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BMWJay187 erstellt am 01.02.2009 um 19:05:19 pn profil link zitat
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 01.02.2009 um 20:30:04 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hab am we alte Blinker rausgekramt und sie mal schwarz lasiert, sieht echt gut aus und ich werd sie mal die wo an mein schwarzes Coupe ranbauen.

Hab bisher nut schwarz lasierte Rückleuchten gesehn und da is es klar das sie net zulässig sind, trotz E nr usw.

Gilt das auch für die Blinker?
Hab ja zusätzlich noch Seiteblinker, reflektieren müssen sie nix, und n blinker sieht man sicher auch noch.

Danke schonmal für eure Antworten und meine Aufklärung!!

Bearbeitet von - LatteBMW am 01.02.2009 20:30:04
Der Tod ist sicher, das Leben nicht.
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daniel.krueger erstellt am 01.02.2009 um 19:08:52 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

Falkensee
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3919 Beiträge
Ob es sich um Rückleuchte, Blinker oder sonst irgendeine Leuchte handelt ist vollkommen egal, die Veränderung von bauartgenehmigungspflichtigen Leuchten ist nicht zulässig.


überwiegend positiv gelobt Diese Antwort wurde 1 mal gelobt (positiv)   und 0 mal kritisiert (negativ)  Details anzeigen
DoubleH erstellt am 01.02.2009 um 19:17:24 pn profil zitat link
Mitglied seit: 11.06.2006

Geislingen
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10534 Beiträge
ist nicht zulässig

BMWJay187 erstellt am 01.02.2009 um 19:38:57 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 30.05.2008

Esslingen am Neckar
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110 Beiträge
Wenn die Cops es bemerken, bekomm ich nur n Mängelbericht, oder?

Sonst kann mir nix passieren, solang mir keiner ann karren fährt, oder?
Der Tod ist sicher, das Leben nicht.
wippi328 erstellt am 01.02.2009 um 19:47:37 pn profil zitat link
Mitglied seit: 11.03.2007

Halberstadt
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57 Beiträge
Also wenn du strenge Polizen erwischst dann können sie dir das Auto vor Ort sogar stillegen.
Weisss das aus eigener Erfahrung.
Aber normalerweise kannst du mit nem DuDu weiter fahren.
MfG Wippi
E36-Freak erstellt am 01.02.2009 um 21:11:57 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


Deutschland

3079 Beiträge
Naja wegen eingefärbter Blinker wird Dir hier keiner das Auto stillegen.

Würde mal differenzieren STILLLEGUNG und UNTERSAGUNG DER WEITERFAHRT

sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe
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BMWJay187 erstellt am 02.02.2009 um 11:57:39 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 30.05.2008

Esslingen am Neckar
Deutschland

110 Beiträge
Was is bitte n DuDu?

Meinst damit ne Verwarnung??
Der Tod ist sicher, das Leben nicht.
E36-Freak erstellt am 02.02.2009 um 12:58:14 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3079 Beiträge
Zitat:


Was is bitte n DuDu?



(Zitat von: BMWJay187)




ein Erheben des Zeigefingers, mehr nicht
mig77 erstellt am 25.02.2009 um 12:16:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.08.2007


Deutschland

13 Beiträge
Zitat:


Ob es sich um Rückleuchte, Blinker oder sonst irgendeine Leuchte handelt ist vollkommen egal, die Veränderung von bauartgenehmigungspflichtigen Leuchten ist nicht zulässig.

(Zitat von: daniel.krueger)




und damit dürfte dann auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen!
bmwracer01 erstellt am 26.02.2009 um 21:07:28 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.01.2009

Haag
Deutschland

41 Beiträge
Servus,
ja da haben meine vorredner recht, es ist egal ob du lasierte Scheinwerfer, Rückleuchten oder Blinker ranschraubst, deine Betriebserlaubnis für dein Auto erlischt.

MFg Andi