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Radabdeckung, ist das noch legal? pic inside
Thema ist 2 Seiten lang: 1 2
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 27.09.2008 um 16:48:02 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
Hab grad Spurplatten auf meine VA gebaut. Sind 15 mm je Seite. Das Profil ist von oben nicht zu sehen, also müsste es doch ohne Probleme einzutragen sein? Bördeln musste ich seltsammerweise nicht, egal wie schnell ich durch Kurven fahre, es schleift nichts.


Bearbeitet von - angry-playboy am 27.09.2008 16:48:02
Hab grad Spurplatten auf meine VA gebaut. Sind 15 mm je Seite. Das Profil ist von oben nicht zu sehen, also müsste es doch ohne Probleme einzutragen sein? Bördeln musste ich seltsammerweise nicht, egal wie schnell ich durch Kurven fahre, es schleift nichts.


Bearbeitet von - angry-playboy am 27.09.2008 16:48:02
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Tüv dürfte keine Probleme machen, schaut bei mir genauso aus. Die Lauffläche muss vom Kotflügel verdeckt sein, der Rest ist eig egal.
Gruß
Daniel
Gruß
Daniel
ich glaube ja, denn das profil ist oben nicht ganz abgedeckt. ich denke, du musst da minimal ziehen!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Zitat:
ich glaube ja, denn das profil ist oben nicht ganz abgedeckt. ich denke, du musst da minimal ziehen!(Zitat von: Gr33nAcid)
Es muss die Lauffläche bedeckt sein da wo der Reifen auf der Straße liegt (und selbstverständlich darf nichts streifen). Und bei ihm ist es ja nicht so (siehe Bild 2). Bei mir schaut es genauso aus und habe es eingetragen bekommen.
Gruß
Daniel
was für ein felgen bzw. reifenmaß ist denn das?
also radlauffläche muss meines wissens nach komplet abgedeckt sein. bei dir schaut das relativ grenzwertig aus. kommt dann auf die kulanz deines tüv prüfers an. da wirds geben die es mit einem augenzwickern eintragen und welche die es ablehnen.
also radlauffläche muss meines wissens nach komplet abgedeckt sein. bei dir schaut das relativ grenzwertig aus. kommt dann auf die kulanz deines tüv prüfers an. da wirds geben die es mit einem augenzwickern eintragen und welche die es ablehnen.
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Zitat:
was für ein felgen bzw. reifenmaß ist denn das?
also radlauffläche muss meines wissens nach komplet abgedeckt sein. bei dir schaut das relativ grenzwertig aus. kommt dann auf die kulanz deines tüv prüfers an. da wirds geben die es mit einem augenzwickern eintragen und welche die es ablehnen.(Zitat von: Touby89)
8x17 et 35 (jetzt sind ja et20) mit 215/45
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Sieht doch ganz gut aus, normal kriegst das eingetragen, hängt aber immer etwas vom Prüfer ab, nach den Anforderungen von der Radabdeckung wärs sicherlich nicht 100%ig konform, aber es sieht gut aus un dihc hätte damit jetzt kein Problem!
Ober streift musste selber testen, Wir stellen das Fahrzeug über Kreuz, sprich vorne rechts un dhinten links auf ca 15cm hohe Klötze (kannst auch 2 Stahlfelgen nehmen) und wenn dann alles frei ist passts!! :-))
Ober streift musste selber testen, Wir stellen das Fahrzeug über Kreuz, sprich vorne rechts un dhinten links auf ca 15cm hohe Klötze (kannst auch 2 Stahlfelgen nehmen) und wenn dann alles frei ist passts!! :-))
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Ist sicherlich abhängig vom Tüv...ich glaube da wirst Du Probleme kriegen
als grober Anhalt; Nabenmitte eine waagerechte, dann muss 15 cm vor und hinter Achsmitte die Lauffläche bedeckt sein
als grober Anhalt; Nabenmitte eine waagerechte, dann muss 15 cm vor und hinter Achsmitte die Lauffläche bedeckt sein
Ein ganz penibler TÜVer trägt das nicht ein, so wie hier in
Oberhavel. Laut Bestimmungen muss das Rad eigentlich seit
dem Jahr 2000 oder 2001 nahezu komplett abgedeckt sein,
also alle rotierenden Teile. Bei gezogenen Radläufen reicht
auch nicht nur die ganz obere Kante sondern das Rad muss in
einer bestimmten Winkelweite rundherum abgedeckt sein. Aber
das wird, wie man sieht, regional und in der Praxis anders
total unterschiedlich gehalten.
