabnahmevorschriften ?
Gibt es eine Änderung in den Vorschriften für Einzelabnahmen ?
War gerade beim Tüv um mich zu informieren wie es mit der Eintragung einer
Nachgebauten E46 M3 Stoßstange ist wenn man die auf einen E36 umbaut.
Antwort vom Tüv war das diese nur mit ABE oder Teilegutachten eingetragen wird,
keine Einzelabnahme !
Meine Frage ist jetzt ob sich irgendwas im Gesetz geändert hat das die sowas nicht
mehr per Einzelabnahme eintragen dürfen/können, oder ob ich nur einen Prüfer
erwischt hab der das nicht darf/kann ?
War gerade beim Tüv um mich zu informieren wie es mit der Eintragung einer
Nachgebauten E46 M3 Stoßstange ist wenn man die auf einen E36 umbaut.
Antwort vom Tüv war das diese nur mit ABE oder Teilegutachten eingetragen wird,
keine Einzelabnahme !
Meine Frage ist jetzt ob sich irgendwas im Gesetz geändert hat das die sowas nicht
mehr per Einzelabnahme eintragen dürfen/können, oder ob ich nur einen Prüfer
erwischt hab der das nicht darf/kann ?
Aber es ist doch richtig das man Stoßstangen ohne ABE oder Teilegutachten
per Einzelabnahme eintragen lassen kann, oder ?
per Einzelabnahme eintragen lassen kann, oder ?
bei einer Nachbaustoßstange brauchst Du dann aber wenigstens ein Materialgutachten oder eine Vergleichseintragung aus einem identischen Modell
ich hätte eine ABE für einen E46 sehe ich gerade, bringt das was ?
das kann ich Dir so auch nicht sagen. Sprich doch mit dem Prüfer, ob ihm das reicht...eigentlich wäre eine "Vergleichseintragung" die sinnvollste Alternative, wenn nichts anderes vorhanden ist, also jemand der auf seinem E36 diese Stoßstange schonmal eingetragen bekommen hat
