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markus69 erstellt am 30.08.2008 um 22:25:03 pn profil link zitat
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 31.08.2008 um 17:49:50 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.

Wie funktioniert das in Deutschland wenn Ihr z.B. einen M50 oder M52 Motor in einen E30 baut und den beim Tüv abnehmen lässt? Braucht Ihr da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW oder so was? Ich frage nur weil ich in der Schweiz lebe und unser "Tüv" keine Einzelabnahmen für solche Sachen kennt. D.h. wenn eine Leistungssteigerung vorliegt oder ein anderer Motor verbaut wird muss entweder eine Unbedenklichtkeitsbescheinigung von BMW vorliegen und/oder man muss eine Lärmmessung im fahrbetrieb und eine dynamische Abgasmessung machen lassen. D.h. das Fahrzeug steht auf dem Leistungsprüfstand und dann wird die Abgassäule ermittelt indem man ein Programm durchfährt...... Zudem müssten nicht orginale Teile ohne Gutachten einen Materialtest bestehen.......


Bearbeitet von - angry-playboy am 31.08.2008 17:49:50
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320-6 BJ.78-Bernd erstellt am 30.08.2008 um 22:35:51 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.07.2007

Königsbronn
Deutschland

208 Beiträge
Hallo,

ich hab mal beim E21 einen anderen Motor eingebaut. Mit der Unbedenklichkleitsbescheinigung von BMW ging das problemlos, kostete auch nur ein paar Mark.
Tschüß,

Bernd


markus69 erstellt am 30.08.2008 um 22:37:53 pn profil zitat link
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23 Beiträge
Vielen Dank für Deine Antwort. Wo krieg ich die den her? Hast Du einen Motor verbaut der schon ab Werk in einen E21 verbaut wurde?
Murat86 erstellt am 31.08.2008 um 05:33:52 pn profil zitat link
Mitglied seit: 21.01.2008

Dornbirn
Austria

367 Beiträge
Zitat:


Vielen Dank für Deine Antwort. Wo krieg ich die den her? Hast Du einen Motor verbaut der schon ab Werk in einen E21 verbaut wurde?

(Zitat von: markus69)





Er sagt ja, er hat einen anderen motor verbaut!

Ich denke, das du es von BMW bekommst

MFG
BMW E30 320i

BMW E34 525tds Touring
Ehm erstellt am 31.08.2008 um 08:02:31 pn profil zitat link
Mitglied seit: 16.04.2002

Zell
Deutschland

2192 Beiträge
Die Freigabe von BMW bekommt man nur wenn der eingebauten Motor auch Serienmässig in diesem Modell verbaut wurde.

Beispiel M20B20 auf M20B25 (gibt Freigabe)
M50b25 gibt keine Freigabe da er nie im E30 angeboten wurde. Der muss per Winzeabnahme eingetragen werden.
buddy330 erstellt am 31.08.2008 um 12:41:05 pn profil zitat link
Mitglied seit: 08.03.2008

Mainz
Deutschland

5212 Beiträge
Manchmal reicht es wenn du die Papiere vom Spenderfahrzeug vorlegst.Kommt halt auf den Prüfer drauf an
markus69 erstellt am 31.08.2008 um 15:31:39 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 25.08.2008

Mellingen
Switzerland

23 Beiträge
Bei uns in der Schweiz ist halt wie erwähnt doch alles anderst. Wir dürfen hier wirklich fast nichts und wenn Du eine Einzelabnahme bei der Sonderstelle "DTC" machen musst dann bist Du mit bis zu 20% Mehrleistung ca 2000 Euro und bei mehr als 20% ca 8000 Euro ärmer. Bei der grossen Prüfung wird das gesammte Fahrzeug auf die Mehrleistung, Sicherheit, Fahrdynamik, Bremse etc etc etc getestet.......

Mein M20B25 ist mir einfach zu lahm resp auch zu träge bin mir halt wirklich anderes gewohnt. Am einfachsten wäre es den M20 Motor so auf die Sprünge zu helfen dass man von aussen nichts sieht, aber dann wäre ein 3- 3.2 Liter Umbau mit erhöhter Verdichtung, Nockenwelle, grössere Ventile, stärkerer Ventiltrieb, einige Zyl-Kopfarbeit Schwungmassenerleichterung, frei programmierbares Steuergerät ohne LMM fällig, Aber dann hat man wieder mit der Restriktion vom Ansaugkrümmer und Abgaskrümmer zu kämpfen. Zudem muss man schon sehr von einem E30 überzeugt sein um diese Summe dann zu investieren......