Ich hab das hier mal eingezeichnet was ich mit dem Winkel meine.
weiss = das was viele machen und denken das es reicht
rot = so wie es eigentlich sein muss (kein Gewähr auf exakten Winkel)

Wenn die Felgen bzw. der Reifen im Vergleich zum Schweller zu
weit übersteht, raten die Prüfer einen sogar noch so diesen
Schmutzfängern...
Bearbeitet von - Nicore am 01.10.2008 10:16:35
Oberhavel. Laut Bestimmungen muss das Rad eigentlich seit
dem Jahr 2000 oder 2001 nahezu komplett abgedeckt sein,
also alle rotierenden Teile. Bei gezogenen Radläufen reicht
auch nicht nur die ganz obere Kante sondern das Rad muss in
einer bestimmten Winkelweite rundherum abgedeckt sein. Aber
das wird, wie man sieht, regional und in der Praxis anders
total unterschiedlich gehalten.
Ich hab das hier mal eingezeichnet was ich mit dem Winkel meine.
weiss = das was viele machen und denken das es reicht
rot = so wie es eigentlich sein muss (kein Gewähr auf exakten Winkel)

Wenn die Felgen bzw. der Reifen im Vergleich zum Schweller zu
weit übersteht, raten die Prüfer einen sogar noch so diesen
Schmutzfängern...
Bearbeitet von - Nicore am 01.10.2008 10:16:35
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
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Ok, ich dachte eig dass nur der Teil der Luaffläche der tatsächlich den Boden berührt abgedeckt werden muss, und dass ist der allemal.
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naja und in den kurven kannst du fahren wie ein welt meister muss nicht unbedingt schleifen am besten mal diagonal auf zwei felgen einfedern lassen dann weist du was sache ist
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So, als ich Heute die Federwegsbegrenzer eingebaut hab, hab ich ihn mal diagonla aufgesetzt. Ich hab ca. 0,5mm Platz, also reichts. Tüv kann kommen :)
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Du hast 0,5mm Platz vom Reifen bis Radlaufkante?
Würdest Du bei uns nicht eingetragen bekommen.
1. will der TÜVer mit seine Finger komplett drumherum
kommen und 2. schauen sie bei Federwegsbegrenzer genauer
hin. FWB können verschleißen und bei einer Toleranz von
0,5mm schleift es dann doch recht schnell...
Das reine diagonale einfedern wenn das Auto gerade steht
gibt auch keinen genauen Hinweis. Es muss unter Belastung
eine Kurvenfahrt über kleine Hubbel gemacht werden, erst
dann siehst Du ob es reicht...
Würdest Du bei uns nicht eingetragen bekommen.
1. will der TÜVer mit seine Finger komplett drumherum
kommen und 2. schauen sie bei Federwegsbegrenzer genauer
hin. FWB können verschleißen und bei einer Toleranz von
0,5mm schleift es dann doch recht schnell...
Das reine diagonale einfedern wenn das Auto gerade steht
gibt auch keinen genauen Hinweis. Es muss unter Belastung
eine Kurvenfahrt über kleine Hubbel gemacht werden, erst
dann siehst Du ob es reicht...
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
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Zitat:
Du hast 0,5mm Platz vom Reifen bis Radlaufkante?
Würdest Du bei uns nicht eingetragen bekommen.
1. will der TÜVer mit seine Finger komplett drumherum
kommen und 2. schauen sie bei Federwegsbegrenzer genauer
hin. FWB können verschleißen und bei einer Toleranz von
0,5mm schleift es dann doch recht schnell...
Das reine diagonale einfedern wenn das Auto gerade steht
gibt auch keinen genauen Hinweis. Es muss unter Belastung
eine Kurvenfahrt über kleine Hubbel gemacht werden, erst
dann siehst Du ob es reicht...(Zitat von: Nicore)
Vorne sind keine FWB drinne, nur hinten. Der Mensch der mir die Kanten umgebördelt hat (hinten) sagte sowas sei kein Problem einzutagen und sagte mir nen tolleranten Tüv. Versuchen kann man es ja.
