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Fleische erstellt am 20.01.2009 um 21:14:17 pn profil link zitat
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Dingolfing
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 21.01.2009 um 01:45:38 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo,
hab mal ne Frage:
Und zwar hab ich mir einen e36 316i Unfaller geholt, das Fahrzeug hatte einen Wildschaden=> Front kaputt.
Jetzt habe ich den einen beschädigten Längsträger von einer Werkstatt in Stand setzten lassen und alle Blech und Plastiganbauteile erneuert, keine Spuren vom Unfall mehr, auch technisch in Ordnung.

Jetzt meine Frage, das Fahrzeug war vor dem Unfall noch etwa 2500 Euro wert, wie viel Verlust muss ich miteinrechnen wenn ich ihn als Unfaller verkaufen will?

Danke schon mal

Bearbeitet von - angry-playboy am 21.01.2009 01:45:38
DoubleH erstellt am 20.01.2009 um 21:23:28 pn profil zitat link
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Geislingen
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10534 Beiträge
Was aht der an Ausstattung, Kilometer etc?

Bilder wären auch nicht verkehrt. Und wie heftig war der unfall



Fleische erstellt am 20.01.2009 um 21:28:50 pn profil zitat link
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Dingolfing
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26 Beiträge
Also Ausstattung sind hellgraue Stoffsitze mit hellgrauen Armaturenbrett in top Zustand, keine Flecken.
Farbe: Brokatrot
Kilometer: 140800
Bj: 1993 10000km bis zum nächsten Zahnriemenwechsel
Kein Rost an Radläufen, nur kleine Stellen an Beifahrertür und Heckklappe
checkheftgepflegtes Garagenfahrzeug.

Zum Schaden: Der Besitzer hatte bei 70 Km/h eine Kolission mit einem 150kg Wildschwein;-)
Motorhaube, Schlossträger, Querträger und rechter Kotflügel defekt, Kühler ok.
Und wie bereits erwähnt Längsträger links Kopf gebogen, dürfte aber weiter dem Rahmen nichts fehlen.

Bilder kann ich leider nicht raufladen, da das Fahrzeug momentan vorne komplett zerlegt ist, da sieht man nicht viel
Phil83 erstellt am 21.01.2009 um 00:11:26 pn profil zitat link
Alphagene erstellt am 21.01.2009 um 00:14:43 pn profil zitat link
ich würde mal sagen das kommt genau darauf an ob du ihn als "unfallfrei" verkaufst *RÄUSPER*
Fleische erstellt am 21.01.2009 um 16:02:22 pn profil zitat link
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Dingolfing
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26 Beiträge
Will das aber angeben, weil i danach sonst nur Stress habe, wenns raus kommt
CoupeDriverLA erstellt am 21.01.2009 um 16:33:34 pn profil zitat link
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Landshut
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365 Beiträge
Also angebeben musst du das schon. Jedoch nicht als Unfaller.

@Alphagen
Mit dem Begriff "Unfaller" wird in den meisten Online-Verkaufmärkten von einem zum Zeitpunkt des Verkaufs defekten, zerstörten oder beschädigten Fahrzeug gesprochen.

Jedoch hast du ja ein normales (ganzes, unbeschädigtes) Auto mit Vorschaden der nur in der Beschreibung und nacher im Kaufvertrag angegeben werden sollte.

Ein Wildschwein löst ja meistens einen größeren Schaden aus. Das Auto war bestimmt schon ein wirtschaftlicher Totalschaden nach dem Unfall. Ich denke durch deine Reparatur könntest noch evtl. 1 bis 1,5 Teuronen bekommen. Ich würd hald das mit dem Wildschwein nicht jedem erzählen, sondern nur das es einen Frontschaden gab.

Gruß
BMW Freude am Fahren

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