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Esmer-Genc09 erstellt am 09.12.2008 um 17:38:28 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.11.2008

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Deutschland

27 Beiträge
Was passiert wenn die Bullen mich erwischen mit Sportluftfilter der nicht eingetragen ist...
Wird das Auto stillgelegt ?
Bekomme ich ne Bußgeld strafe ?

Bitte leute schreibt was ihr weißt oder denkt..!!!
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ThaFreak erstellt am 09.12.2008 um 17:41:25 pn profil zitat link
Kommt sehr stark auf den Beamten drauf an...

Still-legen darf er in solch einem Fall aber NICHT!

Maximum:
3 Punkte + Geldstrafe + Bearbeitungsgebühr


Jonny_Wulfcastle erstellt am 09.12.2008 um 17:57:54 pn profil zitat link
liegt im ermessen der beamten,wenn du glück wirst du nur verwarnt oder bekommst ne mängelkarte ansonsten wenns ein a....loch ist so wie thefreaks maximum...
-warlock- erstellt am 09.12.2008 um 18:56:33 pn profil zitat link
wenn die kiste nicht wer weiß wie laut ist bekommst du nur eine mängelkarte!

erwischt man dich dann aber ein zweites mal bekommst du die besagten 3 Punkte + Bußgeld!
angry81 erstellt am 09.12.2008 um 19:03:39 pn profil zitat link
Moderator

Berlin/Brandenburg
Deutschland

15323 Beiträge
hoffentlich benimmst du dich bei ner kontrolle anders als du hier die leute, die ihren job machen, nennst...das heißt polizisten und nich bullen. oder stellen die seit neustem nutzvieh auf um kontrollen zu machen?
Ehre wem Ehre gebührt
EIGHTYONE
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violett erstellt am 09.12.2008 um 19:28:13 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2161 Beiträge
Wenn sich der Herr Polizist gut auskennt und alles auffährt, dann hast du nach §19/2 STvZO ein Erlöschen der Betriebserlaunis. Da du "Änderungen vorgenommen hast die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern"

Und "Stillegen" tut die Polizei nicht! Sie stellt höchstens ein Fahrzeug sicher, die Stilllegung läuft dann über das Straßenverkehrsamt!! Die kann dann den Polizisten der eh vor Ort ist, gleich auffordern die Zulassungsplakette zu entfernen!!

Die Sicherstellung eines Fahrzeugs oder Fahrzeugteils (z.B.Sportauspuff) geschieht dann meist aus Gründen der Beweissicherung! Wenns möglich ist ziehen dich die Polizisten aber eh zu ner Technischen Prüfstelle (TÜV, Dekra) um ein Gutachten über die Zulässigkeit zu erhalten...

Egal wie du es dann bezeichnest, Stillegung, Sicherstellung blabla, wenn die das volle Programm durchziehen, haste keine Chance

Bearbeitet von - violett am 09.12.2008 19:49:39
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Batman1978 erstellt am 09.12.2008 um 19:58:54 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.10.2007

***PFALZ***
Deutschland

654 Beiträge
Und am besten du hältst dich von Cops auffm Moped fern!
Bei uns haben die richtig Ahnung,und die kann man
nicht so leicht verarschen.
Hab das Frage-Antwort Spiel mal mit einem alten e30
2Std lang betrieben:(

*****SPORT FREI*****
***FIRST-CLASS 85***
Esmer-Genc09 erstellt am 09.12.2008 um 20:07:34 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.11.2008

Berlin
Deutschland

27 Beiträge
Zitat:


Wenn sich der Herr Polizist gut auskennt und alles auffährt, dann hast du nach §19/2 STvZO ein Erlöschen der Betriebserlaunis. Da du "Änderungen vorgenommen hast die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern"

Und "Stillegen" tut die Polizei nicht! Sie stellt höchstens ein Fahrzeug sicher, die Stilllegung läuft dann über das Straßenverkehrsamt!! Die kann dann den Polizisten der eh vor Ort ist, gleich auffordern die Zulassungsplakette zu entfernen!!

Die Sicherstellung eines Fahrzeugs oder Fahrzeugteils (z.B.Sportauspuff) geschieht dann meist aus Gründen der Beweissicherung! Wenns möglich ist ziehen dich die Polizisten aber eh zu ner Technischen Prüfstelle (TÜV, Dekra) um ein Gutachten über die Zulässigkeit zu erhalten...

Egal wie du es dann bezeichnest, Stillegung, Sicherstellung blabla, wenn die das volle Programm durchziehen, haste keine Chance

Bearbeitet von - violett am 09.12.2008 19:49:39

(Zitat von: violett)




was passiert dann wenn die mich kontrolliert haben und den sportluffi gefunden, kann ich danach weiter fahren oder nicht..????
jonny87 erstellt am 10.12.2008 um 01:48:06 pn profil zitat link
weiterfahren wirst dürfen. musst den dann bloß eintragen lassen oder rausbauen wegen dem mängelschein den kriegen wirst
Horst Scheld erstellt am 10.12.2008 um 16:19:16 pn profil zitat link
Mittlerweile wurde das Gesetz gelockert seid März 2008

Kann man hier im 3ten Beitrag nachlesen. Es kostet nur noch 25 €, keine Punkte und Weiterfahrt muss gestattet werden, außer die Sicherheit ist beeinträchtigt.

