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schwarz lasierte Blinker zulässig?
Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 01.02.2009 um 20:30:04 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
Hab am we alte Blinker rausgekramt und sie mal schwarz lasiert, sieht echt gut aus und ich werd sie mal die wo an mein schwarzes Coupe ranbauen.
Hab bisher nut schwarz lasierte Rückleuchten gesehn und da is es klar das sie net zulässig sind, trotz E nr usw.
Gilt das auch für die Blinker?
Hab ja zusätzlich noch Seiteblinker, reflektieren müssen sie nix, und n blinker sieht man sicher auch noch.
Danke schonmal für eure Antworten und meine Aufklärung!!
Bearbeitet von - LatteBMW am 01.02.2009 20:30:04
Hab am we alte Blinker rausgekramt und sie mal schwarz lasiert, sieht echt gut aus und ich werd sie mal die wo an mein schwarzes Coupe ranbauen.
Hab bisher nut schwarz lasierte Rückleuchten gesehn und da is es klar das sie net zulässig sind, trotz E nr usw.
Gilt das auch für die Blinker?
Hab ja zusätzlich noch Seiteblinker, reflektieren müssen sie nix, und n blinker sieht man sicher auch noch.
Danke schonmal für eure Antworten und meine Aufklärung!!
Bearbeitet von - LatteBMW am 01.02.2009 20:30:04
Der Tod ist sicher, das Leben nicht.
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Ob es sich um Rückleuchte, Blinker oder sonst irgendeine Leuchte handelt ist vollkommen egal, die Veränderung von bauartgenehmigungspflichtigen Leuchten ist nicht zulässig.
ist nicht zulässig
Wenn die Cops es bemerken, bekomm ich nur n Mängelbericht, oder?
Sonst kann mir nix passieren, solang mir keiner ann karren fährt, oder?
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Also wenn du strenge Polizen erwischst dann können sie dir das Auto vor Ort sogar stillegen.
Weisss das aus eigener Erfahrung.
Aber normalerweise kannst du mit nem DuDu weiter fahren.
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Aber normalerweise kannst du mit nem DuDu weiter fahren.
MfG Wippi
Naja wegen eingefärbter Blinker wird Dir hier keiner das Auto stillegen.
Würde mal differenzieren STILLLEGUNG und UNTERSAGUNG DER WEITERFAHRT
sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe
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Was is bitte n DuDu?
Meinst damit ne Verwarnung??
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Der Tod ist sicher, das Leben nicht.
Zitat:
Was is bitte n DuDu?
(Zitat von: BMWJay187)
ein Erheben des Zeigefingers, mehr nicht
Zitat:
Ob es sich um Rückleuchte, Blinker oder sonst irgendeine Leuchte handelt ist vollkommen egal, die Veränderung von bauartgenehmigungspflichtigen Leuchten ist nicht zulässig.(Zitat von: daniel.krueger)
und damit dürfte dann auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen!
Servus,
ja da haben meine vorredner recht, es ist egal ob du lasierte Scheinwerfer, Rückleuchten oder Blinker ranschraubst, deine Betriebserlaubnis für dein Auto erlischt.
MFg Andi
ja da haben meine vorredner recht, es ist egal ob du lasierte Scheinwerfer, Rückleuchten oder Blinker ranschraubst, deine Betriebserlaubnis für dein Auto erlischt.
MFg Andi