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Mal ne Verständnisfrage:
Wie habt ihr geprüft? Volleinschlag und diagonal auf Blöcke oder Lenkung gerade und diagonal auf Blöcke?
Wie habt ihr geprüft? Volleinschlag und diagonal auf Blöcke oder Lenkung gerade und diagonal auf Blöcke?
also bei uns in österreich muss nach hinten ein winkel von 30° abgedeckt sein, nach vorne 15°... bei uns gilt das aber glaub ich für den ganzen reifen, nicht nur die lauffläche...
MFG
MFG
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Zitat:
Mal ne Verständnisfrage:
Wie habt ihr geprüft? Volleinschlag und diagonal auf Blöcke oder Lenkung gerade und diagonal auf Blöcke?(Zitat von: E36-Freak)
Normal ohne Einschlag auf 2 Winterrädern. Mein Zieher sagte es wurde bis jetzt immer so gemacht und gab bei dem besagten Tüv keine Probleme, dann denk ich mal dasses so hinhauen wird.
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Dann hoffe mal darauf, das der gleiche Tüver deinen Wagen auch kontrolliert,wenn die Polizei den Wagen zur Vorführung bringen läßt.
Man, vertraut doch nicht immer drauf was ein Jemand euch erzählt.
Man, vertraut doch nicht immer drauf was ein Jemand euch erzählt.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
bei meinen felgen sah das damals auch ähnlich ausl, habe gefragt beim tüv, der prüfer meinte dass das so nicht gehen würde. also noch mal ziehen.
wenn du eben wissen willst ob das klappt, fahr halt hin und frag. ist die beste methode :D
wenn du eben wissen willst ob das klappt, fahr halt hin und frag. ist die beste methode :D
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Zitat:Zitat:
Du hast 0,5mm Platz vom Reifen bis Radlaufkante?
Würdest Du bei uns nicht eingetragen bekommen.
1. will der TÜVer mit seine Finger komplett drumherum
kommen und 2. schauen sie bei Federwegsbegrenzer genauer
hin. FWB können verschleißen und bei einer Toleranz von
0,5mm schleift es dann doch recht schnell...
Das reine diagonale einfedern wenn das Auto gerade steht
gibt auch keinen genauen Hinweis. Es muss unter Belastung
eine Kurvenfahrt über kleine Hubbel gemacht werden, erst
dann siehst Du ob es reicht...(Zitat von: Nicore)
Vorne sind keine FWB drinne, nur hinten. Der Mensch der mir die Kanten umgebördelt hat (hinten) sagte sowas sei kein Problem einzutagen und sagte mir nen tolleranten Tüv. Versuchen kann man es ja.(Zitat von: Bjunior)
Ist egal ob vorne oder hinten, Federwegsbegrenzer sind
Verschleißteile. Und die Aussage "nen tolleranten Tüv"
sagt ja schon alles. Wenn Du also einen hast der nicht
genau hinschaut und dem es egal ist, hast Du eine Chance.
Wenn dem TÜVer seine Zulassung lieb ist dann nicht.
Solltest Du einen Unfall bauen der auf Grund aufgeschlitzten
Reifens passiert ist wird geprüft ob die technischen Gegeben-
heiten zulässig waren und wer das freigegeben hat.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
0,5mm reichen ganz bestimmt nicht.Das wird keiner eintragen.Es braucht ja unter Umständen nur ein anderes Reifenfabrikat aufgezogen werden und es schleift.Bei uns ziehen sie einmal den Kugelschreiber durch.
Radabdeckung ist so auch nicht ausreichend.Vor dem Vorderrad muß gezogen werden.Der Winkel von Nicore kommt schon ungefähr hin.Knapp oberhalb der Schürze muß die Lauffläche abgedeckt sein.
Das ist natürlich ein bißchen Ermessensache des Prüfers,aber so wird es nicht gehen
Radabdeckung ist so auch nicht ausreichend.Vor dem Vorderrad muß gezogen werden.Der Winkel von Nicore kommt schon ungefähr hin.Knapp oberhalb der Schürze muß die Lauffläche abgedeckt sein.
Das ist natürlich ein bißchen Ermessensache des Prüfers,aber so wird es nicht gehen
