Autor Beitrag ( voriger | nächster ) 353 mal gelesen
Salvius erstellt am 13.02.2009 um 23:14:49 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.09.2002

Filsum
Deutschland

77 Beiträge
Hallo

Ich habe ein Gewindefahrwerk und in den gutachten steht eine traglast von 1025kg für die hinterachse. nur ist meine mit 1040kg in fahrzeugschein angegeben.

Vorne passt das. in gutachten 890kg und im schein 845kg

Werde ich das so eigendlich eingetragen bekommen ? eher nicht oder?

MFG
Ähnliche Beiträge  

Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Drehzahlmesser stimmt nicht überein(3er BMW - E36 Forum)
Fahrwerk kaufen, baujahr stimmt nicht überein(3er BMW - E36 Forum)
E46 316i AP Gewindefahrwerk Traglast ok ?(TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Sonnenblenden mit BC im Touring past nicht !(3er BMW - E30 Forum)
ThaFreak erstellt am 13.02.2009 um 23:43:18 pn profil zitat link
Ohne Probleme nicht.

Sprech es vor dem Einbau mit deinem TÜV-Prüfer durch!
Evtl. kann er das Fahrzeug ablasten. Weniger Zuladung oder ein hinteren Sitzplatz streichen... Machen aber nicht alle Prüfer.

Gibt es vom Fahrwerkshersteller kein "richtiges" Fahrwerk für dein Auto?


Salvius erstellt am 13.02.2009 um 23:55:47 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.09.2002

Filsum
Deutschland

77 Beiträge
Das sollte eigendlich für mein fahrzeug sein.

Werde mich mal an denn händler wenden nächste woche.
Habe es ja noch nicht eingebaut. werde es vorher noch klaren.

danke für die Schnelle antwort.

plax erstellt am 14.02.2009 um 11:16:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 27.12.2005

Ulm
Deutschland

978 Beiträge
ZURÜCKGEBEN !!!

is ja quatsch wenn du ein neues fahrwerk kaufst, was nich zu 100% passt...

dem würd ich die hölle heiß machen !

gruß
Hubraum statt Wohnraum !!!
Toto_AC erstellt am 14.02.2009 um 13:31:50 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.07.2007

Aachen
Deutschland

26 Beiträge
Lass Dir die hintere Achslast auf 1025kg eintragen resp. Deine alte Achslast umtragen.
Bei dem Unterschied von 15kg ist das eigentlich nur eine Formsache.


Und mit dem Händler einfach sachlich reden - vielleicht könnt Ihr Euch bzgl. Eintragungskosten einigen ;-)


Toto
Salvius erstellt am 22.02.2009 um 19:53:41 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.09.2002

Filsum
Deutschland

77 Beiträge
Danke für eure antworten. tüv hat mir geraten das fahrwerk zurück zugeben, und ein passendes zu kaufen

MFG
m_power_84 erstellt am 25.02.2009 um 01:26:22 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.02.2009


Deutschland

310 Beiträge
was ein blödsinn!!

was für ein wagen ist es?
und um welches fahrwerk handelt es sich?

wenn du das korrekt bestellt hast ist dort klar der händler schuld, erspar dir ärger und unnütze kosten und gib den quatsch zurück ;-)
violett erstellt am 25.02.2009 um 11:57:36 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2163 Beiträge
Jab,

als erstes mal mit dem Hersteller reden, manchmal haben die Nachtragsgutachten, bei denen die Achslast angeßasst wurde/wird. Kommt mal vor bei Modeländerungen usw

Wenn das nicht geht, ein anderes Fahrwerk schicken lassen und wenns das nicht gibt, einfach die 15kg ablasten lassen. Überhaupt kein Problem!!! Hab ich schon mehrfach gemacht, da nicht alle Fahrwerkshersteller die komplette Achslast freigeben (kommt sehr oft bei erhöhten Ahcslasten bei Anhängerbetrieb vor)

Greetz
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw