plax erstellt am 12.03.2009 um 01:59:06 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 27.12.2005

Ulm
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978 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.03.2009 um 21:45:43 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

hi,

hab die sufu benutzt, aber leider nichts gefunden,

hier meine kurze frage, wenn mein auto abgemeldet ist (saisonkennzeichen) und der tüv abgelaufen, darf ich dann zum tüv (also abgemeldet) fahren (zwocks verkauf) und neuen tüv machen? oder brauch ich dazu rote nummern oder kurzzeitkennzeichen?

gruß

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.03.2009 21:45:43
Hubraum statt Wohnraum !!!
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cxm erstellt am 12.03.2009 um 05:25:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.08.2003

Hofheim / Taunus
Deutschland

7397 Beiträge
Hi,

wie oft wurde schon beschrieben, dass ein Fahrzeug zur Vorführung beim TÜV angemeldet sein muss?
Für Dein Saisonkennzeichen gilt das Gleiche.
Wenn der TÜV-Termin außerhalb des Geltungsbereichs des Saisonkennzeichens liegt, führt die erste Fahrt während der Geltungsdauer zum TÜV.
Du wirst für eine Vorführung außer der Reihe also eine Zulassung besorgen müssen.

Ciao - Carsten


Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Bergibmw erstellt am 12.03.2009 um 06:16:32 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.04.2004


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3528 Beiträge
Oder du fährst das Auto mit einem Anhänger zum TÜV.

Oder besorgdt Dir ein Kurzzeit Kennzeichen.

Gruß Christian
cxm erstellt am 12.03.2009 um 06:40:54 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.08.2003

Hofheim / Taunus
Deutschland

7397 Beiträge
Zitat:


Oder du fährst das Auto mit einem Anhänger zum TÜV.
(Zitat von: Bergibmw)




Hi,

nein, geht nicht.
Der TÜV verweigert die Abnahme von nicht zugelassenen Fahrzeugen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Bergibmw erstellt am 12.03.2009 um 07:20:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.04.2004


Deutschland

3528 Beiträge
Ehrlich?????

Mir hat der TüV Süd vorgeschlagen das Auto auf dem Anhänger zu bringen.

Wie mach ich das dann???????

Mein TÜV läuft im März ab.

Das Auto läugt zum 1. April als Saisonfahrzeug.

Geht es mit ner roten Nummer??????

Gruß Christian
cxm erstellt am 12.03.2009 um 08:35:53 pn profil zitat link
Mitglied seit: 07.08.2003

Hofheim / Taunus
Deutschland

7397 Beiträge
Hi,

ruf bei Deiner Prüfstelle an, wie die das haben wollen.
Mein Schwager ist außerhalb der Gültigkeit seines Sainsonkennzeichens mit einem Mopped auf dem Anhänger zum TÜV gefahren.
Die haben ihn wieder weggeschickt.
Nix TÜV ohne gültige Zulassung...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Marco535 erstellt am 12.03.2009 um 08:35:59 pn profil zitat link
Mitglied seit: 29.08.2002

Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland

2355 Beiträge
Fahr einfach im April ganz normal zum TÜV bei einem Monat passiert ja noch nix, außerdem wirds wohl jeder verstehen, solltest aufgehalten werden.

Wennst glück hast, dann bekommst auf der neuen Plakette sogar ab April dann den Stempel und nicht wie sonst üblich rückwirkend.

So zumindest wars damals bei mir. Auto ist ab März mit Saisonkennzeichen zugelassen. TÜV war im Januar fällig. Ohne große Diskussion hab ich dann die neue Plakette ab März bekommen, also 2 Monate gewonne (juhu :-) )
***Klingonen-Kreuzer Kapitän***
Batman1978 erstellt am 12.03.2009 um 08:46:34 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.10.2007

***PFALZ***
Deutschland

654 Beiträge
Zitat:




Auto ist ab März mit Saisonkennzeichen zugelassen. TÜV war im Januar fällig. Ohne große Diskussion hab ich dann die neue Plakette ab März bekommen, also 2 Monate gewonne (juhu :-) )

(Zitat von: Marco535)






Das geht auch nicht mehr.
Du kriegst ab dann TÜV gerechnet ab da er fällig war.

Wenn das im Januar war und dann erst im März dort warst,
wird die Dauer von 24 Monaten auch erst ab Januar gerechnet.
also verloren:(

*****SPORT FREI*****
***FIRST-CLASS 85***
Bergibmw erstellt am 12.03.2009 um 09:04:04 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.04.2004


Deutschland

3528 Beiträge
Hab beim Tüv angerufen.

Kann mit der Roten Nummer kommen. Oder mit Überführungs Kennzeichen.

Gruß Christian
Snake1502 erstellt am 12.03.2009 um 09:32:40 pn profil zitat link
Mitglied seit: 15.11.2007

Regensburg
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83 Beiträge
bin damals mit meiner kawa zum tüv gefahren!

tüv war abgelaufen und abgemeldet war die auch!

so weit ich weiss darft du auch mit abgemeldetet auto und ohne tüv auf direkten weg zum tüv fahren! wichtig war damals die grüne karte dabei zu haben und das alte abgemeldetet kennzeichen mus drauf geschraubt sein!

bin zum tüv gefahren und von da aus zur zulassung und die haben mir erst die plakette aufgeklebt!

Snake


plax erstellt am 12.03.2009 um 12:01:52 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.12.2005

Ulm
Deutschland

978 Beiträge
alles klar,

also rote nummer dran und gut... thx jungs

Hubraum statt Wohnraum !!!
wms erstellt am 13.03.2009 um 23:02:02 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.01.2008


Deutschland

132 Beiträge
Richtig,Auto muss nicht angemeldet sein für die Abnahme.Hab es selbst erst letztes Jahr gemacht,war auch nicht angemeldet.Das mit der Dauer stimmt auch.Die zwei Jahre gehen ab der letzten fälligkeit los egal wanns angemeldet wird.
Zolli erstellt am 14.03.2009 um 08:09:49 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.12.2005

Herzogenaurach
Deutschland

393 Beiträge
war selbst erst Ende Februar mit abgemeldetem Auto beim TÜV für HU und Motoreintragung.
Wenn du deine Kennzeichen drauf hast und ne Deckungskarte ( mittlerweile gibts nur noch ne Nummer ) hast darfst du a) zur Zulassung b) zum TÜV und c) in die Werkstatt fahren mit deinem abgemeldeten Fahrzeug .
Plakette habe ich beim TÜV zwar nicht bekommen , die bekommste dann beim zulassen - vorausgesetzt du hast die HU bestanden .

Bearbeitet von - Zolli am 14.03.2009 08:10:26
Wassertransferdruck : www.wtd-garage.de

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