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461
violett erstellt am 10.12.2008 um 16:49:21 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2161 Beiträge
Zitat:


Mittlerweile wurde das Gesetz gelockert seid März 2008

Kann man hier im 3ten Beitrag nachlesen. Es kostet nur noch 25 €, keine Punkte und Weiterfahrt muss gestattet werden, außer die Sicherheit ist beeinträchtigt.

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461

(Zitat von: Horst Scheld)




Hallo,

dieser Aussage würde ich widersprechen!!
Machen wirs halt mal etwas bürokratisch:

Der alte §18 der Stvzo ist weggefallen, soweit stimme ich zu! Anstelle trat jetzt die FZV! Hier gibts den § 3 (kannste HIER nachlesen) . Kurz "(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist..."
In diesem Satz sehe ich immer noch die Betriebserlaubnis!

Dann gehste in den neuen Bußgelkatalog unter Nummer 175 "Zulassung":
Kannste HIER nachlesen, da haste wieder deine 3 Punkte und 50 Euro!!

Wie gesagt ob sich der einzelne Polizist draußen mit sowas überhaupt auskennt...weiß ich nicht!!
Über die Konsequenzen mit Bußgeld, punkte, Verlängerung der Probezeit usw entscheidet eh nicht die Polizei sondern das Amt!! Der polizist stellt fest dass was nicht original ist, das wird ihm reichen!!

Und was der einzelne polizist daraus macht liegt an seiner "Tagesform" und wahrscheins auch wie er behandelt wird!!

Bei mir tauchen zur Zeit sehr viele auf, um Sachen nachträglich eintragen zulassen, weil sie einen Mängelschein von der Polizei haben!!
Die stellen halt auch fest dass da zur Zeit die Autobesitzer ziemlich locker mit umgehen und dann wird halt mal wieder durchgegriffen!!

Bearbeitet von - violett am 10.12.2008 17:07:17
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
überwiegend positiv gelobt Diese Antwort wurde 4 mal gelobt (positiv)   und 0 mal kritisiert (negativ)  Details anzeigen
roewe erstellt am 14.12.2008 um 19:28:05 pn profil zitat link
Mitglied seit: 13.05.2006

20km nördl. v. Koblenz
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111 Beiträge
Und wie verhält sich das mit nicht eingetragenen Felgen+Reifen (nix extremes sondern "ganz normal")?

Mängelkarte ist klar...dann muss ich den Wagen vorführen. Muss ich dann die Räder eingetragen haben - oder kann ich den mit Serienbereifung vorzeigen?

mfg
röwe
E36-Freak erstellt am 14.12.2008 um 19:37:03 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


Deutschland

3079 Beiträge
ist egal wie Du es machst, hauptsache es hat seine Richtigkeit
  Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Metallsau erstellt am 15.03.2009 um 22:27:54 pn profil zitat link
Zitat:


Zitat:


Mittlerweile wurde das Gesetz gelockert seid März 2008

Kann man hier im 3ten Beitrag nachlesen. Es kostet nur noch 25 €, keine Punkte und Weiterfahrt muss gestattet werden, außer die Sicherheit ist beeinträchtigt.

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461

(Zitat von: Horst Scheld)




Hallo,

dieser Aussage würde ich widersprechen!!
Machen wirs halt mal etwas bürokratisch:

Der alte §18 der Stvzo ist weggefallen, soweit stimme ich zu! Anstelle trat jetzt die FZV! Hier gibts den § 3 (kannste HIER nachlesen) . Kurz "(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist..."
In diesem Satz sehe ich immer noch die Betriebserlaubnis!

Dann gehste in den neuen Bußgelkatalog unter Nummer 175 "Zulassung":
Kannste HIER nachlesen, da haste wieder deine 3 Punkte und 50 Euro!!

Wie gesagt ob sich der einzelne Polizist draußen mit sowas überhaupt auskennt...weiß ich nicht!!
Über die Konsequenzen mit Bußgeld, punkte, Verlängerung der Probezeit usw entscheidet eh nicht die Polizei sondern das Amt!! Der polizist stellt fest dass was nicht original ist, das wird ihm reichen!!

Und was der einzelne polizist daraus macht liegt an seiner "Tagesform" und wahrscheins auch wie er behandelt wird!!

Bei mir tauchen zur Zeit sehr viele auf, um Sachen nachträglich eintragen zulassen, weil sie einen Mängelschein von der Polizei haben!!
Die stellen halt auch fest dass da zur Zeit die Autobesitzer ziemlich locker mit umgehen und dann wird halt mal wieder durchgegriffen!!

Bearbeitet von - violett am 10.12.2008 17:07:17

(Zitat von: violett)




angenommen ich werde aufgehalten und bekomm nicht erst ne mängelkaret sonder gleich 3 punkte werde ich dann nochmal kontrolliert ob der sport luffi draussen ist? oder wars das dan und dann geht das katz und maus spiel von vorne los
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Old Men erstellt am 15.03.2009 um 22:32:16 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
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5898 Beiträge
Dann geht das gleiche Spiiel von Vorne los. Entweder eintragen lassen oder aber ausbauen.